EGU Lengerich II Referenznummer der Bekanntmachung: 04228-22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lengerich
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swl-unser-stadtwerk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lengerich
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swl-unser-stadtwerk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.beckerbuettnerheld.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
EGU Lengerich II
Marktraumumstellung Erdgas von L- auf H-Gas für ca. 374 Messlokationen bei der SWL VNG und für ca. 5103 Messlokationen bei der SWL ENEG mit einem Schalttermin im September 2026: Technisches Projektmanagement, Erhebung und Anpassung, Qualitätssicherung
Grundlage der Leistungen sind die entsprechenden DVGW Regelwerke (u.a. G 680 (A), 03/2020, G 676-B1, 10/2011, G 695 (A), 03/2019, G 106 (M), 08/2017 und G 107 (M), 02/2020), maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.
TPM (Technisches Projektmanagement)
Hasbergen Stadtgebiet 49205 Hasbergen Erfüllungsort für SWL VNG = 49545 Tecklenburg-Leeden,
Erfüllungsort für SWL ENEG = Hasbergen und 49170 Hagen a.T.W
Zum TPM gehört u. a. die verantwortliche Organisation und Begleitung aller für die erfolgreiche Durchführung der Erdgasumstellung im jeweiligen Versorgungsgebiet der beiden Auftraggeber notwendigen Prozesse, insbesondere in Bezug auf die zu erhebenden und anzupassenden Geräte (privat, gewerblich, industriell), die Planung und die Koordination aller involvierten Dienstleister, die Stellung des IT-Systems, die Materialwirtschaft sowie die Kommunikation mit den Kunden.
(1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 30 %
(2) Technische Leistungsfähigkeit 70 %'
Dazu relative Bewertung mit maximal 5 Punkten, die sich wie folgt aufteilen:
a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Gesamtumsatz und Umsatz im Bereich der Marktraumumstellung für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 (30%):
Der Gesamtumsatz wird dabei zu 1/4 und der Umsatz im Bereich der Marktraumumstellung für das jeweilige Fachlos TPM, EA, QS wird zu 3/4 gewertet. Die jeweiligen Umsätze werden wie folgt gewichtet: 2019 zu 10 %, 2020 zu 30 % und 2021 zu 60 %.
b) Technische Leistungsfähigkeit nach Referenzprojekten im Bereich der Marktraumumstellung in Bezug auf das jeweilige Fachlos TPM, EA, QS, ggf. vergleichbare Referenzprojekte, (70%):
Zum Nachweis der technischen Eignung ist dem Eignungsformblatt pro Fachlos eine ausgefüllte Excel-Tabelle zu den Referenzen beizufügen. Anzugeben sind insb. Projektbezeichnung, erbrachte Dienstleistung (TPM, EA, QS), Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, Projektzeitraum, Anzahl der bereits erhobenen bzw. qualitätsgesicherten GVG in der Erhebungsphase, Anzahl der bereits angepassten bzw. qualitätsgesicherten GVG in der Anpassungsphase und für jedes Fachlos die Angabe der Zähler bzw. Geräte, mit denen der Bieter im Projekt beauftragt wurde sowie bei Fachlos 2 (EA) die Angabe der unternehmensspezifischen R-Werte für die Erhebung und Anpassung in jedem abgeschlossenen Projekt; bei noch nicht abgeschlossenen Projekten sind die vorläufigen R-Werte für die Erhebung bzw. ggf. für die Anpassung anzugeben.
Diese Referenzen werden nach Art, Umfang und Projektstand sowie beim Fachlos 2 (EA) auch nach der Qualität bewertet.
EA (Erhebung/Anpassung)
Hasbergen Stadtgebiet 49205 Hasbergen Erfüllungsort für SWL VNG = 49545 Tecklenburg-Leeden,
Erfüllungsort für SWL ENEG = Hasbergen und 49170 Hagen a.T.W
Unter die Erhebungsleistungen fallen u.a. die vollständige Erfassung aller Gasverbrauchsgeräte (privat, gewerblich, industriell) in den Versorgungsgebieten der Auftraggeber, die Überprüfung der Gasverbrauchsgeräte auf Mängel, die lückenlose Dokumentation sowie die statistische Auswertung aller durchgeführten Aktivitäten. Unter die Anpassungsleistungen fallen u.a. die Anpassung aller Gasverbrauchsgeräte im Versorgungsgebiet der beiden Auftraggeber nach Anpassungsdatenbank unter der Berücksichtigung der notwendigen zeitlichen, technischen und logistischen Vorgaben, die lückenlose Dokumentation sowie die statistische Auswertung aller durchgeführten Aktivitäten.
