Unterstützung bei Vergabeverfahren im Bereich Hochwasserrisikomanagement
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung bei Vergabeverfahren im Bereich Hochwasserrisikomanagement
Im Rahmen der Umsetzung der EU- Hochwasserrisikomanagementrichtlinie hat das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat die Fachfederführung bei der Fortschreibung der bestehenden Hochwassergefahrenkarten (HWGK) in Baden-Württemberg.
Der Auftraggeber beabsichtigt für die Betreuung von Vergabeverfahren im Bereich Hochwassergefahrenkarten eine Rahmenvereinbarung zu schließen. Die Ausschreibungen sind im Unter- und Oberschwellenbereich angesiedelt.
Die Rahmenvereinbarung wird über 2 Jahre mit der Option auf Verlängerung über 2 weitere Jahre geschlossen. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht zugesichert.
Zur Vergabe der Leistungen gem. Ziff. II.1.1 wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV durchgeführt.
Auf erläuternde Unterlagen, die von der Vergabeplattform gem. Ziff. I.3 kostenfrei heruntergeladen werden können, wird verwiesen.
Stuttgart / Baden-Württemberg
Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat die Projektleitung bei der Fortschreibung der bestehenden Hochwassergefahrenkarten (HWGK) in Baden-Württemberg. Das RPS beabsichtigt in diesem Kontext die Vergabe folgender Leistungen in Form einer Rahmenvereinbarung:
Betreuung von Vergabeverfahren im HWGK-Bereich.
Unter anderem sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Beratung zu Vergaben und zur Wahl der Vergabeverfahrensarten.
- Betreuung von Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich (VgV-Verfahren) und im Unterschwellenbereich (UVgO-Verfahren). Die Betreuung erstreckt sich über den gesamten Vergabeprozess – von der Wahl des Verfahrens bis einschließlich zum Ausarbeiten der unterschriftsreifen Vertragsunterlagen; des weiteren Ingenieurtechnische Unterstützung bei der Beantwortung von Rügen und bei evtl. eröffneten Verfahren vor der Vergabekammer.
- VgV-Verfahren:
Prinzipiell können alle Vergabearten nach VgV können zum Tragen kommen. In der Regel werden dies Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 (1) VgV und Offene Verfahren nach § 15 VgV) sein. Bei Erfordernis ist ggf. eine Vorinformation zu erstellen.
- UVgO-Verfahren:
Prinzipiell können alle Vergabearten nach UVgO zum Tragen kommen. In der Regel werden dies Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb sein. Öffentliche Ausschreibungen werden nicht ausgeschlossen.
Die Vergabeunterlagen sind vom Auftragnehmer unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben zu erstellen; fachspezifische Angaben werden vom Auftraggeber beigestellt.
Hinweis zum Auftragswert:
Dem geschätzten Gesamtwert gem. Ziffer II.1.5 liegen Ableitungen aus der Vergangenheit zugrunde. Eine Projektion auf die Zukunft ist nur bedingt möglich. Es handelt sich um den Höchstwert (für 4 Jahre). Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht zugesichert.
Der Rahmenvertrag wird über 2 Jahre mit der Option auf Verlängerung von weiteren 2 Jahren geschlossen. Bei einer Laufzeit von 4 Jahren wird der EU-Schwellenwert ggf. überschritten
II.2.9.1)
Teilnahmebedingungen.
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV nur die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der „Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen“ kann von der in Ziff. I.3 gen. Vergabeplattform heruntergeladen werden.
II.2.9.2)
Auswahlkriterien .
Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) VgV die Anzahl Bewerber, die gemäß Ziff. II.9.2.1 nicht ausgeschlossen worden sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach den folgenden Auswahlkriterien mit zugehöriger Gewichtung in […]:
- III.1.2.2 Spezif. Jahresumsatz in den letzten drei Jahren [15 Prozent];
- III.1.2.3 Anzahl Mitarbeiter für vglb. Leistungen [10 Prozent];
- III.1.2.4 Referenzen Unternehmen/Bewerber [20+20+15+10 = 65 Prozent)];
- III.1.2.5 Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität [5 Prozent];
- III 1.2.6 Gesamteindruck der Bewerbung [5 Prozent].
Für diese Auswahlkriterien werden jeweils bis zu 5 Punkte vergeben und mit der genannten Wichtung gewertet. Nach dieser Wertung kann eine Punktzahl von bis zu 500 Punkten erreicht werden. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und qualifizieren sich als Teilnehmer für die Verhandlungsgespräche.
Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet gem. § 75 (6) VgV das Los.
Der „Bewertungsbogen Auswahlkriterien“ kann von der in Ziff. I.3 gen. Vergabeplattform heruntergeladen werden.
Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1)
Teilnahmeanträge.
TN-Anträge / Angebote sind mithilfe elektron. Mittel einzureichen, vgl. §§ 53 (1) und 10 VgV. Gefordert: Einreichung elektronisch in Textform über die Vergabeplattform gem. Ziff. I.3. Die Unterzeichnung von Anträgen u. Dokumenten erfolgt durch den Eintrag des vollständigen Vor- u. Zunamens des Erstellers, bei Erfordernis zusätzlich durch Ergänzung der Unternehmensbezeichnung, z.B. zur eindeutigen Zuordnung bei Bietergemeinschaften. Die Personen, die zur Unterzeichnung des Antrags u. zur Vertretung des Bewerbers im Verfahren ermächtigt sind, sind in der Eigenerklärung (EE) gem. Ziff. III.1.1.3 u. durch ergänz. Informationen zur Berechtigung der Vertretung gem. Ziff. III.1.1.2 zu benennen.
Hinweis:
TN-Anträge sind explizit mit Anschreiben zu stellen; auf der o.g. Vergabeplattform sind hierzu Vorlagen eingestellt – alternativ ist die Verwend. formloser Anschreiben möglich.
III.1.1.2)
Registereintrag.
Vorlage eines akt. Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- od. Handelsregister (HR), zum Zeitpunkt der Teilnahme nicht älter als 1 Jahr, od. Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf and. Weise gem. § 44 (1) VgV.
Bei ausländ. Bewerbern durch eine Beschein. der zuständ. Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung.
Bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein HR o.ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung.
Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform u. die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags u. der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein sep. Nachweis vorzulegen.
III.1.1.3)
Eigenerklärung (EE).
Eine EE ist verlangt, vgl. § 48 (1) VgV. Diese dient als vorläufiger Beleg des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen.
Die EE ist mit dem vollständigen Vor- u. Zunamen des Erstellers zu versehen u. mit dem TN-Antrag über die Vergabeplattform elektronisch einzureichen (Datei/Ausdruck im pdf-Format).
Im Fall einer Biege ist die EE für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV).
Ergänzend zur EE werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung genannt sind.
III.1.1.4)
Bewerber-/Bietergemeinschaften (Biege).
Biege sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften u. ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Biege hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). In diesem Fall ist mit dem TN-Antrag eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in eingescannter Form einzureichen.
III.1.1.5)
Unterauftrag (UA).
Bei beabsichtigter Vergabe eines UA wird mit dem TN-Antrag eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile u. Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als UA zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV); vom beabsichtigten UA-Nehmer ist die EE gem. Ziff. III.1.1.3 sep. in elektron. Form vorzulegen (§ 47 (2) VgV).
III.1.1.6)
Verpflichtungserklärungen (VE).
VE gem. § 47 (1) VgV der Unternehmer, an die ein UA vergeben werden soll, werden von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und sind spätestens mit dem Angebot elektronisch vorzulegen.
III.1.1.7)
Originale.
Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall sind die vorstehenden Nachweise u. Erklärungen auf Anforderung im Original vorzulegen.
III.1.2.1)
Berufshaftpflichtversicherung (BHV).
Nachweis nach § 45 (4) Nr. 2 VgV zur BHV mit Mindestdeckungssummen (MDS) wie unten genannt. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer BHV entsprechender Deckung zugesagt ist. Der Nachweis wird von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und ist spätestens mit dem Angebot vorzulegen. Im Fall einer Biege wird für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein separater Nachweis gefordert. Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall ist der Nachweis auf Anforderung im Original vorzulegen.
Geforderte MDS.
Für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Für sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] EUR.
III.1.2.2)
Umsatz.
Erklärung nach § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren; wird im Formular EE als Eigenerklärung abgefragt. Im Fall einer Biege ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen.
III.1.2.3)
Personal/Beschäftigte.
Erklärung nach § 46 (3) Nr. 8 VgV, aus der die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl insgesamt und der Beschäftigtenzahl im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren ersichtlich ist; wird im Formular EE als Eigenerklärung abgefragt. Im Fall einer Biege ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen.
III.1.3.1)
Schlüsselpersonal:
Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleiter [PL], stellvertretender Projektleiter [SPL], ggf. Fachprojektleiter, fachliche Zuständigkeiten) und der Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation verlangt; Ausbildungsnachweise sind erst mit dem Angebot verpflichtend vorzulegen.
