Kauf eines Brennstoffzellenfahrzeugs der Klasse N 1 des Herstellers Renault
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nörvenich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52388
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.noervenich.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf eines Brennstoffzellenfahrzeugs der Klasse N 1 des Herstellers Renault
Kauf eines Brennstoffzellenfahrzeugs / emissionsfreien Nutzfahrzeugs der Klasse N 1 (Fahrzeug zur Güterbeförderung; zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen) des Herstellers Renault, Modell "Master H 2" als Neu- oder Vorführfahrzeug nach § 2 Nummern 2 und 4 des Elektromobilitätsgesetzes vom 5. Juni 2015 (BGBI. I S. 898) in der jeweils gültigen Fassung für die Gemeinde Nörvenich
Gemeinde Nörvenich Bahnhofstraße 25 52388 Nörvenich
- 1 Stück Renault "Master H 2"
- Neu- oder Vorführfahrzeug
Richtlinie zur Förderung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen (REACT-EU) unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Lieferung zu den technischen Bedingungen und innerhalb der Lieferfrist gem. Zuwendungsbescheid nur durch einen Hersteller möglich
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBDY1DXG89V7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.