Support und Lieferung von HSM-Komponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-05-05-SYS-REN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65929
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Support und Lieferung von HSM-Komponenten
Rahmenvertrag über den Support und die Lieferung von HSM - Komponenten
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von neuen Utimaco und Entrust Komponenten (im Folgenden HSM-Komponenten genannt) sowie deren Support / Wartung und optional die Erbringung von weiteren Beratungsleistungen. Die Möglichkeit zum eventuellen Geräteabruf einschließlich Hardwareerweiterungen und dem benötigten Support Level muss bis zum Vertragsende gewährleistet sein. Nachverhandlungen über Preise oder Leistungen sind nicht möglich.
Die Gewährleistung für neue HSM-Komponenten beginnt mit dem Tag der Lieferung.
Es werden höchstens 80 HSM abgenommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats
des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (mit Stand der letzten Eintragung). Bewerber mit
Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von
Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 8 der Vergabeunterlagen).
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russland-Sanktionen" (Anlage 9 der Vergabeunterlagen).
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r) oder eine in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person,
Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder
mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung
einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als
10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits
unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die
mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Weiter wird erklärt, dass den Auftraggeberinnen unverzüglich Mitteilung gemacht wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer
Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf den Bewerber zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit der Bewerber zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO
(EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis an Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis zur Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen mit dem Angebot zu erbringen (Anlage 8 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11 der Vergabeunterlagen),
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen).
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 8 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich
sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11 der Vergabeunterlagen),
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen).
Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem
Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten
Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem
Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden.
Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bewerber erklärt, dass er innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung die in Ziffer 18. 4 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) geforderte Haftpflichtversicherung in der dort genannten Ausgestaltung und mit den geforderten Mindestdeckungssummen durch Vorlage einer aktuell bestehenden und gültigen Bescheinigung durch Bestätigung des Versicherers den Auftraggeberinnen nachweisen wird.
(a) Hinweis an Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/
oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die
entsprechende Eigenerklärung (siehe Anlage 4 der Vergabeunterlagen) ist vom jeweiligen Mitglied der
Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens die in Ziffer 18. 4 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) geregelten Haftungsrisiken abdecken und folgende Mindestdeckungssummen beinhalten: Personenschäden 500.000,00 EUR, Sachschäden 500.000,00 EUR, Vermögensschäden 1.000.000,00 EUR.
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(1) Es ist ein mit der Ausführung des Auftrags betrautes Projektteam, welches für die Koordination der Lieferungen und den Support von HSM-Komponenten sowie die optional zu beauftragenden Beratungsleistungen zuständig ist, zu benennen. Der Bieter hat mindestens einen Teamleiter und zwei weitere Teammitglieder zu benennen. Personelle Änderungen müssen den Auftraggeberinnen schriftlich angezeigt werden.
Die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Projektteams hat für das Niveau der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen erheblichen Einfluss. Der Bewerber hat daher zum Nachweis der Qualifikation und der Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Projektteams, das in Anlage 5 der Vergabeunterlagen zu benennen ist, Nachweise in Form von Zertifizierungen und/oder der Angabe von Referenzprojekten, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, zu erbringen.
Jedes Teammitglied muss über die für die Auftragsausführung erforderliche berufliche Befähigung und notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Jedes Teammitglied muss daher über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich HSM-Komponenten verfügen sowie an regelmäßigen Weiterbildungsmaßnahmen im Umfeld für die HSM-Komponenten teilnehmen. Folgende Kenntnisse sollen nach Möglichkeit aus den eingereichten Nachweisen hervorgehen:
- grundlegende Kenntnisse in Kryptographie für HSM-Komponenten
- grundlegende Kenntnisse über HSM-Komponenten
- gute Kenntnisse über den Aufbau einer Security World- gute Kenntnisse zur Software Installation
- gute Kenntnisse zur Aktivierung von Zusatzfunktionen
- gute Kenntnisse zur HSM Konfiguration
- gute Kenntnisse zum Disaster recovery
- gute Kenntnisse zur HSM Wartung
- gute Kenntnisse zur Installation und Bedienung der Remote Administration
- gute Kenntnisse über Secure Execution Engine (SEE)
- gute Kenntnisse in der Installation, Konfiguration, Administration und Verwaltung eines CryptoServer HSM
- gute Kenntnisse beim Integrieren des HSM in gängige Anwendungen und Anpassen an individuelle Anforderungen.
Alle Mitglieder des benannten Projektteams müssen bestätigen, dass sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
(2) Es sind drei Referenzprojekte, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag (Lieferung und Support von HSM Komponenten) vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erbracht wurden, nachzuweisen. Dabei ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden. Der Umfang der erbrachten Leistung ist darzustellen. In Anlage 6 der Vergabeunterlagen sind die folgenden Angaben zu erbringen:
- Angaben zum Auftraggeber (Name, Anschrift, Branche),
- Auskunftsfähige Organisationseinheit (ggf. Ansprechpartner/-in) des Auftraggebers,
- Leistungsbeschreibung mit Angaben zur Lieferung und den Support von HSM-Komponenten,
- Lieferzeitpunkt (MM/JJJJ).
(a) Hinweis an Bietergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.1.3) genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Sie sind dabei
jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(b) Hinweis zur Eignungsleihe:
Die unter Ziffer III.1.3) genannten Nachweise sind insoweit zu erbringen, wie sie für die Leistung des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten sich der Bewerber beruft, relevant sind. Ein Bewerber kann die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese später die Leistung erbringen, für
die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 S. 3 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6ZLD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".