2023-0345 Jahresvertrag zur Durchführung von Bodenuntersuchungen als baubegleitende Qualitätssicherung für Baumaßnahmen im Stadtgebiet Duisburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0345
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0345 Jahresvertrag zur Durchführung von Bodenuntersuchungen als baubegleitende Qualitätssicherung für Baumaßnahmen im Stadtgebiet Duisburg
Dienstleistungsauftrag -
Rahmenvertrag 2021/2023 zur Durchführung von Bodenerkundungen und baubegleitende Qualitätssicherung bei Baumaßnahmen im Stadtgebiet Duisburg im Leistungszeitraum vom 01.05.2021 bis 30.04.2023.
Die in der Leistungsbeschreibung abgefragten Einheitspreise gelten als Grundlage für die Vergabe von Rahmenverträgen an die drei preisgünstigsten Bieterinnen.
Die Beauftragung des veranschlagten Auftragsvolumens erfolgt an die, nach dem Gesamtangebotspreis, drei günstigsten Bieterinnen wie folgt:
50% an die günstigste Bieterin,
30% an die zweitgünstigste Bieterin,
20% an die drittgünstigste Bieterin
Die jeweiligen Bodenuntersuchungen und baubegleitenden Qualitätssicherungsmaßnahmen werden in Bezug zu den jeweils geschlossenen Rahmenverträgen im Anschluss daran als Einzelabrufe durch unsere Fachbereiche (Stadtentwässerung) über das HaPo vergeben.
Diverse Stellen im Stadtgebiet Duisburg 47059 Duisburg
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieterin hat zur Beurteilung ihrer Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zusammen mit dem Angebot, spätestens 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch die AG, die nachfolgenden Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen:
a) Erklärung der Bieterin zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer
Die Bieterin hat zur Beurteilung Ihrer grundsätzlichen Eignung dem Angebot nachfolgend aufgeführte Unterlagen bzw. Nachweise zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch die AG, beizubringen:
b) Gewerbezentralregisterauszug (oder Präqualifikation oder EEE- "Einheitliche Europäische Eigenerklärung)
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Nachweise zur Eignung können gem.§ 50 Abs, (1) VgV auch in Form des Standardformulars für die "EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Die Präqualifikationsunterlagen müssen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 ("Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die EEE für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Eignungsnachweise dem Angebot nicht als Anlage beigefügt werden.
Die Bieterin hat zur Beurteilung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage zur Ausschreibung - Formblätter - enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gestand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Formblatt F2).
b) Eigenerklärung der Bieterin zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Sozialbeiträgen gemäß beigefügtem Formblatt F4.
c) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
Eine Bieterin, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers
vorzulegen.
d) Eigenerklärung zur bestehenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
(Formblatt F13).
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden 2.000.000 EUR und für Vermögensschäden 2.000.000 EUR
(Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) zu ersetzen.
Die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F1 bis F6 oder gem.§ 50 Abs, (1) VgV auch in Form des Standardformulars für die "EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Die Präqualifikationsunterlagen müssen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 ("Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die EEE für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 bis F7 in der Anlage, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die EEE ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
Die Bieterin hat zur Beurteilung ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 2 zur Ausschreibung - Formblätter - enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Auflistung (Referenzliste) der wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (min. 3 Stck.), mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer bzgl. erstellter Baugrundgutachten mit gutachterlichen Stellungnahmen / Empfehlungen zu Verfahren aus dem offenen Kanalbau, Rohrvortrieb und Stollenbau die durch den benannten Sachverständigen erstellt wurden (Referenzenliste - Formblatt F1).
b) Nachweis der Bieterin, dass sie über einen Sachverständigen verfügt, mit Fachkenntnissen für Geotechnik, offenen Kanalbau, Rohrvortrieb und Stollenbau und zur Erstellung von geotechnischen Berichten. Die Qualifikation des Sachverständigen ist nachzuweisen.
c) Nachweis der Bieterin, dass sie über einen staatlich anerkannten Sachverständiger für die Durchführung der Leistung gemäß LV-Titel 70.12 - Untersuchung der Standfestigkeit von Gebäuden nach DIN 4012 verfügt. Oder, dass sie hierfür einen vorgesehen Nachunternehmer namentlich benennt. Die Qualifikation der namentlich benannten Person als staatlich anerkannter Sachverständiger für v. g. Leistungen ist nachzuweisen.
d) Jahresdurchschnittlich Beschäftigte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt F3).
e) Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz gemäß Formblatt F10.
f) Nachweis der Bieterin, dass sie über einen Sachverständigen verfügt, mit Fachkenntnissen für Geotechnik, offenen Kanalbau, Rohrvortrieb, Stollenbau zur Erstellung von geotechnischen Berichten. Die Qualifikation des Sachverständigen ist nachzuweisen.
Die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F1 bis F7 oder gem.§ 50 Abs, (1) VgV auch in Form des Standardformulars für die "EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Die Präqualifikationsunterlagen müssen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 ("Allgemeine Unternehmensdaten") angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die EEE für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 bis F6 in der Anlage, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die EEE ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1DSRJW7B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]