(1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 30 %
(2) Technische Leistungsfähigkeit 70 %'
Dazu relative Bewertung mit maximal 5 Punkten, die sich wie folgt aufteilen:
a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Gesamtumsatz und Umsatz im Bereich der Marktraumumstellung für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 (30%):
Der Gesamtumsatz wird dabei zu 1/4 und der Umsatz im Bereich der Marktraumumstellung für das jeweilige Fachlos TPM, EA, QS wird zu 1/4 gewertet. Die jeweiligen Umsätze werden wie folgt gewichtet: 2019 zu 10 %, 2020 zu 30 % und 2021 zu 60 %.
b) Technische Leistungsfähigkeit nach Referenzprojekten im Bereich der Marktraumumstellung in Bezug auf das jeweilige Fachlos TPM, EA, QS, ggf. vergleichbare Referenzprojekte, (70%):
Zum Nachweis der technischen Eignung ist dem Eignungsformblatt pro Fachlos eine ausgefüllte Excel-Tabelle zu den Referenzen beizufügen. Anzugeben sind insb. Projektbezeichnung, erbrachte Dienstleistung (TPM, EA, QS), Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, Projektzeitraum, Anzahl der bereits erhobenen bzw. qualitätsgesicherten GVG in der Erhebungsphase, Anzahl der bereits angepassten bzw. qualitätsgesicherten GVG in der Anpassungsphase und für jedes Fachlos die Angabe der Zähler bzw. Geräte, mit denen der Bieter im Projekt beauftragt wurde, sowie bei Fachlos 2 (EA) die Angabe der unternehmensspezifischen R-Werte für die Erhebung und Anpassung in jedem abgeschlossenen Projekt; bei noch nicht abgeschlossenen Projekten sind die vorläufigen R-Werte für die Erhebung bzw. ggf. für die Anpassung anzugeben.
Diese Referenzen werden nach Art, Umfang und Projektstand sowie beim Fachlos 2 (EA) auch nach der Qualität bewertet.
QS (Qualitätssicherung)
Hasbergen Stadtgebiet 49205 Hasbergen Erfüllungsort für SWL VNG = 49545 Tecklenburg-Leeden,
Erfüllungsort für SWL ENEG = Hasbergen und 49170 Hagen a.T.W
Unter die Dienstleistung der Qualitätssicherung der Erhebung und Anpassung fallen die unmittelbare Kontrolle der jeweils durchgeführten Erhebungs- und/oder Anpassungsprozesse gemäß den technischen Vorgaben, die lückenlose Dokumentation sowie die statistische Auswertung aller durchgeführten Aktivitäten. Die Leistung ist (mit Zeitversatz) parallel zu den der Erhebung und Anpassung vorgegebenen Zeiten zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Allgemeine Angaben zum Unternehmen.
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b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWG, § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 98 c AufenthG, § 21 SchwarzArbG. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen.
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c) Eigenerklärung zum Bestehen einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung.
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d) Nachweis über die Zertifizierung des DVGW (Anwendungsbereich Wartungs-/ Umbauunternehmen für Gasgeräte nach DVGW G 676 B1) in Bezug auf das jeweilige Fachlos (TPM, EA, QS) oder eine gleichwertige Bescheinigung.
Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz im Bereich der Marktraumumstellung im maßgeblichen Fachlos (TPM/EA/QS) für 2019, 2020 und 2021 (30 %)
Der Gesamtumsatz wird dabei zu 1/4 und der Umsatz im Bereich Marktraumumstellung im maßgeblichen Fachlos (TPM/EA/QS) wird zu 3/4 gewertet. Die jeweiligen Umsätze werden wie folgt gewichtet: 2019 zu 10 %, 2020 zu 30 % und 2021 zu 60 %.
