Support und Weiterentwicklung von SAP-Anwendung im Bereich Personalwirtschaft sowie von SAP Success Factors Referenznummer der Bekanntmachung: 220/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kennedyallee 50
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Support und Weiterentwicklung von SAP-Anwendung im Bereich Personalwirtschaft sowie von SAP Success Factors
usgeschrieben werden zwei Rahmenvereinbarungen zu folgenden Fachlosen:
Los 1: Support und Weiterentwicklung von SAP-Anwendung im Bereich Personalwirtschaft
Los 2: Support und Weiterentwicklung von SAP Success Factors
Los 1 umfasst den Second-Level-Support der SAP HCM-Anwendung für das Personalwesen und der Reisekostenabrechnung Externer im Fehler- und Beratungsfall sowie die Realisierung weiterer Softwareprojekte zur Prozessoptimierung und Strukturierung des Personalwesens des DAAD in Zusammenarbeit mit den Fachreferaten und der IT des DAAD.
Los 2 umfasst den Second-Level-Support der SAP Success Factors-Anwendung im Fehler- und Beratungsfall sowie die Realisierung weiterer Softwareprojekte zur Prozessoptimierung und Strukturierung des Recruiting und Onboarding des DAAD in Zusammenarbeit mit den Fachreferaten und der IT des DAAD.
Ausgeschrieben wird auch die Einführung von Success Factors für Personal- Recruiting und Onboarding.
Zusätzlich kann es im Bedarfsfall notwendig sein eine Ergänzung der oben beschriebenen Anforderungen durch die Übernahme des First-Level Supports zu erweitern.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 1: Support und Weiterentwicklung von SAP-Anwendung im Bereich Personalwirtschaft
Bonn
Los 1: Support und Weiterentwicklung von SAP-Anwendung im Bereich Personalwirtschaft
Los 1 umfasst den Second-Level-Support der SAP HCM-Anwendung für das Personalwesen und der Reisekostenabrechnung Externer im Fehler- und Beratungsfall sowie die Realisierung weiterer Softwareprojekte zur Prozessoptimierung und Strukturierung des Personalwesens des DAAD in Zusammenarbeit mit den Fachreferaten und der IT des DAAD.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 2: Support und Weiterentwicklung von SAP Success Factors
Bonn
Los 2: Support und Weiterentwicklung von SAP Success Factors
Los 2 umfasst den Second-Level-Support der SAP Success Factors-Anwendung im Fehler- und Beratungsfall sowie die Realisierung weiterer Softwareprojekte zur Prozessoptimierung und Strukturierung des Recruiting und Onboarding des DAAD in Zusammenarbeit mit den Fachreferaten und der IT des DAAD.
Ausgeschrieben wird auch die Einführung von Success Factors für Personal- Recruiting und Onboarding.
Zusätzlich kann es im Bedarfsfall notwendig sein eine Ergänzung der oben beschriebenen Anforderungen durch die Übernahme des First-Level Supports zu erweitern.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Support und Weiterentwicklung von SAP-Anwendung im Bereich Personalwirtschaft
Ort: Hennef (Sieg)
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Support und Weiterentwicklung von SAP Success Factors
Ort: Bexbach
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Land: Deutschland
Ort: Bad Vilbel
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.