Wohnbebauung Mühlstraße 7/1 Backnang Referenznummer der Bekanntmachung: BK-2023_MUE
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Backnang
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.backnang.de/
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.carat-beratung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnbebauung Mühlstraße 7/1 Backnang
Die Städtische Wohnbau Backnang GmbH plant auf dem Gelände Mühlstraße 7/1 in Backnang sozial geförderten Wohnraum zu schaffen. Die Planungs- und Bauleistung soll an einen Generalübernehmer vergeben werden, der auf Grundlage einer funktionalen Baubeschreibung ein Bebauungskonzept auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück entwickelt.
Im Einzelnen ergibt sich der Leistungsumfang insbesondere aus der Allgemeinen Vergabeunterlage nebst Anlagen, die unter der in Ziffer I.3) angegebenen URL zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht.
Mühlstraße 7/1 71522 Backnang
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Entwicklung eines Bebauungskonzepts auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück sowie die anschließende Umsetzung, das heißt, die schlüsselfertige Planung und Errichtung des/der Gebäude(s). Grundlage hierzu bildet eine funktionalen Leistungsbeschreibung, in der die bestehenden Rahmenbedingungen (planungsrechtliche Vorgaben, Baugrundverhältnisse, Erschließungssituation etc.) sowie Anforderungen des Auftraggebers zusammengestellt sind.
Zur Vergabe der gegenständlichen Gesamtleistung sind zwei Verhandlungsrunden vorgesehen. Hierzu ist nachfolgend dargestellter Ablauf des Vergabeverfahrens geplant:
1. Bieterauswahl für das Verhandlungsverfahren anhand der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien.
2. Aufforderung der ausgewählten Bieter zur Angebotsabgabe
3. Bewertung der eingegangenen Angebote auf Grundlage der in der Allgemeinen Vergabeunterlage näher beschriebenen Zuschlagskriterien (s.u.); Auswahl der Bieter für die 1. Verhandlungsrunde.
4. Durchführung der 1. Verhandlungsrunde mit anschließender Angebotsüberarbeitung durch die Bieter.
5. Bewertung der überarbeiteten Angebote auf Grundlage der in der Allgemeinen Vergabeunterlage näher beschriebenen Zuschlagskriterien (s.u.); Auswahl der Bieter für die 2. Verhandlungsrunde
6. Durchführung der 2. Verhandlungsrunde mit anschließender Angebotsüberarbeitung durch die Bieter; Vorlage des finalen Angebots durch die Bieter.
7. Finale Angebotsbewertung auf Grundlage der in der Allgemeinen Vergabeunterlage näher beschriebenen Zuschlagskriterien (s.u.) mit anschließender Zuschlagserteilung.
Aufgrund der Voraussetzungen zur Beantragung von Fördermitteln (Förderprogramm Wohnungsbau BW) erfolgt eine stufenweise Beauftragung der zu erbringenden Leistung:
Beauftragungsstufe I: Erforderliche Planungsleistungen zur Einreichung des Fördermittelantrags
Beauftragungsstufe II: Weitergehende Planungsleistungen sowie die Bauausführung zur schlüsselfertigen Umsetzung des Bebauungskonzepts.
Weitere Angaben können der Allgemeinen Vergabeunterlage entnommen werden, die unter der in Ziffer I.3) angegebenen URL zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, d. h. alle in der EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sowie die erforderlichen Unterschriften enthalten. In diesem Zusammenhang wird insbesondere darauf hingewiesen, dass dem Teilnahmeantrag eine unterzeichnete Bewerbererklärung (vgl. Ziffer VI.3 [E]) sowie im Fall einer Bietergemeinschaft eine entsprechende Erklärung zur Bildung der Bietergemeinschaft (vgl. Ziffer VI.3 [B]) beizufügen ist.
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erfolgen. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Eignung dienen, werden nicht berücksichtigt.
Teilnahmeanträge, denen die geforderten Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) nicht oder nicht vollständig beigefügt sind, können von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 16aEU VOB/A.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt auf der Grundlage der nachfolgend genannten Eignungskriterien:
[A]
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A bzw. §§ 123 und 124 GWB (auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A bzw. § 125 GWB und den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 6f EU VOB/A bzw. § 126 GWB wird hingewiesen).
[B]
Erfüllung der nachfolgend genannten Mindestanforderungen (Bedingungen und Mindeststandards):
- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (vgl. Ziffer III.1.1)
- Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (vgl. geforderte Mindeststandards zu Ziffer III.1.2)
- Bankerklärung über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten des Bewerbers (vgl. geforderte Mindeststandards zu Ziffer III.1.2)
[C]
Rangfolge nach objektiver Auswahl mittels der Auswahlkriterien nach den Ziffern:
- III.1.2 - Umsatz mit Planungs- und Bauleistungen im Hochbau (max. 30 Punkte)
- III.1.3 - Referenzen zu vergleichbaren Projekten über die Planung und Erstellung von Wohnbauprojekten (max. 70 Punkte)
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach der Bewertung der Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Stufenweise Beauftragung (zwei Beauftragungsstufen) wie unter Ziffer II.2.4 beschrieben.
VERFAHRENSBEDINGUNGEN:
Es gelten die in der Allgemeinen Vergabeunterlage aufgeführten Verfahrensbedingungen, die unter der in Ziffer I.3) angegebenen URL zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Durch den Bewerber ist für jedes betreffende Unternehmen (Einzelunternehmen, Mitglieder einer Bietergemeinschaft gem. Ziffer VI.3 [B] und Nachunternehmer gem. Ziffer VI.3 [C]) die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nachzuweisen.
Als Nachweis gilt die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in der Handwerksrolle nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem das Unternehmen ansässig ist (vgl. § 6a EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A). Architekten und Ingenieure können den Nachweis darüber hinaus durch Vorlage einer entsprechenden Urkunde erbringen, die gem. § 75 Abs. 1 bzw. 2 VgV dazu berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt ist, sind vergleichbare Befähigungsnachweise zulässig, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen - i.V.m. mit Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
Der/die Nachweis(e) darf/dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate sein.
UMSATZ MIT PLANUNGS- UND BAULEISTUNGEN IM HOCHBAU
Die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt auf der Grundlage des gemittelten Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, der durch den Bewerber mit Planungs- und/oder Bauleistungen im Hochbau realisiert wurde (Vorlage einer Eigenerklärung).
Die maximale Punktzahl von 30 wird bei einem gemittelten Jahresumsatz von EUR 8 Mio. netto oder höher vergeben, die Untergrenze zur Punkteerreichung beträgt EUR 2 Mio. netto. Zwischen diesen Beträgen werden die Punkte durch lineare Interpolation berechnet.
Bei Bietergemeinschaften (vgl. Ziffer VI.3 [B]) werden die Umsätze der jeweiligen Mitglieder entsprechend summiert, sofern diese mit Planungs- und/oder Bauleistungen im Hochbau realisiert wurden. Die Umsätze von Nachunternehmern mit Planungs- und Bauleistungen werden nur berücksichtigt, sofern bereits mit dem Teilnahmeantrag die Zustimmung zur gemeinsamen Haftung gem. § 6d EU Abs. 2 VOB/A für die Auftragsausführung vorgelegt wird (vgl. hierzu auch Angaben unter Ziffer VI.3 [C]). Diese Zustimmung ist durch den Nachunternehmer explizit in seiner Verpflichtungserklärung zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel und Kapazitäten zu bestätigen.
NACHWEIS EINER BERUFS- BZW. BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen* Versicherungsunternehmen mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 5,0 Mio. für Personenschäden und EUR 3,0 Mio. für Sach- und Vermögensschäden (Vorlage einer Versicherungsbestätigung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d.h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sach- oder Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorzulegen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderten Deckungssummen müssen uneingeschränkt über die Planungs- und Bauzeit erhalten bleiben. Die Gesamtleistung des Versicherers muss für alle Versicherungsfälle eines laufenden Jahres das Zweifache der genannten Deckungssummen betragen.
Zulässig ist auch die einseitige unwiderrufliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Konditionen (Deckungssummen und jährliche Maximierung) zu Gunsten des Bewerbers abgeschlossen wird.**
Bietergemeinschaften (vgl. Ziffer VI.3 [B]) können entweder eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung zu Gunsten der Bietergemeinschaft oder zu Gunsten der für die Planungs- und Bauleistung verantwortlichen Mitglieder der Bietergemeinschaft nachweisen.
Der/die Nachweis(e) darf/dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate sein.
* Mitgliedsstaat der EU oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
** Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf das Original der Versicherungserklärung nachzufordern.
BANKERKLÄRUNG
Vorlage einer allgemeine Bankerklärung über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten des Bewerbers. Der Nachweis kann z.B. in Form einer "Bank-an-Bank-Auskunft" (als Kopie, zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate) erfolgen.
Erfolgt die Bewerbung als Bietergemeinschaft ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erforderlich.
Soll die Kapazitäten eines Nachunternehmers (vgl. Ziffer VI.3 [C]) im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden, so ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises auch für dieses Unternehmen erforderlich.
Die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt auf der Grundlage von Referenzen über die Planung und Erstellung von Wohnbauprojekten. Die Referenzen müssen auf einen Leistungszeitraum ab dem 01.01.2018 (Leistungsbeginn) bezogen und zum Tag der Einreichung des Teilnahmeantrags im wesentlichen Teil abgeschlossen sein. Darüber hinaus ist ein Ansprechpartner bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge anzugeben.
Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bewerber für die zu vergebende Gesamtleistung (Planung und Bauausführung) geeignet ist. Das heißt, die durch den Bewerber erbrachten Leistungen müssen von maßgeblicher Bedeutung für die Planung und den Bau des als Referenz benannten Wohnbauprojekts sein. Sollte die jeweils erbrachte Leistung von untergeordneter Bedeutung sein, behält sich die Vergabestelle vor, diese Referenz nicht in die Wertung einzubeziehen bzw. eine geringere Punktzahl zu vergeben. In diesem Fall erfolgt durch die Vergabestelle eine schriftliche Begründung der vorgenommenen Punktevergabe in der Vergabeakte.
Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des Projektvolumens sowie der erbrachten Planungsleistungen. Insgesamt können in dem Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" 70 Punkte (Maximalbewertung) erreicht werden. Für eine Referenz werden maximal 14 Punkte vergeben. Sollte die, auf Grundlage der eingereichten Referenzen, insgesamt erreichte Punktzahl 70 Punkte überschreiten, erhält der Bewerber dennoch die Maximalbewertung von 70 Punkten.
PROJEKTVOLUMEN:
Das Projektvolumen wird auf Grundlage der Nettobaukosten der Kostengruppen 300 und 400 (Kostenfeststellung gemäß DIN 276 in der zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassung) bemessen. Die maximale Punktzahl von 7 (pro Referenz) wird
bei einem Projektvolumen (Nettobaukosten KG 300+400) von EUR 6,0 Mio. netto vergeben Die Untergrenze
zur Punkteerreichung ist bei EUR 1,5 Mio. netto festgelegt. Zwischen diesen Beträgen werden die Punkte durch
lineare Interpolation berechnet.
ERBRACHTE PLANUNGSLEISTUNGEN:
Für eine Referenz über Planungsleistungen zur Erstellung von Wohnbauprojekten werden maximal 7 Punkte vergeben.
Die Punktevergabe erfolgt anhand der erbrachten Planungsleistungen entsprechend der nachfolgend
genannten HOAI-Leistungsbilder wie folgt:
- Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, min. LPH 1-8 = 3 Punkte
- Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, min. LPH 1-6 = 2 Punkt
- Technische Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI (Anlagengruppe 1-4), min. LPH 1-8 = 0,5 Punkt pro
Anlagegruppe
[A] Für den Fall, dass der Bewerber beabsichtigt, den Auftrag durch eine Tochtergesellschaft ausführen zu lassen, behält sich die Vergabestelle vor, eine Sicherheit durch Bürgschaft oder (harte) Patronatserklärung der Mutter- bzw. Konzernobergesellschaft zu verlangen.
[B] Soweit der Bewerber zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer III.1.2 und 1.3) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A), gelten für die Ausführung des Auftrags die unter Ziffer VI.3 [B] genannten Bedingungen entsprechend.
[C] Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1. Juli 2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
[A] Organisationsstruktur des Bewerbers
Der Bewerber hat im Teilnahmeantrag anzugeben, welche(s) Unternehmen die unterschiedlichen Leistungen als insoweit verantwortliche(s) Unternehmen ausführen wird/werden.
[B] Bietergemeinschaften
Erfolgt die Bewerbung als Bietergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bildung und gesamtschuldnerischen Haftung der Bietergemeinschaft vorzulegen und ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der als geschäftsführendes Mitglied berechtigt ist, die Bietergemeinschaft im Rahmen des Vergabeverfahrens rechtsverbindlich zu vertreten.
Die Bewertung erfolgt bei Bietergemeinschaften in Bezug auf die Ausschlussgründe, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien (vgl. Ziffer III.1) für die Bietergemeinschaft insgesamt.
[C] Nachunternehmer (Eignungsleihe)
Soweit der Bewerber zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer III.1.2 und III.1.3) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt ("Eignungsleihe" gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A), ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags für jedes betreffende Unternehmen (nachfolgend: Nachunternehmer) eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, dass im Auftragsfall die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle gem. § 6d EU Abs. 2 VOB/A vor, eine gemeinsame Haftung von Bewerber und Nachunternehmer zu fordern, sofern die vorgesehene Leistung des Nachunternehmers einen wesentlichen Teil der zur Auftragserfüllung erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer III.1.2) darstellt.
[D] Informationsübermittlung (eVergabe)
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch unter der in Ziffer I.3) angegebenen URL (nachfolgend: Vergabeplattform) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung; ein postalischer Versand in Papierform erfolgt nicht.
Fragen zu diesem Vergabeverfahren können bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Abgabefrist (Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge oder Angebote) ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden. Antworten und Auskünfte sowie ggf. aktualisierte oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zu dem Vergabeverfahren werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und werden damit verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen. Entsprechende Informationen und Unterlagen, die die bereits vorliegenden Vergabeunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen jeweils den bereits vorliegenden Vergabeunterlagen vor. Mündlich erteilte Auskünfte und Erklärungen haben keine rechtsverbindliche Gültigkeit.
Der Bewerber/Bieter hat sicherzustellen, dass er regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Ablauf der jeweiligen Abgabefrist prüft, ob seitens der Vergabestelle über die Vergabeplattform zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots zu beachten sind.
[E] Teilnahmeantrag
Zur Unterstützung der Bewerber steht auf der Vergabeplattform (vgl. Ziffer I.3) ein Bewerbungsbogen nebst beizufügenden Formblättern (nachfolgend zusammen "Teilnahmeantrag") zur Verfügung. In dem Teilnahmeantrag sind die nach der EU-Bekanntmachung geforderten Angaben und Nachweise aufgeführt. Der Teilnahmeantrag soll das Zusammenstellen der geforderten Unterlagen für die Bewerber erleichtern und gleichzeitig die gewünschte Struktur des Teilnahmeantrags sicherstellen.
Der auf der Vergabeplattform (vgl. Ziffer I.3) zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen (Datei: "BK-MUE_TNW_Bewerbungsbogen.docx") ist zwingend auszufüllen und unterzeichnet einzureichen (Bewerbererklärung). Im Übrigen bleibt § 6b EU VOB/A unberührt.
Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) elektronisch über die Vergabeplattform (vgl. Ziffer I.3) einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder per E-Mail ist nicht zugelassen und führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBA6S57
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Es gelten die Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB.