Ausbau der Storagesysteme der FH-Aachen Referenznummer der Bekanntmachung: 06/23-Ni
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52066
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fh-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der Storagesysteme der FH-Aachen
Ausbau der Storagesysteme der FH-Aachen
Fachhochschule Aachen Eupener Str.70 52066 Aachen
Die VMware Umgebung für virtuelle Maschinen unterliegt einem konstanten Wachstum und benötigt für den Ausbau der Zentralisierung ein weiteres Tintri Storage System einschließlich Software / Hardware -Support.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
06/23-Ni Ausbau der Storagesysteme der FH-Aachen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vettelschoß
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53560
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mightycare.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMDDSJD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen