Rahmenvertrag Schülerbeförderung der Schulen im Gemeindegebiet Nörvenich in den Schuljahren 2023/2024 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026 sowie 2026/2027 - Gemeinde Nörvenich Referenznummer der Bekanntmachung: NN01/23_
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nörvenich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52388
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.noervenich.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Schülerbeförderung der Schulen im Gemeindegebiet Nörvenich in den Schuljahren 2023/20[gelöscht], 2024/2025, 2025/2026 sowie 2026/2027 - Gemeinde Nörvenich
Rahmenvertrag Schülerbeförderung der Schulen im Gemeindegebiet Nörvenich in den Schuljahren 2023/20[gelöscht], 2024/2025, 2025/2026 sowie 2026/2027 bestehend aus Fahrdienstorganisation inkl. Änderungs- und Beschwerdemanagement und Durchführung des Fahrdienstes
Beförderung von Grundschülerinnen und -schülern aus der Gemeinde Nörvenich zur Gemeinschaftsgrundschule Eschweiler über Feld, Josefstraße 2, 52388 Nörvenich und zurück (Schuljahre 23/24 - 26/27)
Gemeindegebiet Nörvenich 52388 Nörvenich, Gemeinschaftsgrundschule Eschweiler über Feld Josefstraße 2 52388 Nörvenich, Gemeinschaftsgrundschule Nörvenich In den Benden 52388 Nörvenich
Los 1:
Beförderung von Grundschülerinnen und -schülern aus der Gemeinde Nörvenich zur Gemeinschaftsgrundschule Eschweiler über Feld, Josefstraße 2, 52388 Nörvenich und zurück in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026 sowie 2026/2027; entsprechend der jeweils im Schuljahr aktuell geltenden Stundenplänen.
Jeweils wöchentliche Fahrten zum Schwimmbad Fliegerhorst Nörvenich. Standortabweichungen können auftreten, sofern das Schwimmbad in Nörvenich außer Betrieb ist, sodass das Schwimmbad in Merzenich anzufahren wäre:
- 1 x Hin-und Rückfahrt Gemeinschaftsgrundschule Eschweiler über Feld - Hallenbad Fliegerhorst bzw. Hallenbad Merzenich: ca. 30 Kinder plus 2 Lehrer als Begleitung
In jedem Schuljahr fallen zusätzlich folgende Busfahrten innerhalb des Gemeindegebiets an:
- außerplanmäßige Busfahrten zum Hallenbad Fliegerhorst Nörvenich bzw. Hallenbad Merzenich.
- 2-3 Fahrten im Jahr zur Neffeltalhalle Nörvenich mit 50 Kindern.
- 10 Spezialfahrten in den Nörvenicher Wald (Standardbus).
- einmal jährlich für 90 Schülerinnen und Schüler eine Busfahrt von der GGS-Eschweiler über Feld zur Theateraufführung in die Neffeltalhalle, Rathausstraße, 52388 Nörvenich.
- Optional 8 Busfahrten je Schuljahr von der GGS-Eschweiler über Feld zu entsprechenden Tagesausflügen im Umkreis von 50 Kilometern mit einem Reisebus. Diese werden mindestens einen Monat vorher bekannt gegeben.
Los 2:
Beförderung von Grundschülerinnen und -schülern aus der Gemeinde Nörvenich zur Gemeinschaftsgrundschule Nörvenich, In den Benden, 52388 Nörvenich und zurück in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026 sowie 2026/2027; entsprechend der jeweils im Schuljahr aktuell geltenden Stundenplänen.
Hinfahrt:
Bus 2: Gelenkbus (alternativ: Doppeldeckerbus) für ca. 60 Personen, Tendenz steigend
Bus 3: Gelenkbus (alternativ: Doppeldeckerbus) für ca. 75 Personen
Rückfahrt:
Bus 2: Standardbus
Bus 3: Standardbus
Jeweils wöchentliche Fahrten zum Schwimmbad Fliegerhorst Nörvenich. Standortabweichungen können auftreten, sofern das Schwimmbad in Nörvenich außer Betrieb ist, sodass das Schwimmbad in Merzenich anzufahren wäre:
- 2 x Hin-und Rückfahrt Gemeinschaftsgrundschule Nörvenich - Hallenbad Fliegerhorst bzw. Hallenbad Merzenich: ca. 30 Kinder plus 2 Lehrer als Begleitung
In jedem Schuljahr fallen zusätzlich folgende Busfahrten innerhalb des Gemeindegebiets an:
- außerplanmäßige Busfahrten zum Hallenbad Fliegerhorst Nörvenich bzw. Hallenbad Merzenich. Diese Spezialfahrten werden vom Schulsekretariat mindestens zwei Wochen vorher bekannt gegeben.
- Optional 16 Busfahrten je Schuljahr von der GGS-Nörvenich zu entsprechenden Tagesausflügen im Umkreis von 50 Kilometern mit einem Reisebus. Diese Spezialfahrten werden mindestens einen Monat vorher bekannt gegeben.
Beförderung von Grundschülerinnen und -schülern aus der Gemeinde Nörvenich zur Gemeinschaftsgrundschule Nörvenich, In den Benden, 52388 Nörvenich und zurück (Schuljahre 23/24 - 26/27)
Gemeindegebiet Nörvenich 52388 Nörvenich, Gemeinschaftsgrundschule Eschweiler über Feld Josefstraße 2 52388 Nörvenich, Gemeinschaftsgrundschule Nörvenich In den Benden 52388 Nörvenich
Los 1:
Beförderung von Grundschülerinnen und -schülern aus der Gemeinde Nörvenich zur Gemeinschaftsgrundschule Eschweiler über Feld, Josefstraße 2, 52388 Nörvenich und zurück in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026 sowie 2026/2027; entsprechend der jeweils im Schuljahr aktuell geltenden Stundenplänen.
Jeweils wöchentliche Fahrten zum Schwimmbad Fliegerhorst Nörvenich. Standortabweichungen können auftreten, sofern das Schwimmbad in Nörvenich außer Betrieb ist, sodass das Schwimmbad in Merzenich anzufahren wäre:
- 1 x Hin-und Rückfahrt Gemeinschaftsgrundschule Eschweiler über Feld - Hallenbad Fliegerhorst bzw. Hallenbad Merzenich: ca. 30 Kinder plus 2 Lehrer als Begleitung
In jedem Schuljahr fallen zusätzlich folgende Busfahrten innerhalb des Gemeindegebiets an:
- außerplanmäßige Busfahrten zum Hallenbad Fliegerhorst Nörvenich bzw. Hallenbad Merzenich.
- 2-3 Fahrten im Jahr zur Neffeltalhalle Nörvenich mit 50 Kindern.
- 10 Spezialfahrten in den Nörvenicher Wald (Standardbus).
- einmal jährlich für 90 Schülerinnen und Schüler eine Busfahrt von der GGS-Eschweiler über Feld zur Theateraufführung in die Neffeltalhalle, Rathausstraße, 52388 Nörvenich.
- Optional 8 Busfahrten je Schuljahr von der GGS-Eschweiler über Feld zu entsprechenden Tagesausflügen im Umkreis von 50 Kilometern mit einem Reisebus. Diese werden mindestens einen Monat vorher bekannt gegeben.
Los 2:
Beförderung von Grundschülerinnen und -schülern aus der Gemeinde Nörvenich zur Gemeinschaftsgrundschule Nörvenich, In den Benden, 52388 Nörvenich und zurück in den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026 sowie 2026/2027; entsprechend der jeweils im Schuljahr aktuell geltenden Stundenplänen.
Hinfahrt:
Bus 2: Gelenkbus (alternativ: Doppeldeckerbus) für ca. 60 Personen, Tendenz steigend
Bus 3: Gelenkbus (alternativ: Doppeldeckerbus) für ca. 75 Personen
Rückfahrt:
Bus 2: Standardbus
Bus 3: Standardbus
Jeweils wöchentliche Fahrten zum Schwimmbad Fliegerhorst Nörvenich. Standortabweichungen können auftreten, sofern das Schwimmbad in Nörvenich außer Betrieb ist, sodass das Schwimmbad in Merzenich anzufahren wäre:
- 2 x Hin-und Rückfahrt Gemeinschaftsgrundschule Nörvenich - Hallenbad Fliegerhorst bzw. Hallenbad Merzenich: ca. 30 Kinder plus 2 Lehrer als Begleitung
In jedem Schuljahr fallen zusätzlich folgende Busfahrten innerhalb des Gemeindegebiets an:
- außerplanmäßige Busfahrten zum Hallenbad Fliegerhorst Nörvenich bzw. Hallenbad Merzenich. Diese Spezialfahrten werden vom Schulsekretariat mindestens zwei Wochen vorher bekannt gegeben.
- Optional 16 Busfahrten je Schuljahr von der GGS-Nörvenich zu entsprechenden Tagesausflügen im Umkreis von 50 Kilometern mit einem Reisebus. Diese Spezialfahrten werden mindestens einen Monat vorher bekannt gegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rheinland-Touristik Platz GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesseling
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50389
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rheinland-touristik.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rheinland-Touristik Platz GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesseling
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50389
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rheinland-touristik.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBDY1DXZJJGP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.