Ökostromlieferung 2024-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/2023-001
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52349
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dn-sb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökostromlieferung 2024-2025
ca. 2.400.000 kWh/Jahr: Lieferung von 100% Strom aus erneuerbaren Energien für die Jahre 2024 und 2025
Dürener Service Betrieb Paradiesstraße 17 52349 Düren
ca. 450.000 kWh/Jahr: 100% Strom aus erneuerbaren Energien in Mittelspannung, Umspannung MS/NS und Niederspannung mit RLM sowie in Niederspannung mit SLP (div. Lieferstellen),
ca. 1.950.000kWh/Jahr: 100% Strom aus erneuerbaren Energien in Niederspannung mit SLP (Straßenbeleuchtung)
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31.Dezember 2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss aufgrund seiner technischen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. Die Prüfung der Eignung erfolgt anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien. Diese sind nachfolgend und in den Ausschreibungsunterlagen genannt.
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU)
2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit den Angaben:
- Firma, Anschrift, Gesellschafter, Sparten,
- Gesamtumsatz (gemäß Jahresabschluss) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: davon Umsatz durch Stromlieferungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte:
- insgesamt
- davon im kaufmännischen Bereich
- davon im technischen Bereich
- Anzahl der Stromlieferkunden insgesamt:
- davon mit Leistungsmessung
- davon ohne Leistungsmessung
- Anzahl der Kunden, an die Ökostrom aus erneuerbaren Energien geliefert wird:
- davon mit Leistungsmessung
- davon ohne Leistungsmessung
- Stromverkauf:
- davon Ökostromverkauf
- Stromerzeugung in eigenen Anlagen:
- davon Ökostromerzeugung
- Fremdbezug (auch Handel):
- davon Ökostrom
- dem Unternehmen erteilte Zertifikate für:
- Qualitätsmanagement
- Umweltmanagement und Auditsystem (EMAS)
- dem Unternehmen für die Lieferung von
Ökostrom erteilte Zertifikate und Gütesiegel für die Lieferung an andere Kunden (Aussteller, Bezeichnung, Gültigkeitsdauer)
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Bescheinigungen nachzufordern:
- Bescheinigung des Finanzamtes , dass der Betrieb seinen
steuerlichen Verpflichtungen nachkommt
- Bescheinigung der Sozialversicherung, dass der Betrieb seiner Verpflichtung zur Abführung der Sozialversicherungsabgaben nachkommt
- Bescheinigung des Steueramtes der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, dass die kommunalen Abgaben
entrichtet worden sind
Die vorgenannten Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6
Monate sein.
Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
1. Referenzliste zur Lieferung von Ökostrom mit den Angaben:
- Lieferung von Ökostrom (Strom aus erneuerbaren Energiequellen) mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem zu vergebenden Stromlieferauftrag vergleichbar sind:
- Auftraggeber
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefon-Nr.
- Anzahl und Art der belieferten Entnahmestellen
- Liefervolumen
- ggf. der Lieferung zugrunde liegendes Ökostrom-Zertifikat
2. Referenzliste für Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) mit den Angaben:
- Auftraggeber
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefon-Nr.
- vergleichbare Leistungen für Auftraggeber bzw. andere Hauptauftragnehmer
3. Stammdatenblatt zur Anlagenkategorie mit den Angaben:
- Art der Anlage
- Bezeichnung der Anlage
- Standort
- Betreiber
- Ansprechpartner (Telefonnummer, E-Mail)
- installierte elektr. Leistung (MW)
- eingesetzte erneuerbare Energie (Wasserkraftanlagen, Einsatz von Biomasse)
- bei Mitverbrennung von Biomasse in einem thermischen Kraftwerk (Art, Menge und Heizkraft der mit verbrannten Biomasse sowie der verbrannten fossilen Energieträger), Datum der Inbetriebnahme
- bei Umstellung einer thermischen Kraftwerkes auf Mitverbrennung von Biomasse (Datum der Bestandskraft der Änderungsgenehmigung)
- bei Erhöhung des elektr. Arbeitsvermögens nach Inbetriebnahme (Datum der Inbetriebnahme und Menge (kWh) des erhöhten elektr. Arbeitsvermögens)
- vorgesehene Liefermenge aus der Erzeugungsanlage (2024 und 2025)
- prozentualer Anteil der Lieferung aus dieser Erzeugungsanlage an der Gesamtstromliefermenge (2024 und 2025)
Die technische und berufliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Referenzliste zur Lieferung von Ökostrom: es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen
Bewerbungs- und Vergabebedingen (Formular 511 EU)
Vertragsbedingungen NRW (Formular 512 EU)
Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (Formular 513 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYQYUSG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.