Herstellung von Radioaerosol-Messstationen Referenznummer der Bekanntmachung: LUBW-2023-0016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseite
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/angebote/e-vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung von Radioaerosol-Messstationen
Herstellung von Radioaerosol-Messstationen
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe
Vertragsgegenstand ist der Kauf einer Radioaerosol-Messstation als Prototyp sowie in eine Option zum Ankauf von ca. 7 weiteren Messstationen gleichartiger Bauart des Prototyps
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen
Ankauf von ca. weiteren 7 Messstationen gleichartiger Bauart des hier angebotenen Prototyps
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Besteht keine Eintragungspflicht, genügt ein schriftlicher Hinweis / Eigenerklärung.
- Aktueller Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungshöhe und einer Erklärung, dass diese bei Abgabe des Angebotes nicht gekündigt ist. Im Falle, dass der Bieter über keinen aktuellen Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung verfügt, hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Auftragsfalle vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis über die abgeschlossene Versicherung ist zu dem von der Vergabestelle/dem Auftraggeber geforderten Zeitpunkt vorzulegen
- Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) (Anlage 8)
- Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) (Anlage 8)
- Die berufliche Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge in Form einer Liste (Anlage 9) der in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020-2022) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind nachzuweisen. Insbesondere sind hier Referenzen mit Angabe des Projektnamens und Kurzbeschreibung der Leistung, Name des Projektleiters, Auftragswert, Bearbeitungszeitraum sowie den Namen des Auftraggebers zu nennen (soweit diesen Informationen keine Geheimhaltungsprinzipien entgegenstehen).
- Unterauftragnehmer:
Angaben des Bieters, welche Teile des Auftrags das Unternehmen / der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Anlage 1).
Hinweis zu Unterauftragnehmern und Eignungsleihe:
Der Bieter kann für die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen und Unterauftragnehmer in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm für die Erfüllung des Auftrags die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
- Nachweis durch eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
- Nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen zur Abgabe einer schriftlichen Tariftreue- und Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe verpflichtet. Die Verpflichtungserklärung und nähere Informationen können den Vergabeunterlagen und im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de (Geschäftsbedingungen) entnommen werden.
Weitere Bedingungen zur Ausführung des Auftrages entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Die Verpflichtungserklärungen sind den Vergabeunterlagen als Anlage 5 beigefügt.
- Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen:
Dem Angebot (Erstangebot und endgültigem Angebot) ist die Eigenerklärung über die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Anlage 6) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags hinzuzufügen.
Weitere Bedingungen stehen unter Verfahren / Sonstiges "Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber".
Abschnitt IV: Verfahren
siehe Vermerk vom 09.03.2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten und Angabe, ob es sich um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt (Anlage 1).
- Für den Fall, dass die Leistung als Bietergemeinschaft (Anlage 1) angeboten wird, ist mit dem Angebot zusätzlich eine Erklärung abzugeben, in der jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt sind. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen.
- Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 4 Nr. 1 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Anlage 2).
- Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt (Anlage 3).
- Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt (Anlage 4).
Weitere Nachweise:
- Projektleiter: Angaben des Bieters zur Person des Projektleiters und einschließlich seines Vertreters (Anlage 1). Alle Abstimmungen trifft der Auftraggeber in der Folge mit der Projektleitung. Die Informationsweiterleitung auf Seiten des Auftragnehmers liegt bei der Projektleitung.
Nachweise, die die Zuschlagskriterien betreffen:
- Technische Beschreibung (Pflichtenheft) gemäß C 2.2 zum angebotenen Messcontainer. Die technische Beschreibung muss aussagekräftige Informationen zu der Einhaltung der Ausschlusskriterien nach A 16.1 und zu den Bewertungskriterien nach A 16.2 enthalten.
- Preis (inkl. Optionen)
Die für die Leistungserbringung angesetzte Gesamtsumme ist in der Kostenkalkulationstabelle (Anlage 7) einzutragen.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9Y1YLZVVFS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.