A 59, Verkehrssicherung Sued-Buchholz Referenznummer der Bekanntmachung: 02-23-0010
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 59, Verkehrssicherung Sued-Buchholz
AK Duisburg-Süd bis AS Duisburg-Wanheimerort, A 59, Verkehrssicherung Sued-Buchholz
Verkehrssicherung während der Bauzeit
Duisburg
ca. 35000 m Transportable Schutzeinrichtung T3 W2
ca. 2500 m Transportable Schutzeinrichtung H1 W4
ca. 62000 m vorrübergehende Markierung Folie P6, b=0,15 m
Die Kommunikation erfolgt während des gesamten Vergabeverfahrens ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Von anderen Zustellungswegen bitten wir abzusehen!
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 6 Werktage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine Erklärung über Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen;
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)".
- Nachweis der Qualifikation der zu benennenden Montagefachkraft gemäß den
"Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Fahrzeugrückhaltesysteme (ZTV FRS 2013, Fassung 2017)".
- Nachweis der Qualifikation des Markierungsfachmannes gemäß den "Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M13)"
- Prüfzeugnis der Bast und Sicherheitsdatenblatt für Markierungssysteme
- Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der
Beschaffungsstelle geforderten "Technischen Kriterien für den Einsatz von
Fahrzeugrückhaltesystemen in Deutschland", veröffentlicht auf der Homepage der
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte "Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland - Vordrucke Angaben zu Fahrzeugrückhaltesystemen (Anlage 1 bis 2)
- Nachweis der Herstellerqualifikation für die Kennzeichnung auf der Schildrückseite
mittels Gütezeichen im Sinne der Grundsätze für Gütezeichen des RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., RAL GZ 628 - Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Ausgabe 2010
Abschnitt IV: Verfahren
Autobahn GmbH des Bundes - NL RheinlandOstwall 130-13447798 KrefeldDeutschland
Keine Teilnahme zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de