Glas- und Rahmenreinigung 2023 einschl. Verlängerungsoption für 2024 (1 Los) Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6634
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Glas- und Rahmenreinigung 2023 einschl. Verlängerungsoption für 2024 (1 Los)
Glas- und Rahmenreinigung in Gebäuden der Stadt Bielefeld für den Zeitraum 17.07.2023 - 15.02.2024 bzw. 01.03.2024 - 31.10.2024
Glas- und Rahmenreinigung in 46 Gebäuden der Stadt Bielefeld mit einer Glasreinigungsfläche von ca. 19.871 m² und Rahmenreinigungsfläche von ca. 17.184 m²
einmalige Verlängerungsoption für 2024 (01.03.2024 - 31.10.2024)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass das Unternehmen in die Handwerksrolle der Handwerkskammer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, eingetragen ist.
1. Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind.
2. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
3. Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
4. Erklärung, dass das Unternehmen gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
5. Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist und man sich nicht in Liquidation befindet.
6. Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124 GWB in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen.
7. Auf besondere Anforderung sind vor Vertragsabschluss
7.1 weitere Nachweise (gültige Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft, Auszug aus dem Gewerbezentralregister) durch Bescheinigungen der zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedsstaates (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist) beizubringen.
7.2 der Nachweis über den Bestand einer Haftpflichtversicherung für Sachschäden mit mind. 2.500.000 EUR Deckungssumme, Personenschäden mit mind. 2.500.000 EUR Deckungssumme, Obhut- u. Bearbeitungsschäden mit mind. 500.000 EUR Deckungssumme, Schlüsselversicherung/Schlüsselverlustschäden mit mind. 500.000 EUR Deckungssumme beizubringen.
1. Beschreibung des Unternehmens mit Angabe des Hauptfirmensitzes und der Niederlassungen.
2. Angaben über die im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte und ihre Funktionen.
3. Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder Angabe der Teilleistungen, welche durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen. Bei einer Auftragserteilung ist der Auftraggeber schriftlich bis zum 31.07.2023 bzw. im Falle einer Vertragsverlängerung bis zum 15.02.2024 über den Einsatz von Nachunternehmern zu informieren und die Nachunternehmer sind namentlich zu benennen.
4. Angabe von mind. 3 Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten Reinigungsleistungen vergleichbarer Art mit Angabe des Umfanges und Art der erbrachten Dienstleistungen gegenüber öffentlichen oder privaten Auftraggebern sowie Benennung des jeweiligen Ansprechpartners mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. (Der Auftraggeber behält sich vor, kurzfristig eine Besichtigung der Referenzobjekte vorzunehmen.)
5. Erklärung, dass die persönliche und telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten, deutschsprachigen Mitarbeiters vor Ort (im Objekt) zugesichert wird und dessen Name, Anschrift und Telefonnummer (Festnetz und Handy) nach Auftragserteilung sofort mitgeteilt wird.
1. Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.
2. Erklärung, dass das Reinigungspersonal auf Verschwiegenheit verpflichtet wird und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz (anschließend jährlich zu wiederholen und dem Immobilienbetrieb -Gebäudeservice- auf Verlangen auszuhändigen) folgende schriftliche Erklärung unterschrieben wird:
"Ich bestätige hierdurch, dass es mir untersagt ist, Einsicht in Schriftstücke aller Art, Akten usw. zu nehmen, die in den Räumen der zu reinigenden Gebäude aufbewahrt werden und/oder davon Abschriften, Fotokopien und dergleichen zu fertigen. Ich bin von meinem Arbeitgeber darüber belehrt worden, dass ich bei Verstoß dieses Verbotes mit meiner fristlosen Entlassung ggf. mit einer Strafanzeige zu rechnen habe; eine eventuelle Verpflichtung zum Schadenersatz bleibt hiervon unberührt."
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLDFV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]