PDMS - Kliniken Ostalb Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-019-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
PDMS - Kliniken Ostalb
Die Kliniken Ostalb, planen im Rahmen des KHZG Fördertatbestandes 3 die Vergabe der Beschaffung, Implementierung sowie die Wartung eines Patientendaten-Management-Systems (PDMS).
Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR Im Kälblesrain 1 73430 Aalen, Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd Wetzgauer Str. 85 73557 Mutlangen, St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen Dalkinger Str. 8-12 73479 Ellwangen
Die Kliniken Ostalb, planen im Rahmen des KHZG Fördertatbestandes 3 die Vergabe der Beschaffung, Implementierung sowie die Wartung eines Patientendaten-Management-Systems (PDMS).
Die drei Kliniken verfügen jeweils über eine eigenständige Intensivstation sowie OP. Am Stauferklinikum wird eine Pädiatrische und Neonatologische Intensivmedizin, Level 1 am Ostalbklinikum Level 3 vorgehalten. Die drei Standorte werden in getrennten KIS-Mandanten verwaltet, die Abrechnung findet über drei IK-Nummern statt.
Das KIS wird durch die zentrale IT Abteilung am Standort Stauferklinikum Mutlangen gehostet und administriert. Das zentrale Rechenzentrum wird ebenfalls am Standort Stauferklinikum vorgehalten. Die Applikationen werden über eine VM-Ware und Citrix-Umgebung bereitgestellt.
Ziel der Ausschreibung und somit Ausschreibungsgegenstand ist die Beschaffung eines KHZG-konformen PDMS im Sinne des o.g. Fördertatbestandes, welches durch Schnittstellen oder durch eine direkte Integration an das vorhandene KIS angebunden wird und somit ein ganzheitliches klinisches Dokumentationssystem abbilden soll.
Daneben sind eine Vielzahl an Spezialsystemen im Bereich Labor, Radiologie etc. im Einsatz. Die durch den Anbieter anzubindenden Spezialsysteme sind im Reiter "Schnittstellen" aufgeführt.
Die Installation der Software sowie deren technische und systemtechnische Administration erfolgt im Rechenzentrum des Stauferklinikums Schwäbisch Gmünd.
Das Angebot muss alle Leistungen beinhalten, die für eine betriebsbereite Installation der Softwaremodule erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Lizenzen, konfigurierte Import- / Export-Schnittstellen, Dienstleistungen für Projektmanagement, die Organisationsgespräche und deren Dokumentation, die Konfiguration der Software, die Schulung der Anwender und Administratoren, die Begleitung des Echtbetriebs über einen Zeitraum von 14 Tagen, Dienstleistungstagen sowie die Unterstützung des Auftraggeber im Abnahmeverfahren. Die Dienstleistungstage für den Echtbetrieb werden im Rahmen des Implementierungsprojektes in gemeinschaftlicher Abstimmung auf mögliche Stufen/Standorte verteilt. Zusätzlich wird seitens des Auftraggebers zu Beginn des Projektes eine vor Ort Begehung der jeweiligen Stationen/ Kliniken erwartet. Die Ergebnisse der Begehungen werden in einem schriftlichen Protokoll dokumentiert. Die vorgenannten Dienstleistungen müssen in einem Umsetzungskonzept beschrieben werden.
Förderung durch Krankenhauszukunftsfond (KHZF) vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Formblatt "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit"
2. Eigenerklärung Art5k EU-VO Nr 833 2014 Sanktionen.
3. Formblatt "Vertraulichkeitserklärung"
1. Formblatt "Erklärung über den Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre".
2. Nachweis der Eignung für präqualifizierte Unternehmen
1. Nachweis der Zertifizierung des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft nach DIN EN ISO 9000ff oder DIN EN ISO 13485 (oder gleichwertig).
2. Formblatt "Referenzen" mit Angabe von mindestens 10 Referenzen über jeweils die Installation von einem Patientendatenmanagementsystem auf dem deutschsprachigen Markt.
3. Formblatt "Nachunternehmer"
Zu 2. Mindestanforderung an die Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag: Nachweis über 10 Installationen auf dem deutschsprachigen Markt inkl. der 3 Referenzen aus Pos. 35 des Leistungsverzeichnisses (die jeweilige Referenz ist kenntlich zu machen).
1.Nachweis über Zertifizierung als Medizinprodukt.
2. Formblatt "Nennung eines Ansprechpartners".
3. Ausführungskonzept gemäß Leistungsverzeichnis (Bewertungsmatrix)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Es sind Bieterpräsentationen vorgesehen. Die Bieterpräsentationen sind ab 1 Woche nach Angebotsöffnung geplant. Dem Bieter wird nach Angebotsöffnung ein
Timeslot von 2 Stunden für die Präsentation angeboten.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3Y1Y80MKFB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.