III.1.3.2)
Referenzen des Bewerbers.
Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers (Unternehmen) nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die unter Beachtung der weiter unten aufgeführten Mindeststandards ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen.
Referenzen können entweder vom Bewerber selbst (bei Bewerbergemeinschaften: von mind. einem der Bewerber) oder von einem im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) erbracht werden.
Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert, die obligatorisch im Formular „Eignungskriterien Bewerber“ anzugeben sind: Projektbezeichnung, Kosten der Maßnahme bzw. Honorar der Dienstleistung, Auftragnehmer, Auftraggeber mit Ansprechpartner u. Kontaktdaten, Ausführungsort, Objekttyp und -größe, erbrachte Leistungen bzw. Leistungsphasen und Honorarzonen (soweit zutreffend), Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene Leistungen/Leistungsphasen).
Unterschieden wird zwischen obligatorisch vorzulegenden Mindestreferenzen und weiteren, fakultativen Referenzen. Mindestreferenzen sind in besonderem Maße geeignet, das mit den anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum des Bewerbers darzustellen und die Einhaltung der Mindeststandards für die Eignungskriterien nachzuweisen. Sie werden einer differenzierten Bewertung unterzogen. Hierzu können zusätzlich zu den geforderten Referenzangaben im „Formular Eignungskriterien“ beschreibende Darstellungen auf maximal zwei DIN-A4-Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt). Weitere Referenzen dienen der Vervollständigung zum Nachweis der Bewerber-Qualifikation.
Konkretisierende Anforderungen an die Referenzen (Anzahl, Umfang, Alter) sind unter der Rubrik Mindeststandards aufgeführt.
III.1.3.3)
Referenzen Schlüsselpersonal (Vorlage erst mit Angebot).
Nachweise geeigneter Referenzen des Schlüsselpersonals (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter) nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen, werden erst mit der Abgabe des Angebotes gefordert und gewertet.
III.1.3.4)
Qualitätssicherung.
Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation (Eigenerklärung, ggf. ergänzend Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle).
Mind.-Standards zu Ziff. III.1.3.2 (Referenzen Bewerber):
Für die Wertung als geeignete Ref. gelten folg. Mind.-Standards, die aus den Ref.-Angaben des Bewerbers eindeutig hervorgehen müssen.
Allgemein.
a) Alter der Ref. zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist: Nicht älter als 5 Jahre.
b) Ref. können erbracht werden durch: Bewerber / Mitglieder der Bewerbergemeinschaft / im aktuellen Verfahren benannte Nachunternehmen (NU). Nur eigene Leistungen sind anzuführen, d.h. solche, die vom Bewerber od. von dessen im akt. Verfahren benannten NU erbracht wurden.
c) Mindestreferenzen sind zwingend nachzuweisen. Ein Fehlen kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Spez. Anforderungen.
Erfahrungen bei Vergabeverfahren im Unter- und Oberschwellenbereich im Speziellen entsprechend den nachfolgenden Anforderungen (2 Mindestreferenzen, 2 Ref. optional, Wertungsschema gem. Dokument 203):
1).
Mindestreferenz:
Durchführung von einem Vergabeverfahren nach § 17 (1) VgV (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb).
2).
Mindestreferenz:
Abwicklung von einem Vergabeverfahren nach § 12 UVgO (Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb).
3).
Referenz:
Abwicklung von einem Vergabeverfahren nach § 11 UVgO (Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb).
4).
Referenz:
Abwicklung von einem Vergabeverfahren nach § 15 VgV (Offenes Verfahren) oder 9 UVgO (Öffentliche Ausschreibung).
Mind.-Standards zu Ziff. III.1.3.3 (Ref. Schlüsselpersonal):
PL u. SPL sind im TN-Wettbewerb zu benennen, Referenzen sind aber noch nicht einzureichen.
Als vorläufige Info für die Bieter werden nachsteh. Anforderungen an die PL-/SPL-Ref. benannt. Die Spezifizierung u. die Vorgabe der vorzulegenden Form erfolgen mit der Angebotsaufforderung an die nach Ziff. II.2.9.2 ausgewählten Bewerber (Stufe 2 des Verfahrens).
1) Vom PL werden 2 bis 4 geeignete Ref. wie folgt erwartet:
Koordination / Projektleiter bei Projekten gem. den vorgen. Anforderungen f.d. Bewerber-Referenzen.
