BLB NRW Duisburg / RTZ-Duisburg / Fliesen- und Plattenarbeiten / 020-21-00820 Referenznummer der Bekanntmachung: 020-21-00820
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW Duisburg / RTZ-Duisburg / Fliesen- und Plattenarbeiten / 020-21-00820
Fliesen- und Plattenarbeiten
RTZ Regionaltes Trainigszentrum der Polizei Hoffsche Straße 220-246 47139 Duisburg
Der BLB Duisburg plant auf dem Grundstück Hoffsche Straße 220-246 die Errichtung eines regionalen Trainingszentrums (RTZ) für die Polizei Duisburg
Fliesen- und Plattenarbeiten bestehend aus:
- Voranstrich auftragen Kunstharz-Dispersion, Untergrund aus Gipsplatten, Beton, Zementbauplatten u. Putz, Fläche ca. 500 qm.
- Bodenbelag aus trockengepressten Fliesen/Platten, Nennmaß 30/60 cm, d= 10,5 mm, Fläche ca. 310 qm.
- Wandbekleidung aus trockengepressten Fliesen/Platten, Nennmaß 30/60 cm, d= 9mm, Fläche ca. 500 qm.
- Abdichtung im Verbund (AIV) mit Wandbekleidung, Untergrund Gipsplatten, Beton, Zementbauplatten u. Putz, Fläche ca. 520 qm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Platten Peter Fliesenzentrum Nord
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1D3YQHZ5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de