Betrieb Informationssysteme Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2022_I-IM_EU1

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG)
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dfg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: e.V.
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschungsförderung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betrieb Informationssysteme

Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2022_I-IM_EU1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Betrieb, Entwicklung und Datenmanagement webgestützter Informationssysteme der DFG.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 2 030 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72220000 Systemberatung und technische Beratung
72240000 Systemanalyse und Programmierung
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
72400000 Internetdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) Kennedyallee 40 53175 Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) fördert erkenntnisgeleitete Spitzenforschung. Durch ihre Förderung der gesamten Breite der Wissenschaft in Deutschland besitzt die DFG darüber hinaus eine besondere Verantwortung für die Gestaltung des deutschen Wissenschaftssystems.

Die DFG schreibt einen Rahmenvertrag mit vierjähriger Laufzeit über Betrieb, Entwicklung und Datenmanagement ihrer webgestützten Informationssysteme aus. Die stark genutzten Services informieren Wissenschaftler:innen, zentrale Stakeholdergruppen sowie die Öffentlichkeit im nationalen wie internationalen Umfeld über die DFG-Projektförderung und ihre Forschungsstandorte. Das Portfolio der zu betreuenden DFG-Infosysteme umfasst z.Zt. die Anwendungen GEPRIS extern (gepris.dfg.de), GEPRIS intern (nur im DFG Intranet verfügbar), GERiT (www.gerit.org) sowie das Portal für Forschungsinfrastrukturen RIsources (risources.dfg.de) und GEPRIS historisch (gepris-historisch.dfg.de).

Der Vertragspartner übernimmt die technische Betreuung der genannten Systeme. Darüber hinaus und insbesondere wird er gemeinsam mit dem Auftraggeber projektförmig die Anwendungen grundlegend weiterentwickeln. Innerhalb der Vertragslaufzeit sollen alle Services UX-bezogen modernisiert und auf eine einheitliche betriebsorganisatorische Basis gestellt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf einem ITIL-basierten Service- sowie belastbaren Konfigurations- und Entwicklungsmanagement, das eine wirtschaftliche, zielgruppenorientierte und nachhaltige Weiterentwicklung ermöglicht.

Zu den wichtigsten Kompetenzbereichen des Vertragspartners gehören: Technische und fachliche Expertise über webtechnologische Anwendungsentwicklung, Datenbank- und Suchtechnologie, Informations- und Datenmanagement, Betrieb, Support und Entwicklung webgestützter Anwendungen sowie Anforderungs-, Umsetzungs-, Konfigurations-, Dokumentations-, Sicherheits- und Projektmanagement. Er verfügt weiterhin über langjährige, praxiserprobte Erfahrungen in den Bereichen On-Premises- sowie Cloud-Infrastrukturen, webtechnologischer Anwendungsentwicklung, bedarfsorientiertem UX-Design sowie ITIL-basiertem Servicemanagement und Datenschutz. Darüber hinaus ist ausdrücklich erwünscht, dass der Vertragspartner seine fachliche Expertise in die entsprechenden Innovationsprojekte einbringt.

Eine detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands und der obligatorischen und optionalen Leistungen des Auftragnehmers sind dem Lastenheft (Anhang BW1) zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzepte / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 157-450462
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe USU GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
26/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: USU GmbH
Postanschrift: Spitalhof
Ort: Möglingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71696
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.usu.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 2 030 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 030 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YVX6ZKF

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +9 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB.

Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/05/2023

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