2) Vom SPL werden 2 bis 4 geeignete Ref. wie folgt erwartet:
Verantwortliche Position bei Projekten gem. den vorgen. Anforderungen f.d. Bewerber-Referenzen.
III.2.1.1)
Für die Erbringung der Leistung des verantwortlichen Projektleiters wird eine Berufsqualifikation als Ingenieur, Architekt oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist spätestens mit Angebotsabgabe vorzulegen (z.B. Diplomzeugnis, Eintrag in ein Berufsregister). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben, für welche ein Nachweis beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person, siehe auch Erklärung zum Personal gemäß Ziff.III.1.3.1. Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für ein Mitglied beizufügen.
III.2.1.2)
Änderungen im Hinblick auf das vom Bewerber benannte Schlüsselpersonal (Projektleiter, Stellv. Projektleiter) und die Verteilung der Funktionen sind nach der Zuschlagserteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dies betrifft auch die Beauftragung anderer Nachunternehmer.
III.2.2.1).
Erklärung zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt für öffentlichen Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
III.2.2.2).
Vertragsmuster mit allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
III.2.2.3).
Erklärung zu Russland-Sanktionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.0)
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Unterlagen auf der Vergabeplattform werden hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortlaufend ergänzt. Interessenten können sich auf der Vergabeplattform registrieren und werden dann automatisch über Ergänzungen/Änderungen informiert. Nicht registrierte Interessenten müssen sich auf der Vergabeplattform eigenständig über evtl. Änderungen informieren.
Das Vergabeplattform-Dokument mit der Nr. 110 zeigt eine Übersicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen.
VI.3.1)
Der Teilnahmeantrag und alle geforderten Unterlagen sind über die in der Bekanntmachung unter Ziff. I.3 benannte Vergabeplattform elektronisch in Textform einzureichen. Der Auftraggeber kann vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall die Vorlage von Originalen verlangen. Alle geforderten Angaben und Unterlagen sind, soweit im Einzelnen nichts anderes erwähnt ist, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
VI.3.2)
Die Teilnahmeanträge werden gemäß § 55 (1) VgV erst nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge geöffnet.
VI.3.3)
Der für das Vergabeverfahren angesetzte Terminablauf ergibt sich aus der Anlage „Termine Vergabeverfahren“.
Der Auftraggeber behält sich Änderungen des Terminablaufs vor.
VI.3.4)
Fragen zum Vergabeverfahren sind schriftlich über die Vergabeplattform einzureichen;
Fristen/Termine für die Frageneinreichung und die letztmalige Fragenbeantwortung: Siehe Anlage „Termine Vergabeverfahren“.
Rechtzeitig eingegangene Fragen werden in anonymisierter Form auf der Vergabeplattform beantwortet. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden.
VI.3.5)
Die geforderten Nachweise zur fachlichen Eignung (Referenzen Bewerber, Ziff. III.1.3.2) sind vom Bewerber hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen zu priorisieren und in entsprechender Reihenfolge in die Bewerbung aufzunehmen. Die Angaben zu den Referenzen sind hierbei mit der für die eindeutige Bewertbarkeit notwendigen Differenzierung anzugeben. Im Auswahlverfahren werden nur die Referenzen der jeweiligen Referenzliste des Bewerbungsformulars ausgewertet. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Die Angaben zu den Referenzen sind im „Formular Eignungskriterien Bewerber“ einzutragen.
VI.3.6)
Die Erfüllung der Mindeststandards und Eignungskriterien für das Auswahlverfahren (Ziff. III.1.3.2) sind nach eigener Einschätzung vom Bewerber als Eigenerklärung im „Formular Eignungskriterien“ einzutragen und werden vom Auftraggeber mit Hilfe der eingereichten Angaben überprüft und anschließend bewertet – etwa anhand der Beschreibungen der Bewerber-Referenzen sowie ggf. ergänzend durch Einholung von Auskünften bei Auftraggebern. Bei der Bewertung der Referenzen des Bewerbers im Auswahlverfahren erfolgt eine gesonderte Gewichtung mit differenzierter Bewertung der Referenzen (Details vgl. „Formular Eignungskriterien Bewerber“).
VI.3.7)
Alle Angaben der Bewerber haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Übersetzer beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden. Benannte Ansprechpartner müssen deutschsprachig sein.
VI.3.8)
Die Kosten für die Bewerbung und die Teilnahme am Vergabeverfahren werden nicht erstattet (§ 77 (1) VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit…
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.