Beseitigung von Ölverunreinigungen im Bereich der NL Rheinland, Außenstelle Krefeld

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E58383813
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E58383813
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beseitigung von Ölverunreinigungen im Bereich der NL Rheinland, Außenstelle Krefeld

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90611000 Straßenreinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Außenstelle Krefeld, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Die Ausschreibung ist in Lose aufgeteilt, für die einzeln oder in Kombination Angebote abgegeben werden können.

LOS 2 Autobahnmeisterei Rheinberg

LOS 3 Autobahnmeisterei Kaarst

LOS 4 Autobahnmeisterei Mönchengladbach

LOS 5 Autobahnmeisterei Titz

LOS 6 Autobahnmeisterei Ratingen

Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnmeisterei Rheinberg

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Autobahnmeisterei Rheinberg, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, falls er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Vertragsende schriftlich von einer Vertragspartei gekündigt wird. Der Vertrag kann bis zu drei Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden und endet automatisch spätestens am 30.04.2027.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für ein Jahr.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnmeisterei Kaarst

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Autobahnmeisterei Kaarst, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, falls er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Vertragsende schriftlich von einer Vertragspartei gekündigt wird. Der Vertrag kann bis zu drei Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden und endet automatisch spätestens am 30.04.2027.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für ein Jahr.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnmeisterei Mönchengladbach

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Autobahnmeisterei Mönchengladbach, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, falls er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Vertragsende schriftlich von einer Vertragspartei gekündigt wird. Der Vertrag kann bis zu drei Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden und endet automatisch spätestens am 30.04.2027.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für ein Jahr.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnmeisterei Titz

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Autobahnmeisterei Titz, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, falls er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Vertragsende schriftlich von einer Vertragspartei gekündigt wird. Der Vertrag kann bis zu drei Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden und endet automatisch spätestens am 30.04.2027.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für ein Jahr.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnmeisterei Ratingen

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Autobahnmeisterei Ratingen, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, falls er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Vertragsende schriftlich von einer Vertragspartei gekündigt wird. Der Vertrag kann bis zu drei Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden und endet automatisch spätestens am 30.04.2027.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für ein Jahr.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen.

2. Angabe über die Eintragung in das Berufsregister-/Handelsregister bzw. Erklärung, dass keine Verpflichtung in die Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht (Vorlage Gewerbeanmeldung, Berufs-/ Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise mit dem Angebot)

3. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt und ggf.

einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (auf Verlangen: Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse und des Finanzamtes)

2. Angabe des Jahresumsatzes, einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten drei Geschäftsjahre (Auf Verlangen: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen).

3. Erklärung über das Bestehen einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Angabe,

eine solche zu Vertragsbeginn abzuschließen (Auf Verlangen vor Zuschlagserteilung: Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu2. Mindestjahresumsatz in Höhe von 200.000 EUR.

Zu 3. Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. €, für Sachschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. € und für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. €.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, welche als Gegenstand die Ölspurbeseitigung haben. Die Referenzaufträge müssen hinsichtlich Art und Lieferumfang vergleichbar sein. Es sind zwingend folgende Angaben zu tätigen: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers inkl. Kontaktdaten des Ansprechpartners.

2. Erklärung des Vorliegens eines Nachweises für die Beförderung von Gefahrstoffen/Abfallarten sowie die Zulässigkeit des vorgesehenen Entsorgungsweges (Nachweise sind dem Angebot beizufügen)

3. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung,welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (auf Verlangen: Vorlage der entsprechenden Nachweise).

4. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Vorlage der entsprechenden Nachweise mit dem Angebot)

5. Nachweis der digitalen Leistungserfassung und Dokumentation mit unveränderbarem Zeit- und Datumsstempel sowie Geoposition (z.B. Geotracker und Stationierungsangaben aus NWSIB Mobil oder NWSIB Online) durch Vorlage von Beispielprotokollen.

Die Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1. Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, welche als Gegenstand die Ölspurbeseitigung haben.

zu. 2. Erklärung, dass mindestens für nachfolgende Abfallarten eine gültige Entsorgungsnachweise vorliegt, die die Beförderung dieser Gefahrstoffe/Abfallarten genehmigen:

- 15 02 02 „Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzbekleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (oder vergleichbar)“

- 16 10 01 „wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten (oder vergleichbar)“

Zudem, dass der vorgesehenen Entsorgungsweg durch Vorlage entsprechender Genehmigungsbescheide oder des Zertifikates des Betreibers der Entsorgungsanlage als Entsorgungsfachbetrieb für die Entsorgung, Behandlung oder Aufbereitung von den o. g. Abfallarten zugelassen ist.

zu 3. Die folgende Anzahl an Reinigungsmaschinen muss mindestens für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen. Bei der Einreichung eines Angebotes

- für ein Los müssen mindestens 2 Reinigungsmaschinen zur Verfügung stehen

- für zwei Lose müssen mindestens 3 Reinigungsmaschinen zur Verfügung stehen

- für drei Lose müssen mindestens 4 Reinigungsmaschinen zur Verfügung stehen

- für vier Lose müssen mindestens 4 Reinigungsmaschinen zur Verfügung stehen

- für fünf Lose müssen mindestens 5 Reinigungsmaschinen zur Verfügung stehen

zu 4. Die folgende Anzahl an Fachkräften muss mindestens für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen. Bei der Einreichung eines Angebotes

- für ein Los müssen mindestens zwei Fachkräfte zur Verfügung stehen, welche die oben genannten Qualifikationen zur Ölspurbeseitigung und mindestens zwei Fachkräfte, welche die Verkehrsabsicherung übernehmen können;

- für zwei Lose müssen mindestens insgesamt 3 Fachkräfte zur Verfügung stehen, wobei mindestens drei Fachkräfte zur Verfügung stehen müssen, welche die Ölspurbeseitigung und mindestens drei Fachkräfte, welche die Verkehrsabsicherung übernehmen können,

- für drei Lose müssen insgesamt mindestens 4 Fachkräfte zur Verfügung stehen, wobei mindestens vier Fachkräfte zur Verfügung stehen müssen, welche die Beseitigung übernehmen können und mindestens vier Fachkräfte, welche die Verkehrsabsicherung übernehmen können,

- für vier Lose müssen insgesamt mindestens 4 Fachkräfte zur Verfügung stehen, wobei mindestens vier Fachkräfte zur Verfügung stehen müssen, welche die Beseitigung übernehmen können und mindestens vier Fachkräfte, welche die Verkehrsabsicherung übernehmen können,

- für fünf Lose müssen insgesamt mindestens 5 Fachkräfte zur Verfügung stehen, wobei mindestens fünf Fachkräfte zur Verfügung stehen müssen, welche die Beseitigung übernehmen können und mindestens fünf Fachkräfte, welche die Verkehrsabsicherung übernehmen können.

Hinweis: Bei entsprechender Qualifikation kann ein und dieselbe Fachkraft für die Ölspurbeseitigung sowie für die Verkehrsabsicherung eingesetzt werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Eigenerklärung Russlandsanktionen

2. Der AN stellt sicher, dass er nach telefonischer Alarmierung schnellstmöglich, aber spätestens nach 60 Minuten an der Einsatzstelle ist und die vor Ort tätigen Einsatzkräfte ablösen kann. Hierfür muss der Bieter mit seinem Angebot

• die benötigte Ausrüstzeit angegeben (im Angebotsschreiben);

• Nachweis der benötigten Anfahrtszeiten von dem Ort, an dem Maschinen und Personal sind zu dem davon am weitesten entfernten Ort des Verkehrsnetzes des Loses durch Einreichung eines Routenplaner-Ausdruckes zu den folgenden zwei Zeiten an einem Mo.-Do. einreichen:

o 07:00 Uhr

o 15:00 Uhr.

Belegen die Nachweise in Kombination mit der Ausrückzeit nicht, dass der Bieter spätestens nach 60 Minuten am Einsatzort sein kann, wird das Angebot für das Los zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/06/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/06/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es wird eine jährliche Pauschale für die Rufbereitschaft vereinbart.

Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: ttps://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/05/2023

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Oer Erkenschwick
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Rahden
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Saerbeck
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Schieder-Schwalenberg
Schlangen
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Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
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Swisttal
Tecklenburg
Telgte
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Troisdorf
Übach-Palenberg
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Unna
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Velen
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Viersen
Vlotho
Voerde
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Warstein
Wassenberg
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Welver
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Werl
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Wesseling
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Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
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