Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10 für die Feuerwehr 75245 Neulingen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neulingen
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75245
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69242
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10 für die Feuerwehr 75245 Neulingen
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF10 auf einem Straßenfahrgestell mit Beladung für die Feuerwehr 75245 Neulingen, aufgeteilt in drei Lose.
Ausschreibung entsprechend DIN 14530-5, DIN EN 1846 Teil 1-3; DIN 14502 Teil 1-3 sowie der Leistungsbeschreibung
LOS 1 Fahrgestell; LOS 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau; LOS 3 Beladung.
LOS 1 Fahrgestell
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrgestell mit Straßenantrieb für ein Löschgruppenfahrzeug LF10 gemäß Leistungsbeschreibung.
LOS 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Feuerwehrtechnischer Aufbau für ein Löschgruppenfahrzeug LF10 gemäß Leistungsbeschreibung
LOS 3 Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beladung für ein LF10 gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.