BLB NRW/ Z/ Angebotsphase /Einführung eines CAFM Systems Referenznummer der Bekanntmachung: 100-18-00225
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW/ Z/ Angebotsphase /Einführung eines CAFM Systems
BLB NRW Mercedesstraße 12 40470 Düsseldorf
Der BLB NRW nutzt zur Unterstützung der Datenverwaltung und der Prozesse des infrastrukturellen und technischen Gebäudemanagements unterschiedliche Software-Systeme. Bei diesen Systemen handelt es sich sowohl um Standardsoftware als auch um Eigenentwicklungen. Dadurch liegen Daten teilweise redundant bzw. inkonsistent in verschiedenen Systemen vor, ähnliche Prozesse werden in unterschiedlichen Systemen abgebildet und Arbeitsabläufe werden durch Medienbrüche erschwert.
Dieses hat den BLB NRW veranlasst eine Ausschreibung für ein CAFM-System einzuleiten. Hierfür wurden die aktuellen Facility-Management Prozesse aufgenommen sowie weitere funktionale und technische Bedarfe mit Schnittstelle zum Facility Management aus unterschiedlichen Fachbereichen und Niederlassungen erfasst. Die Ergebnisse wurden analysiert und für diese Ausschreibung in einem Lastenheft zusammengefasst.
Mit dieser Ausschreibung wird ein Unternehmen gesucht, das zum einen die CAFM Standard-Software bereitstellt und in der IT-Umgebung des BLB NRW installiert und zum anderen diese CAFM-Software entsprechend der Anforderungen des BLB NRW konfiguriert bzw. anpasst (und zunächst für die Dauer von 48 Monaten pflegt). Damit sollen die Bestandssysteme abgelöst werden. Der zukünftige Auftragnehmer wird hierzu die vorhandenen Daten in das neue System migrieren. Zudem sind durch den Auftragnehmer Schnittstellen zu den weiteren IT-Systemen des BLB NRW zu schaffen.
Siehe im Übrigen ausführlich zur Leistung das Lastenheft, das der Leistungsbeschreibung im vergaberechtlichem Sinn entspricht sowie die A- und B-Kriterien gemäß Bewertungsmatrix CAFM.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Einführung eines CAFM Systems
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die an dem Auftrag interessierten Unternehmen haben zunächst mit ihrem Teilnahmeantrag ihre Eignung nach § 122 GWB sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB nachzuweisen.
Unter den Abschnitten 2.1.1 bis 2.1.6 der Verfahrensbeschreibung CAFM werden die Belege und Erklärungen angeführt, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind.
Hinweis: Die Vergabeunterlagen für das spätere Angebotsverfahren (Abschnitt 3) sind bereits zu Beginn des Teilnahmewettbewerbs für alle Unternehmen einsehbar. Damit werden die Unternehmen in die Lage versetzt, die Zuschlagschancen eines späteren Angebots frühzeitig einschätzen zu können. Es wird daher empfohlen, dass die Unternehmen zur Entscheidung, ob sie sich überhaupt an dem Verfahren beteiligen, noch während der Teilnahmephase die Unterlagen für den Bieterwettbewerb sichten. Die Beantwortung (Ausfüllen) der Bewertungsmatrix CAFM ist in dem Teilnahmewettbewerb noch nicht verlangt. Sehen Sie daher davon ab Unterlagen für den Bieterwettbewerb (siehe Angebotsverfahren unter Abschnitt 3) bereits mit Ihrem Teilnahmeantrag (Abschnitt 2.2.1) einzureichen. Die Unternehmen werden gleichermaßen aufgefordert, sich auch schon mit den Vertragsbedingungen vertraut zu machen und den Auftraggeber bereits auf etwaige Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler hinzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYZMB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
BLB NRW Mercedesstraße 12 40470 Düsseldorf
Der BLB NRW nutzt zur Unterstützung der Datenverwaltung und der Prozesse des infrastrukturellen und technischen Gebäudemanagements unterschiedliche Software-Systeme. Bei diesen Systemen handelt es sich sowohl um Standardsoftware als auch um Eigenentwicklungen. Dadurch liegen Daten teilweise redundant bzw. inkonsistent in verschiedenen Systemen vor, ähnliche Prozesse werden in unterschiedlichen Systemen abgebildet und Arbeitsabläufe werden durch Medienbrüche erschwert.
Dieses hat den BLB NRW veranlasst eine Ausschreibung für ein CAFM-System einzuleiten. Hierfür wurden die aktuellen Facility-Management Prozesse aufgenommen sowie weitere funktionale und technische Bedarfe mit Schnittstelle zum Facility Management aus unterschiedlichen Fachbereichen und Niederlassungen erfasst. Die Ergebnisse wurden analysiert und für diese Ausschreibung in einem Lastenheft zusammengefasst.
Mit dieser Ausschreibung wird ein Unternehmen gesucht, das zum einen die CAFM Standard-Software bereitstellt und in der IT-Umgebung des BLB NRW installiert und zum anderen diese CAFM-Software entsprechend der Anforderungen des BLB NRW konfiguriert bzw. anpasst (und zunächst für die Dauer von 48 Monaten pflegt). Damit sollen die Bestandssysteme abgelöst werden. Der zukünftige Auftragnehmer wird hierzu die vorhandenen Daten in das neue System migrieren. Zudem sind durch den Auftragnehmer Schnittstellen zu den weiteren IT-Systemen des BLB NRW zu schaffen.
Siehe im Übrigen ausführlich zur Leistung das Lastenheft, das der Leistungsbeschreibung im vergaberechtlichem Sinn entspricht sowie die A- und B-Kriterien gemäß Bewertungsmatrix CAFM.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Beratungs- und Supportleistungen bei der Produktivsetzung
Die Unterstützung muss sich bereits mit pit - FM sehr gut auskennen und sich kurzfristig in die spezifischen fachlichen und organisatorischen Anforderungen des BLB NRW und deren Umsetzung im Systems einarbeiten.
Durch die derzeitige Personalstruktur im CAFM Projekt und der sich aus der Produktivsetzung des Systems ergebende zusätzliche Aufwand ist es erforderlich zeitnah eine fachlich versierte Unterstützung für die Beratungs- und Supportleistungen zu finden.