Betrieb Informationssysteme Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2022_I-IM_EU1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb Informationssysteme
Betrieb, Entwicklung und Datenmanagement webgestützter Informationssysteme der DFG.
Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) Kennedyallee 40 53175 Bonn
Die Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) fördert erkenntnisgeleitete Spitzenforschung. Durch ihre Förderung der gesamten Breite der Wissenschaft in Deutschland besitzt die DFG darüber hinaus eine besondere Verantwortung für die Gestaltung des deutschen Wissenschaftssystems.
Die DFG schreibt einen Rahmenvertrag mit vierjähriger Laufzeit über Betrieb, Entwicklung und Datenmanagement ihrer webgestützten Informationssysteme aus. Die stark genutzten Services informieren Wissenschaftler:innen, zentrale Stakeholdergruppen sowie die Öffentlichkeit im nationalen wie internationalen Umfeld über die DFG-Projektförderung und ihre Forschungsstandorte. Das Portfolio der zu betreuenden DFG-Infosysteme umfasst z.Zt. die Anwendungen GEPRIS extern (gepris.dfg.de), GEPRIS intern (nur im DFG Intranet verfügbar), GERiT (www.gerit.org) sowie das Portal für Forschungsinfrastrukturen RIsources (risources.dfg.de) und GEPRIS historisch (gepris-historisch.dfg.de).
Der Vertragspartner übernimmt die technische Betreuung der genannten Systeme. Darüber hinaus und insbesondere wird er gemeinsam mit dem Auftraggeber projektförmig die Anwendungen grundlegend weiterentwickeln. Innerhalb der Vertragslaufzeit sollen alle Services UX-bezogen modernisiert und auf eine einheitliche betriebsorganisatorische Basis gestellt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf einem ITIL-basierten Service- sowie belastbaren Konfigurations- und Entwicklungsmanagement, das eine wirtschaftliche, zielgruppenorientierte und nachhaltige Weiterentwicklung ermöglicht.
Zu den wichtigsten Kompetenzbereichen des Vertragspartners gehören: Technische und fachliche Expertise über webtechnologische Anwendungsentwicklung, Datenbank- und Suchtechnologie, Informations- und Datenmanagement, Betrieb, Support und Entwicklung webgestützter Anwendungen sowie Anforderungs-, Umsetzungs-, Konfigurations-, Dokumentations-, Sicherheits- und Projektmanagement. Er verfügt weiterhin über langjährige, praxiserprobte Erfahrungen in den Bereichen On-Premises- sowie Cloud-Infrastrukturen, webtechnologischer Anwendungsentwicklung, bedarfsorientiertem UX-Design sowie ITIL-basiertem Servicemanagement und Datenschutz. Darüber hinaus ist ausdrücklich erwünscht, dass der Vertragspartner seine fachliche Expertise in die entsprechenden Innovationsprojekte einbringt.
Eine detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands und der obligatorischen und optionalen Leistungen des Auftragnehmers sind dem Lastenheft (Anhang BW1) zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe USU GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Möglingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71696
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.usu.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVX6ZKF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: +9 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB.
Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.