Fulfillment-Dienstleistung zur Einlagerung und Versandaufbereitung der Medien/Publikationen für den BfDI Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.16 - 0273/22/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]036
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fulfillment-Dienstleistung zur Einlagerung und Versandaufbereitung der Medien/Publikationen für den BfDI
Fulfillment-Dienstleistung zur Einlagerung und Versandaufbereitung der
Medien/Publikationen für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Rahmenvereinbarung über die Fulfillment-Dienstleistung zur Einlagerung und Versandaufbereitung der Medien/Publikationen für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für den Zeitraum 01.06.2023 bis 31.05.2025 mit der zweimaligen optionalen Verlängerung um jeweils 12 Monate. Die über die Rahmenvereinbarung abrufbare Höchstmenge beträgt 250.000 Versendungen über die gesamte Laufzeit von 4 Jahren der Rahmenvereinbarung. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, zur Leistung einer Mindestabnahmemenge von 62.500 Sendungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fulfillment-Dienstleistung zur Einlagerung und Versandaufbereitung der Medien/Publikationen für den BfDI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.