Auch bei konzernverbundenen Unternehmen müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst und nicht auf konzernzugehörige Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Unternehmen, auf das der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Bezug nimmt, eine Verpflichtungserklärung vorlegt und sich damit verpflichtet, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bewerbers in vollem Umfang einzustehen, sowie nachweist, dass es tatsächlich über die Mittel zur Ausführung des Auftrags verfügt (sog. Eignungsleihe). Zudem hat das die Eignung leihende Unternehmen die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. Ziff. III.1.1)) vorzulegen.
Referenzen im Bereich der Marktraumumstellung in Bezug auf das jeweilige Fachlos (TPM, EA, QS), ggf. vergleichbare Referenzprojekte (70 %) Anzugeben sind pro Fachlos mit Hilfe einer vorgegebenen Excel-Tabelle insbes: Projektbezeichnung, Art der erbrachten Dienstleistung (TPM, EA, QS), Auftraggeber mit Ansprechpartner, Projektzeitraum, Anzahl der bereits erhobenen/qualitätsgesicherten Geräte in der Erhebungsphase, Anzahl der bereits angepassten/qualitätsgesicherten Geräte in der Anpassungsphase, für jedes Fachlos: Anzahl der Zähler bzw. Geräte, mit denen Bieter im Projekt beauftragt wurde, sowie bei Fachlos 2 (EA) die Angabe der unternehmensspezifischen R-Werte für die Erhebung und Anpassung in jedem abgeschlossenen Projekt; bei noch nicht abgeschlossenen Projekten sind die vorläufigen R-Werte für die Erhebung bzw. ggf. für die Anpassung anzugeben.
Auch bei konzernverbundenen Unternehmen müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst und nicht auf konzernzugehörige Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Unternehmen, auf das der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Bezug nimmt, eine Verpflichtungserklärung vorlegt und sich damit verpflichtet, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bewerbers in vollem Umfang einzustehen, sowie nachweist, dass es tatsächlich über die Mittel zur Ausführung des Auftrags verfügt (sog. Eignungsleihe). Zudem hat das die Eignung leihende Unternehmen die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. Ziff. III.1.1)) vorzulegen.
Jeder Bewerber kann sich auf alle Fachlose bewerben. Der Zuschlag für Fachlos 3 (QS) kann jedoch nicht an den Bieter erfolgen, der den Zuschlag für das Fachlos 2 (EA) erhalten hat.
Die beiden Auftraggeber suchen für ihre Versorgungsgebiete jeweils einen einheitlichen Dienstleister für das Fachlos 1 (TPM), für das Fachlos 2 (EA) und für das Fachlos 3 (QS) und sind daran interessiert, insgesamt möglichst nur zwei Dienstleister zu beauftragen.
Die weiteren Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es sollen für alle drei Fachlose jeweils voraussichtlich mindestens zwei Bieter in das weitere Verfahren aufgenommen werden, wobei die Auftraggeber sich vorbehalten, die Teilnehmeranzahl noch anzupassen. Die Auswahl der Bewerber, die am weiteren Verhandlungsverfahren beteiligt werden sollen, erfolgt fachlosspezifisch anhand der objektiven Auswahlkriterien (vgl. auch Ziff. II.2.9) der Auftragsbekanntmachung) im Rahmen relativer Bewertung.
Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag auf der Grundlage des Formblattes zum Nachweis der Eignung erstellen, das im Vergabeportal abrufbar ist.
Entsprechende Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Entsprechende Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eine besondere Rechtsform wird nicht verlangt. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen in ihrem Teilnahmeantrag jedoch einen Vertreter benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Zudem müssen sie darlegen, dass sie im Fall der Auftragserteilung eine gesamtschuldnerische Haftung für die angebotenen Leistungen übernehmen. Diese Erklärungen sind von allen Mitgliedern rechtswirksam abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber haben zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.
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Der Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor - ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben - Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Übersetzer) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.
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Die Auftraggeber behalten sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Die Auftraggeber weisen darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeber werden einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch führt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Auftraggeber unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.
Die Teilnehmeranträge sind unter Nutzung der Kommunikationsplattform des Vergabeportals abzugeben. Dazu sollen die Bewerber ihren Teilnahmeantrag auf der Grundlage des Formblattes erstellen, das im Vergabeportal abrufbar ist. Eine Reduzierung des Bieterfelds im Rahmen des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens bleibt vorbehalten.
Die Vergabeunterlagen stehen gemäß Ziffer I.3. zum Download zur Verfügung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ659E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.