Rahmenvereibarung zur Erweiterung und Erneuerung der Server- SAN und Speicherstruktur (HPE) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereibarung zur Erweiterung und Erneuerung der Server- SAN und Speicherstruktur (HPE)
Der Geschäftsbereich IT des UKB betreibt in zwei hochverfügbaren Rechenzentren eine sehr
umfangreiche SAN- und Server-Landschaft der Firma Hewlett Packard Enterprise (nachfolgend HPE
genannt). Auf dieser werden alle für den klinischen Betrieb wichtigen Anwendungen abgebildet.
Das Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrages mit einem zuverlässigen Partner
mit einer Laufzeit von 48 Monaten, mit dem diese Infrastruktur (Server, SAN, Speicher und HPE OEM
Software) erweitert, ergänzt und teilweise erneuert werden sollte.
Vom Einsatz von Produkten mit unterschiedlichen technischen Merkmalen wird Abstand genommen, da
dies unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch, Betrieb und Wartung verursachen würde.
Daher legt sich die IT des UKB auf den Hersteller HPE als Ausstatter für Erweiterung der bestehenden ITInfrastruktur
sowie die Möglichkeit der HPE OEM Software fest. Dies ist darin begründet, dass die
vorhandene IT-Infrastruktur erweitert, ergänzt und teilweise erneuert werden muss und ein
Herstellerwechsel mit hohem Aufwand, einem erheblichen Migrationsrisiko sowie hohen
Wechselkosten verbunden wäre. Neben den Kosten sollen zudem Integrations- sowie
Kompatibilitätsprobleme aus Gründen der IT-Sicherheit vermieden werden. Oberstes Ziel ist die
Wahrung von Systemsicherheit und Systemfunktion und Risikopotentiale wie z.B. das Risiko von
Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen und höherem Umstellungsaufwand weitestgehend
auszuschließen.
Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
Der Geschäftsbereich IT des UKB betreibt in zwei hochverfügbaren Rechenzentren eine sehr
umfangreiche SAN- und Server-Landschaft der Firma Hewlett Packard Enterprise (nachfolgend HPE
genannt). Auf dieser werden alle für den klinischen Betrieb wichtigen Anwendungen abgebildet.
Das Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrages mit einem zuverlässigen Partner
mit einer Laufzeit von 48 Monaten, mit dem diese Infrastruktur (Server, SAN, Speicher und HPE OEM
Software) erweitert, ergänzt und teilweise erneuert werden sollte.
Vom Einsatz von Produkten mit unterschiedlichen technischen Merkmalen wird Abstand genommen, da
dies unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch, Betrieb und Wartung verursachen würde.
Daher legt sich die IT des UKB auf den Hersteller HPE als Ausstatter für Erweiterung der bestehenden ITInfrastruktur
sowie die Möglichkeit der HPE OEM Software fest. Dies ist darin begründet, dass die
vorhandene IT-Infrastruktur erweitert, ergänzt und teilweise erneuert werden muss und ein
Herstellerwechsel mit hohem Aufwand, einem erheblichen Migrationsrisiko sowie hohen
Wechselkosten verbunden wäre. Neben den Kosten sollen zudem Integrations- sowie
Kompatibilitätsprobleme aus Gründen der IT-Sicherheit vermieden werden. Oberstes Ziel ist die
Wahrung von Systemsicherheit und Systemfunktion und Risikopotentiale wie z.B. das Risiko von
Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen und höherem Umstellungsaufwand weitestgehend
auszuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hug.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDSZF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB