ExWoSt - Studie „Öffentlicher Raum im Spannungsfeld vielfältiger Anforderungen“ Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-23.170
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
ExWoSt - Studie „Öffentlicher Raum im Spannungsfeld vielfältiger Anforderungen“
Öffentliche Räume erfüllen als wichtige Kulturgüter vielfältige Funktionen für die Gesellschaft: Sie dienen dem Verkehr, dem Handel oder dem Konsum. Sie sind Orte der Kommunikation, der sozialen Verständigung und des politischen Protests. Und sie bieten Raum für Sport und Bewegung, für Kulturveranstaltungen, Feste und andere Formen von Freizeitgestaltung und Erholung. Die (sich wandelnden) gesellschaftlichen Werthaltungen und Nutzungen, Lebensstile, Arbeits- und Mobilitätsformen und Ökonomien sowie aktuelle Formen lokaler Kultur und Kommunikation stellen immer mehr unterschiedliche, teils widersprüchlich erscheinende Anforderungen an die Nutzung und Gestaltung öffentlicher Räume. Hinzu kommt der fortschreitende Klimawandel, der Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung erforderlich macht. So entsteht ein Spannungsfeld zwischen vielfältigen Ansprüchen und realen Möglichkeiten, das die o.g. Dynamiken widerspiegelt und zu lokal ganz unterschiedlichen Lösungen führt.
Mit Blick auf diese neuen Herausforderungen und die Vielfalt der Erscheinungsformen öffentlicher Räume ist eine Übersicht erforderlich, die die verschiedenen Typen sortiert und Aussagen darüber trifft, welche Teile des öffentlichen Raums in Bezug auf die o.g. Funktionen und Herausforderungen besonders relevant sind. Zwar wurden in der Vergangenheit Typisierungen öffentlicher Räume bereits in funktionaler und formal-städtebaulicher Hinsicht herausgearbeitet , ihre Bedeutung für demokratische Gesellschaften umfangreich dargelegt . Auch der Baukulturbericht 2021 hat jüngst die vielfältigen Anforderungen an öffentliche Räume aufbereitet. Die Ergebnisse zeigen, dass Digitalisierung, Verkehrswende und Anpassung an den Klimawandel, Pandemien und die Transformation der Innenstädte, veränderte Schulsysteme und Sport- und Freizeittrends sich stark auf die Nutzung öffentlicher Räume auswirken bzw. auswirken werden und angesichts des Flächenmangels zu einer Überlagerung von Aufgaben führen werden. Eine Weiterentwicklung und Umgestaltung öffentlicher Räume ist daher kein einfaches “Verschönern“, sondern eine komplexe Transformationsaufgabe, an der fach- und institutionenübergreifend weit mehr als die bislang einschlägigen Akteure aus Architektur und Städtebau mitwirken müssen. Öffentliche Räume, ihre Planung und Gestaltung müssen neu gedacht werden!
Im Rahmen einer Studie soll daher ein strukturierter Überblick über die (aktuelle) Bedeutung der öffentlichen Räume für die Stadtentwicklung und ihre heute und in Zukunft drängendsten Herausforderungen erstellt werden. In Bezug auf Nutzung und Gestaltung öffentlicher Räume sollen für alle relevanten Arten öffentlicher Räume die städtebauliche Situation, die Nutzungsstrukturen, Konfliktlinien und Lösungsansätze ermittelt und hinsichtlich der oben genannten Fragestellungen bewertet werden. Im Hinblick auf Lösungsansätze sind geeignete Steuerungsmöglichkeiten und das entsprechende Instrumentarium auf den unterschiedlichen Planungsebenen zu berücksichtigen.
Ziel ist ein aktueller Überblick, der die steigenden Anforderungen an öffentliche Räume systematisch und unvoreingenommen aufbereitet, die rechtlichen Rahmenbedingungen klärt und eine Abschätzung der sich daraus ergebenden Herausforderungen an die Planungspraxis und Stadtentwicklungspolitik ermöglicht. Im besonderen Bundesinteresse sind dabei Aussagen zu den beiden Handlungsfeldern Klimawandel/ Anpassungsfähigkeit/ Resilienz und Sport/ Bewegung und dies v.a. in öffentlichen Räumen, die gegenwärtig und in Zukunft der stärksten Transformation unterliegen (werden).
siehe "Leistungsbeschreibung"
siehe "Leistungsbeschreibung"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter https://eee.evergabe-online.de/
siehe "Eignungskriterien"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.