MVA Bielefeld-Herford GmbH: Leistungen für die Verbrennung, Dampferzeugung, Rauchgasreinigung und pneumatische Förderung (Los 1) für die Errichtung einer Monoklärschlammverbrennungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 03813-22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.interargem.de/standorte/mva-bielefeld/
Abschnitt II: Gegenstand
MVA Bielefeld-Herford GmbH: Leistungen für die Verbrennung, Dampferzeugung, Rauchgasreinigung und pneumatische Förderung (Los 1) für die Errichtung einer Monoklärschlammverbrennungsanlage
Die MVA Bielefeld-Herford GmbH beabsichtigt, auf dem Werksgelände der MVA in Bielefeld, Schelpmilser Weg 30, eine Monoklärschlammverbrennungsanlage als unselbständige Nebeneinrichtung der dort betriebenen Müllverbrennungsanlage zu errichten und zu betreiben. Mit der Monoklärschlammverbrennungsanlage sollen in Zukunft kommunale Klärschlämme in einem stationären Wirbelschichtkessel verbrannt werden. Gegenstand dieser Auftragsbekanntmachung sind Leistungen zur Verbrennung, Dampferzeugung, Rauchgasreinigung und pneumatischen Förderung (Los 1).
MVA Bielefeld-Herford GmbH Schelpmilser Weg 30 33609 Bielefeld
Gegenstand der im Los 1 - Verbrennung, Dampferzeugung, Rauchgasreinigung und pneumatische Förderung - zu vergebenden Leistungen sind die folgenden Hauptgruppen:
- Baustelleneinrichtung
- Verbrennung
- Dampferzeugung
- Rauchgasreinigung
- Förder-/Speicherung getrockneter Klärschlämme
- Asche und Reststoffe Förder-/Speicherung
- Wärmenutzung und Energieerzeugung
- Elektrotechnik / MSR / Leittechnik
- Projektabwicklung/Inbetriebnahme/Probebetrieb/Dokumentation
- Nebenanlagen
- Wartungsleistungen
als in sich geschlossener, klar umrissener Anlagenbereich und umfasst die Konstruktion, Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung und den Probebetrieb als vollautomatische, robuste Anlage inkl. der Einbindung in die (Bestands-)Gesamtanlage mit den in der technischen Leistungsbeschreibung aufgeführten Untergruppen. Die Hauptplanungsdaten/Leistungsdaten für die angefragten Anlagenteile werden mit der technischen Leistungsbeschreibung genannt. Die zu erbringende Leistung umfasst somit das sog. Detail-Engineering als Ausführungsplanung der Anlage durch den Bieter. Hierbei hat der Bieter sicherzustellen, dass die Anlage sämtlichen Anforderungen des durch die technische Leistungsbeschreibung vorgegebenen Rahmens entspricht.
Verlängerungsoption der Wartungsleistungen
Die drei bis fünf Bewerber, die die meisten Punkte auf sich vereinigen können, werden ausgewählt. Die Bewerber werden anhand ihres Gesamtumsatzes (30 %) und ihrer Referenzen (70 %) ausgewählt. Die Punktevergabe wird wie folgt vorgenommen:
1) Der Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl. Ziff. III.1.2). Hierbei erhält der Bewerber mit dem höchsten Gesamtumsatz 5 Punkte. Die Bewertung der Gesamtumsätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Gesamtumsatz Bewerber x 5 / höchster Gesamtumsatz). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 30 % gewichtet.
2) Punktevergabe für Referenzen:
- Anzahl der wertbaren Referenzen (vergleichbare Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3). Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl wertbarer Referenzen 5 Punkte. Die Bewertung der Referenzen der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Anzahl wertbarer Referenzen Bewerber x 5 / höchste Anzahl wertbarer Referenzen). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 35 % gewichtet.
3) Darüber hinaus können für Referenzen nach Nr. 2) Zusatzpunkte erreicht werden, sofern die Referenzen nach den folgenden Kriterien besonders der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Eine Referenz entspricht der ausgeschriebenen Leistung in besonderer Weise, wenn sie im Bereich der Errichtung einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage (nicht lediglich Klärschlammmitverbrennung) erbracht worden ist und/oder wenn die Projektkosten/Rechnungswert der Referenzleistung mind. 15 Mio. EUR netto betragen. Für den Fall, dass eine Referenz beide Voraussetzungen erfüllt, wird sie zweimal berücksichtigt. Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl entsprechender Referenzen 5 Zusatzpunkte. Die Bewertung der Referenzen der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Anzahl qualifizierter wertbarer Referenzen Bewerber x 5 / höchste Anzahl qualifizierter wertbarer Referenzen). Die Punktzahl des Bewerber wird mit 35 % gewichtet.
Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Umsätze und Referenzen eine gleiche Punktzahl, entscheidet die qualitative Nähe der eingereichten Referenzen zu der hier zu vergebenden Leistung über die Platzierung des Bewerbers. Je näher die Referenz dem bekanntgemachten Auftrag in qualitativer Hinsicht kommt, desto besser wird diese Referenz bewertet.
Die Wartungsleistungen der Druckluftanlage werden optional ausgeschrieben.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, sofern die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzung zur Verbrennung der Klärschlammmengen am Standort nicht eintreten, ohne dass hieraus
Ansprüche auf Schadensersatz hergeleitet werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG, nach § 98c Abs. 1 AufenthG, nach § 21 SchwarzArbG sowie Nach § 22 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen.
2) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister (Kopie ausreichend).
3) Eigenerklärung nach der Sanktions-VO gemäß dem BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022.
1) Eigenerklärung zum Umsatz (gerundet auf volle 100 000 EUR) des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 10 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 10 Mio. EUR für sonstige Schäden (Kopie ausreichend). Ausreichend ist auch der Nachweis einer Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird (Kopie ausreichend).
Vgl. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
1) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2020-2022) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
2) Angabe (Eigenerklärung) der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen über die der Unternehmer für die Errichtung verfügt.
3) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens.
4) Eigenerklärungen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Referenzen):
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Auflistung der Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen. Die Darstellung muss für jede Referenz auf max. einer DINA4-Seite pro Referenz erfolgen und jeweils mindestens folgende Angaben
enthalten:
- Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer
- Kurzbeschreibung des Projekts
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Die Kurzbeschreibung muss folgende Angaben umfassen:
a) Angabe der Projektkosten/Rechnungswert netto (gerundet auf volle 100 000 EUR);
b) Angabe des Beginns und der Fertigstellung (Ausführungszeitraum);
c) Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen (einschließlich Nachunternehmer).
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"Vergleichbare Leistungen" erfüllen die folgenden Anforderungen: vom Bewerber erbrachte Leistungen über die Errichtung einer Monoklärschlamm- oder Klärschlammmitverbrennungsanlage mit einem stationären Wirbelschichtofen bzw. die Errichtung der folgenden vier wesentlichen Hauptkomponenten Verbrennung (mit stationärem Wirbelschichtofen), Dampferzeugung, Rauchgasreinigung und Fördertechnik einer derartigen oder vergleichbaren Anlage (z.B. Müllverbrennungsanlagen) mit Projektkosten/Rechnungswert in Höhe von mind. 7,5 Mio. EUR netto. Es ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die Errichtung der vier Hauptkomponenten - Verbrennung (mit stationärem Wirbelschichtofen), Dampferzeugung, Rauchgasreinigung und Fördertechnik - kann auch gesondert in Einzelreferenzen (je Referenz die Errichtung einer oder mehrerer Hauptkomponenten) nachgewiesen werden; die Einzelreferenzen über alle vier Hauptkomponenten werden sodann kumulativ als eine Referenz über vergleichbare Leistungen gewertet.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden Referenzen über Leistungen, die in den letzten 20 Jahren (die 20-Jahresfrist endet mit Ablauf der Teilnahmefrist) erbracht worden sind, berücksichtigt. Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 20 Jahre beendet worden sein (Beginn kann außerhalb der 20-Jahresfrist liegen). Die Leistungen sind als beendet anzusehen, sobald der Probebetrieb der Anlage erfolgreich abgeschlossen worden ist.
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5) Nachweis eines erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungssystems entweder durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN/ISO 9001 oder durch eine nachvollziehbare Darstellung der erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bewerbers.
6) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden wird entweder durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 oder durch eine nachvollziehbare Darstellung der einzusetzenden Umweltmanagementmaßnahmen des Bewerbers.
Vgl. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die unter Ziff. III.1.1) genannten Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt;
2) Sofern sich der Bewerber auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten oder ein ähnlicher Nachweis der Verfügbarkeit und die unter Ziff. III.1.1 bezeichneten Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie Nachweise (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) des Dritten, die dem Bewerber für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wirkt für den Bewerber kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen;
3) Sofern der Bewerber beabsichtigt, die Leistungen unter Einbeziehung von Nachunternehmern zu erbringen, sind Art und Umfang der Nachunternehmerleitungen zu bezeichnen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJRTFC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
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(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 3 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Zu den weiteren Anforderungen vgl. § 160 ff. GWB.