Grundstücksentwicklung inkl. Bau eines Hallenbades Gemeinde Münster, Referenznummer der Bekanntmachung: IBV 1-23 Referenznummer der Bekanntmachung: IBV 1-23
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64839
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenster-hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundstücksentwicklung inkl. Bau eines Hallenbades Gemeinde Münster, Referenznummer der Bekanntmachung: IBV 1-23
Verkauf eines Grundstücks bebaut mit einem Hallenschwimmbad, Abriss des Bades, Entwicklung des Geländes sowie Errichtung und Betrieb einer Schwimmmöglichkeit für die Öffentlichkeit nach Vorgaben des Auftraggebers.
Die Gemeinde Münster plant den Verkauf eines Grundstücks mit vorhandener Bebauung. Folgende Leistungen sollen vom Erwerber erbracht werden:
- Abriss des bestehenden Hallenbades
- Entwicklung des Geländes (möglich als Wohn- oder Gewerbeimmobilie)
- Errichtung / Integration und Betrieb einer Schwimmmöglichkeit für die Öffentlichkeit mit Angeboten von Schwimm-Lehr-Kursen, Schulschwimmen, Therapeutische Angebote (Aqua-Fitness/Aqua-Jogging)
Die Gemeinde Münster ruft daher geeignete Unternehmen auf ihr Interesse zu bekunden.
Die Bauweise sollte klimaneutral sein und als ein Vorzeigeprojekt für nachhaltiges Bauen dienen (Stichwort Plus-Energie Haus), ebenso über eine eigene Energieproduktion verfügen (Stichwort Photovoltaik).
Eine interessante, anspruchsvolle architektonische Lösung wird gewünscht, mit Aufenthaltsqualität von der Städtebaulichen Idee bis ins Detail gehend.
Beginn der Umsetzungsphase: Spätestens 2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und Auflagen sind erst mit der Interessenbestätigung/Teilnahmeantrag einzureichen. Die einzureichenden Unterlagen werden in der Aufforderung zur Interessenbestätigung benannt. Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrags (Interessensbestätigung) aufgefordert werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die einzureichenden Unterlagen werden in der Aufforderung zur Interessenbestätigung benannt. Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrags (Interessensbestätigung) aufgefordert werden.
siehe Aufforderung zur Interessensbestätigung
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die einzureichenden Unterlagen werden in der Aufforderung zur Interessenbestätigung benannt. Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrags (Interessensbestätigung) aufgefordert werden.
Siehe Aufforderung zur Interessensbestätigung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Interessenten müssen ihr Interesse über die in Ziffer I.3) genannte Email [gelöscht] bis zum 05.06.2023, 12 Uhr bekunden. Die Interessenbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft (BG) ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessenbekundung zu benennen (s. auch 2. Phase). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich.
Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr. Lediglich die Unternehmen, die form- u. fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt. Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.
2. Phase - Interessensbestätigung:
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse über die Vergabeplattform bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrags (Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessenbekundung als BG in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine BG auch noch nach der Aufforderung zur Interessenbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine BG. nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung werden auch alle weiteren notwendigen Informationen/Dokumente zur Verfügung gestellt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]