Beseitigung von Ölverunreinigungen im Bereich der NL Rheinland, Außenstelle Krefeld
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beseitigung von Ölverunreinigungen im Bereich der NL Rheinland, Außenstelle Krefeld
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Außenstelle Krefeld, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Ausschreibung ist in Lose aufgeteilt, für die einzeln oder in Kombination Angebote abgegeben werden können.
LOS 2 Autobahnmeisterei Rheinberg
LOS 3 Autobahnmeisterei Kaarst
LOS 4 Autobahnmeisterei Mönchengladbach
LOS 5 Autobahnmeisterei Titz
LOS 6 Autobahnmeisterei Ratingen
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Autobahnmeisterei Rheinberg
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Autobahnmeisterei Rheinberg, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, falls er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Vertragsende schriftlich von einer Vertragspartei gekündigt wird. Der Vertrag kann bis zu drei Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden und endet automatisch spätestens am 30.04.2027.
Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für ein Jahr.
Autobahnmeisterei Kaarst
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Autobahnmeisterei Kaarst, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, falls er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Vertragsende schriftlich von einer Vertragspartei gekündigt wird. Der Vertrag kann bis zu drei Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden und endet automatisch spätestens am 30.04.2027.
Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für ein Jahr.
Autobahnmeisterei Mönchengladbach
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Autobahnmeisterei Mönchengladbach, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, falls er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Vertragsende schriftlich von einer Vertragspartei gekündigt wird. Der Vertrag kann bis zu drei Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden und endet automatisch spätestens am 30.04.2027.
Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für ein Jahr.
Autobahnmeisterei Titz
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Autobahnmeisterei Titz, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, falls er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Vertragsende schriftlich von einer Vertragspartei gekündigt wird. Der Vertrag kann bis zu drei Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden und endet automatisch spätestens am 30.04.2027.
Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für ein Jahr.
Autobahnmeisterei Ratingen
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnniederlassung Rheinland, Autobahnmeisterei Ratingen, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, falls er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Vertragsende schriftlich von einer Vertragspartei gekündigt wird. Der Vertrag kann bis zu drei Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden und endet automatisch spätestens am 30.04.2027.
Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, beträgt 30 % über der Schätzmenge, welche sich aus der Leistungsbeschreibung hochgerechnet auf 4 Jahre ergibt. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Schätzmenge für ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
2. Angabe über die Eintragung in das Berufsregister-/Handelsregister bzw. Erklärung, dass keine Verpflichtung in die Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht (Vorlage Gewerbeanmeldung, Berufs-/ Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise mit dem Angebot)
3. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt und ggf.
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1. Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (auf Verlangen: Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse und des Finanzamtes)
2. Angabe des Jahresumsatzes, einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten drei Geschäftsjahre (Auf Verlangen: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen).
3. Erklärung über das Bestehen einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Angabe,
eine solche zu Vertragsbeginn abzuschließen (Auf Verlangen vor Zuschlagserteilung: Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis).
Zu2. Mindestjahresumsatz in Höhe von 200.000 EUR.
Zu 3. Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. €, für Sachschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. € und für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. €.
1. Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, welche als Gegenstand die Ölspurbeseitigung haben. Die Referenzaufträge müssen hinsichtlich Art und Lieferumfang vergleichbar sein. Es sind zwingend folgende Angaben zu tätigen: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers inkl. Kontaktdaten des Ansprechpartners.
2. Erklärung des Vorliegens eines Nachweises für die Beförderung von Gefahrstoffen/Abfallarten sowie die Zulässigkeit des vorgesehenen Entsorgungsweges (Nachweise sind dem Angebot beizufügen)
3. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung,welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (auf Verlangen: Vorlage der entsprechenden Nachweise).
4. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Vorlage der entsprechenden Nachweise mit dem Angebot)
5. Nachweis der digitalen Leistungserfassung und Dokumentation mit unveränderbarem Zeit- und Datumsstempel sowie Geoposition (z.B. Geotracker und Stationierungsangaben aus NWSIB Mobil oder NWSIB Online) durch Vorlage von Beispielprotokollen.
Die Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
zu 1. Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, welche als Gegenstand die Ölspurbeseitigung haben.
zu. 2. Erklärung, dass mindestens für nachfolgende Abfallarten eine gültige Entsorgungsnachweise vorliegt, die die Beförderung dieser Gefahrstoffe/Abfallarten genehmigen:
- 15 02 02 „Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzbekleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (oder vergleichbar)“
- 16 10 01 „wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten (oder vergleichbar)“
Zudem, dass der vorgesehenen Entsorgungsweg durch Vorlage entsprechender Genehmigungsbescheide oder des Zertifikates des Betreibers der Entsorgungsanlage als Entsorgungsfachbetrieb für die Entsorgung, Behandlung oder Aufbereitung von den o. g. Abfallarten zugelassen ist.
zu 3. Die folgende Anzahl an Reinigungsmaschinen muss mindestens für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen. Bei der Einreichung eines Angebotes
- für ein Los müssen mindestens 2 Reinigungsmaschinen zur Verfügung stehen
- für zwei Lose müssen mindestens 3 Reinigungsmaschinen zur Verfügung stehen
- für drei Lose müssen mindestens 4 Reinigungsmaschinen zur Verfügung stehen
- für vier Lose müssen mindestens 4 Reinigungsmaschinen zur Verfügung stehen
- für fünf Lose müssen mindestens 5 Reinigungsmaschinen zur Verfügung stehen
zu 4. Die folgende Anzahl an Fachkräften muss mindestens für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen. Bei der Einreichung eines Angebotes
- für ein Los müssen mindestens zwei Fachkräfte zur Verfügung stehen, welche die oben genannten Qualifikationen zur Ölspurbeseitigung und mindestens zwei Fachkräfte, welche die Verkehrsabsicherung übernehmen können;
- für zwei Lose müssen mindestens insgesamt 3 Fachkräfte zur Verfügung stehen, wobei mindestens drei Fachkräfte zur Verfügung stehen müssen, welche die Ölspurbeseitigung und mindestens drei Fachkräfte, welche die Verkehrsabsicherung übernehmen können,
- für drei Lose müssen insgesamt mindestens 4 Fachkräfte zur Verfügung stehen, wobei mindestens vier Fachkräfte zur Verfügung stehen müssen, welche die Beseitigung übernehmen können und mindestens vier Fachkräfte, welche die Verkehrsabsicherung übernehmen können,
- für vier Lose müssen insgesamt mindestens 4 Fachkräfte zur Verfügung stehen, wobei mindestens vier Fachkräfte zur Verfügung stehen müssen, welche die Beseitigung übernehmen können und mindestens vier Fachkräfte, welche die Verkehrsabsicherung übernehmen können,
- für fünf Lose müssen insgesamt mindestens 5 Fachkräfte zur Verfügung stehen, wobei mindestens fünf Fachkräfte zur Verfügung stehen müssen, welche die Beseitigung übernehmen können und mindestens fünf Fachkräfte, welche die Verkehrsabsicherung übernehmen können.
Hinweis: Bei entsprechender Qualifikation kann ein und dieselbe Fachkraft für die Ölspurbeseitigung sowie für die Verkehrsabsicherung eingesetzt werden.
1. Eigenerklärung Russlandsanktionen
2. Der AN stellt sicher, dass er nach telefonischer Alarmierung schnellstmöglich, aber spätestens nach 60 Minuten an der Einsatzstelle ist und die vor Ort tätigen Einsatzkräfte ablösen kann. Hierfür muss der Bieter mit seinem Angebot
• die benötigte Ausrüstzeit angegeben (im Angebotsschreiben);
• Nachweis der benötigten Anfahrtszeiten von dem Ort, an dem Maschinen und Personal sind zu dem davon am weitesten entfernten Ort des Verkehrsnetzes des Loses durch Einreichung eines Routenplaner-Ausdruckes zu den folgenden zwei Zeiten an einem Mo.-Do. einreichen:
o 07:00 Uhr
o 15:00 Uhr.
Belegen die Nachweise in Kombination mit der Ausrückzeit nicht, dass der Bieter spätestens nach 60 Minuten am Einsatzort sein kann, wird das Angebot für das Los zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird eine jährliche Pauschale für die Rufbereitschaft vereinbart.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: ttps://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)