Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 10) Referenznummer der Bekanntmachung: 87-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werl
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 10)
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (Vorführfahrzeug) im Rahmen der Dringlichkeit, verursacht durch irreparabel aufgetretene, nicht vorhersehbare Schäden
Wallfahrtsstadt Werl Hedwig-Dransfeld-Str. 23 59457 Werl Werl, Ortsteil Holtum
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (Vorführfahrzeug) im Rahmen der Dringlichkeit, verursacht durch irreparabel aufgetretene, nicht vorhersehbare Schäden
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der Brandschutzbedarfsplan der Wallfahrtsstadt Werl sieht für die Löschgruppe Holtum die Vorhaltung eines Löschfahrzeuges vor. Das bisher dort stationierte Löschfahrzeug konnte aufgrund aktueller, nicht vorhersehbarer gravierender Schäden nicht mehr instandgesetzt werden. Es musste durch ein Ersatzfahrzeug ausgetauscht werden. In Absprache mit der Feuerwehrführung wurde das dortige derzeit zur Reserve stehende Fahrzeug nach Holtum abgegeben. Dieses Ersatzfahrzeug ist allerdingschon älter als 25 Jahre. Wie lange dieses Fahrzeug noch betrieben werden kann, ist derzeit nicht absehbar. Insbesondere durch Großaufträge aus Ländern des ehemaligen "Ostblocks" sowie aus Asien und durch die Auswirkungen des Ukrainekrieges haben die etablierten Fahrzeughersteller derzeit Lieferfristen von ca. 2-3 Jahre ab Auftragserteilung. Bei einer regulären Beschaffung aufgrund einer eu-weiten Ausschreibung stünde das Fahrzeug somit nicht vor Mitte 2026 zur Verfügung. Dies hätte zur Folge, dass ein weiteres Löschfahrzeug aus einer anderen Löschgruppe abgezogen werden müsste. Dadurch müsste ein weiterer Verlust eines Löschfahrzeuges in Kauf genommen werden und die vorgegebenen Schutzziele des Brandschutzbedarfplans können nicht mehr eingehalten werden. Vor diesem Hintergrund lehnt die Wehrführung die Verantwortung bei Außerdienststellung eines weiteren Fahrzeuges bis zur Ersatzbeschaffung des HLFs ab. Es wurde die evtl. mögliche zügige Beschaffung eines Vorführfahrzeuges angeregt. Daraufhin wurde bei den etablierten Fahrzeugherstellern mit dem Ergebnis nachgefragt, dass kein Hersteller außer die Fa. Rosenbauer ein Fahrzeug mit einer Höhe von unter 3 Metern (Voraussetzung) baut. Derzeit verfügt die Firma Rosenbauer über ein Vorführfahrzeug des Typs HLF 10, welches eine Gesamthöhe von 2,90 m hat. Der Bruttopreis beträgt: 443.751 EUR (inkl. MwSt. und Beladung). Das Fahrzeug entspricht dem Anforderungskatalog der hiesigen Feuerwehr.
Entscheidung: Eine Instandsetzung des Löschfahrzuges Löschzug Holtum ist nicht möglich. Bei dem Ersatzlöschfahrzeug ist zu erwarten, dass dieses kurzfristig außer Dienst gestellt werden muss. Somit wird schnellstmöglich ein Löschfahrzeug für die Feuerwehr Werl benötigt. Die Lieferzeit für ein beauftragtes Löschfahrzeug beläuft sich aktuell auf mindestens zwei Jahre. Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) ist eine Beschaffung aus dringenden Gründen entsprechend § 14 Abs. 4 Nr. 3 VGV möglich. Voraussetzung ist, dass äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind; die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sein. Bei einer engen Auslegung des Vergaberechts könnte die Beschaffung eines gebrauchten Löschfahrzeuges oder die Anmietung eines Löschfahrzeugs für den Zeitraum bis zur Lieferung eines neuen Fahrzeugs in Betracht kommen. Wirtschaftlich erscheint die Beschaffung des neuen Fahrzeugs, hier eines Vorführfahrzeugs, sinnvoll. Aus Sicht der Zentralen Vergabestelle liegen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VGV vor. Daher wurde als Ausnahme der Abweichung vom vorgeschriebenen Vergabeverfahren und der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens in diesem besonderen Fall zustimmt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRBLDAU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html