24/7 SOC (Security Operations Center) mit Erkennung (Detection) und Antwort (Response) Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 104/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lippe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
24/7 SOC (Security Operations Center) mit Erkennung (Detection) und Antwort (Response)
Der Kreis Lippe schreibt die Leistungen für ein externes Security Operations Center (SOC) aus. Die Leistungen sind 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr zu erbringen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Aufgabe des Auftragnehmers ist es, die kreiseigene IT Infrastruktur vor externen Angriffen zu sichern, indem es kontinuierlich die Tätigkeiten der Firewall, des IDS und der Antivirusprogramme überwacht, kritische Schwachstellen identifiziert, entsprechende Gegenmaßnahmen einleitet und den Auftraggeber hinsichtlich der IT-Sicherheit kontinuierlich berät.
Der Vertrag wird für 4 Jahre geschlossen. Der Auftraggeber kann den Vertrag jeweils zum Ablauf eines Vertragsjahres kündigen. Wegen Änderungen der Sicherheitslage, der Innovationen im Bereich der IT und anderen vergleichbaren Gründen können im beiderseitigen Einvernehmen Anpassungen des Vertrages vorgenommen werden. Eine einvernehmliche Aufhebung ist gleichfalls möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Der Bieter muss in der EU ansässig sein.
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123/124 GWB vorliegen, Es besteht allerdings die Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte müssen zur Verfügung stehen.
Der Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren betrug mindestens jeweils 300.000 €.
Alle Mitarbeiter des Unternehmens müssen sicherheitsüberprüft sein. Alle neu eingestellten Mitarbeiter werden vor Eingliederung in den Betrieb sicherheitsüberprüft.
Der Anbieter verfügt über entsprechende Erfahrung, Kundenumgebungen mit der hier angebotenen Lösung 24x7x365 zu überwachen. Es sind sechs (6) Referenzen mit ca 2000 Endgeräten oder Benutzern erforderlich.
Der Anbieter verfügt über entsprechende Erfahrung, das OnBoarding binnen kürzester Frist nach Vertragsabschluss zu starten. Es sind zwei (2) Referenzen, in welchen das Onboarding in 14 Tagen funktioniert hat, zu benennen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit der eingesetzten Mitarbeiter, die Zugriff auf die Daten des Auftraggebers haben, ist das Vorliegen eines aktuellen Polizeilichen Führungszeugnisses zu bekunden.
Aufgrund der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576 besteht gemäß Art. 5k der Verordnung ein Zuschlagsverbot in Vergabeverfahren für Bieter mit (unmittelbarem oder mittelbarem) Russlandbezug. Um sicherzustellen, dass die Anforderungen des Art. 5k eingehalten werden, wird eine Eigenerklärung von den Bewerbern und Bietern verlangt (Eigenerklärung nach dem Vergabehandbuch des Landes NRW Formular 523 (EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.