Rahmenvereinbarung - Dienstleistungen für das SAP-Projekt für WDR und Zentraler Beitragsservice Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2023-110-01
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 080-241161)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung - Dienstleistungen für das SAP-Projekt für WDR und Zentraler Beitragsservice
Der WDR schreibt die Vergabe von Dienstleistungen für das ARD-weite SAP-Projekt (SAP/4HANA) in zwei Losen aus. Die Leistungen werden in beiden Losen federführend auch für den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS) ausgeschrieben.
Ab dem 01.07.2023 werden Dienstleistungen für die Einführung von SAP im WDR sowie beim ZBS benötigt.
Diesbezüglich ist geplant, die Leistungen in zwei Losen, jeweils durch Rahmenvereinbarungen mit 7 Rahmenvertragspartnern für Los 1 und 5 Rahmenvertragspartnern für Los 2 zu beschaffen. Bezugsberechtigt aus den Rahmenvereinbarungen sind in Los 1 und Los 2 der WDR und der ZBS.
Die Lose teilen sich wie folgt auf:
Los 1: Integrationsmanagement
Los 2: Changemanagement
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Tätigkeiten und Aufgaben ist in Kapitel 7 enthalten.
Die Dauer der Rahmenvereinbarungen beträgt je Los nach aktueller Planung zwei Jahre - bis zum 30.06.2025. Sollte es zu Verzögerungen im Projekt kommen, so hat der WDR die Möglichkeit die Rahmenvereinbarungen zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die angebotenen Stundenpreise sind für die Vertragslaufzeit inkl. der Verlängerungsoption als Höchstpreise für die zu erbringenden Dienstleistungen festgeschrieben. Aus den Rahmenvereinbarungen entstehen keine Mindestumsatzpflichten für die Bezugs-berechtigten - die Abrufe erfolgen ausschließlich bedarfsgesteuert. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Die voraussichtliche Gesamtabnahmemenge sowie die prognostizierte maximale Menge an Beratertagen beträgt:
Für Los 1: Voraussichtliche Menge: 550 Beratertage (hiervon 200 für den ZBS)
Maximale Höchstmenge: 935 Beratertage (hiervon 300 für den ZBS)
Für Los 2: Voraussichtliche Menge: 200 Beratertage (hiervon 100 für den ZBS)
Maximale Höchstmenge: 240 Beratertage (hiervon 120 für den ZBS)
Die Einzelabrufe aus den Rahmenvereinbarungen werden nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb unter den Rahmenvertragspartnern (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV) nach Wettbewerbsbedingungen erteilt (Miniwettbewerb).
Der Leistungszeitraum für die Abrufe im Los 1 beträgt in der Regel ein bis zwei Jahre. Im Einzelfall kann der Abruf auch nach festgestelltem Bedarf mit kürzerer Laufzeit erteilt werden. Der Abruf erfolgt für mehrere Personen.
Im Los 2 haben die Abrufe in der Regel kürzere Laufzeiten von ca. 3 - 6 Monaten.
Unabhängig von dieser Laufzeit kann der Auftraggeber den Einzelabruf mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende jederzeit ordentlich kündigen.
Der geschätzte Umfang des jeweiligen Abrufs wird im Miniwettbewerb bekannt gegeben. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleistetem Aufwand. Je nach Umfang werden eine oder mehrere Personen per Miniwettbewerb ermittelt.
Die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind im Kapitel 6 enthalten.
Die vertraglichen Regelungen sind ersichtlich aus dem diesen Unterlagen beiliegenden Vertrag.
Eine Nutzung und Speicherung der Informationen im Rahmen dieser Ausschreibung ist ausschließlich im Rahmen der Leistungserbringung und Geschäftsbeziehung zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen