Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/ S 146-389883
Bekanntmachung über vergebene öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Nationale Identifikationsnummer: DEA22
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bonn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste
Hauptort Bundesstadt Bonn sowie einzelne Verkehrsleistungen auf den gebietsübergreifenden Linien in folgenden Gebieteskörperschaften: Rhein Sieg-Kreis
Die Bundesstadt Bonn hat mit Wirkung zum 19.06.2023 als zuständige Behörde (Art. 2 lit c) VO (EG)1370/2007) die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) für die Personenbeförderung im Linienverkehr (Stadtbahn-, Straßenbahn- und Busverkehrsleistungen) auf dem Gebiet
der Bundesstadt Bonn sowie der unter Ziffer II.2.3. mitbedienten Gebietskörperschaften durchgeführt. Der Bundesstadt Bonn wurde hierfür die entsprechende Bestellbefugnis von dem Rhein-Sieg-Kreis übertragen. Die durchgeführte Direktvergabe umfasst Verkehrsleistungen auf 60 konzessionierten Linien des Stadtbahn-, Straßenbahn-, und Busverkehrs sowie alternative Bedienformen. Die Direktvergabe betrifft das gesamte von den vorgenannten Verkehrsdiensten abgedeckte Bediengebiet. Der öDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr i. S. v. §§ 42, 43 PBefG und Straßenbahnen i. S. v. §§ 28 - 40 PBefG sowie ergänzende Mobilitätsdienstleistungen (z.B. alternative Bedienformen, mit der VO (EU) 1370/2007 vereinbare Nebenleistungen). Darüber hinaus soll auch die erforderliche Infrastruktur bereitgestellt werden. Die Vergabe des Netzes erfolgte als Gesamtleistung. Für die vergabegegenständlichen Linienverkehre ist innerhalb der Bundesstadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises der Tarif des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) einschließlich der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen anzuwenden. Dem Betreiber wurde für das vorstehend beschriebene Bediengebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt. Es ist darauf hinzuweisen, dass der öDA Regelungen enthält, wonach das Verkehrsangebot an sich ändernde Bedürfnisse und an Beschlüsse zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Bundesstadt Bonn anzupassen ist. Sollte ein solcher Fall auftreten ist zu beachten, dass sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien oder mitbedienter Gebiete als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots sowie der Qualitätsanforderungen und der Form der Bedienung ergeben können. Daher können sich Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Der vom öDA umfasste Leistungsumfang kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, Leistungsanpassungen vorzunehmen. Diese Leistungsanpassungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der vergaberechtlich zulässigen Grenzen (§ 132 GWB).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Ausgleichsleistungen werden auf der Grundlage des Anhangs zur Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 berechnet.
Die Bundesstadt gewährt den Liniengenehmigungsinhabern gemäß § 8a Abs. 8 PBefG zum Schutz des betrauten Verkehrsangebots das ausschließliche Recht, auf den verfahrensgegenständlichen Linien Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr zu erbringen.
Zur ordnungsgemäßen Erbringung des ÖPNV-Angebots hat der Betreiber insbesondere Folgendes sicherzustellen:Durchführung des Fahrbetriebs im Linienverkehr (Erbringung der Beförderungsleistungen) sowie alternativer Bedienformen auf den verfahrensgegenständlichen Linien einschließlich Fahrzeugvorhaltung (Anschaffung und Instandhaltung), Betreiben, Instandhaltung und, nach Abstimmung mit der Bundesstadt Bonn, Ausbau der ortsfesten Infrastruktur. Die weiteren Verpflichtungen ergeben sich aus dem erteilten öffentlichen Dienstleistungauftrag sowie der bereits bekannt gemachten Leistungsbeschreibung.
Gefordert wird eine präzise, vollständige und fehlerfreie Information durch Personal sowohl im Normalbetrieb als auch im Störungsfall, an Haltestellen, in allen gedruckten Informationsmedien, auf der Webseite des Verkehrsunternehmens sowie in der elektronischen Fahrplanauskunft und in sämtlichen mit dem Verkehrsunternehmen verbundenen Apps.
Angestrebt wird ein möglichst pünktlicher Betrieb gemäß Fahrplan. Es ist eine Pünktlichkeitsquote von durchschnittlich mindestens 80 % zu gewährleisten.
Fahrtausfälle sind grundsätzlich zu vermeiden. Die Ausfallquote darf maximal 1 % betragen.
Das Verkehrsunternehmen hat zu gewährleisten, dass die im Betrieb befindlichen Fahrzeuge sich stets in einem verkehrs- und betriebssicheren sowie ordnungsgemäßen, sauberen und gepflegten Zustand befinden.
Von der Bundesstadt Bonn autorisierte Personen erhalten Zutrittsrecht in die Fahrzeuge für Verkehrserhebungen sowie Kundenbefragungen nach vorheriger Abstimmung mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen.
Grundsätzlich nehmen alle Mitarbeitenden der Verkehrsunternehmen mit Kundenkontakt Beschwerden und Anregungen entgegen. Die federführende Erfassung und Bearbeitung der Eingaben sowie die damit zusammenhängende Betreuung der Kunden erfolgt durch eine besondere Stelle im Verkehrsunternehmen, die bei einfachen Sachverhalten innerhalb von einer Woche, bei komplexeren Fragestellungen zunächst mit kurzem Eingangsbescheid und nach maximal drei Wochen mit ausführlichem Schreiben antwortet.
Fahrgäste, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, werden durch das Fahr- und Servicepersonal auf Wunsch unterstützt. Insbesondere wird Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen einschließlich Bedienung der Rampen in den Bussen gegeben.
Nach den Vorgaben der Nr. 7 des Anhangs zur VO (EG) Nr. 1370/2007 wurde ein Anreiz zur wirtschaftlichen Geschäftsführung und zur Erbringung von Personenverkehrsdiensten in ausreichend hoher Qualität gesetzt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.swb-busundbahn.de/
Name und Anschrift der Partei oder Parteien, die rechtliche Kontrolle über den gewählten Betreiber ausüben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die fiktive Angabe unter Ziffer V.2.4 erfolgte nur, da das Formular dort eine Eingabe verlangt. Bei dem angegebenen Wert handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags. Aus Gründen der Geheimhaltung von Geschäftsgeheimissen wurde dieser Wert mit 1 EUR beziffert.