Entsorgung Grün- und Bioabfall aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: S230223GD01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung Grün- und Bioabfall aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
Abtransport und Verwertung von Grünabfällen sowie Verwertung von Bioabfällen als Abfälle gemäß den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Zeitraum:
01.06.2023 bis 31.05.2025 (Grundlaufzeit)
zzgl. einmaliger Verlängerungsoption um 1 Jahr bis 31.05.2026
Die Ausschreibung erfolgt in drei Losen:
Los 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord
Los 2: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Süd
Los 3: Bioabfälle (Erfassung im Holsystem und Abgabe an den Wertstoffhöfen)
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord
Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord
(Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals) von den aufgeführten Lagerplätzen
Gesamtmenge 36 Monate: ca. 36.000 t
- Verladung der Grünabfälle und des Laubs, Abtransport und Verwertung in einer zugelassenen Verwertungsanlage (Kompostierung, Vergärung oder vergleichbar).
- Grünabfälle und Laub werden überwiegend über Container in loser Schüttung sowie über Abfallpressen gesammelt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere der Anfall von Laub ist witterungsabhängig. Transportbedarf für Laub besteht im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember eines Jahres, kann aber witterungsbedingt bis zum Ende der Winterperiode notwendig sein.
- Die Grünabfälle fallen in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Es handelt sich um Kronen-, Strauch- und Rasenschnitt aus Privathaushalten und der Garten- und Parkpflege. Jahreszeitabhängig fallen Laub (Herbst) und Nadelhölzer (Tannenbäume, Januar) in größerem Umfang an. In geringen Mengen sind Stammholz und Wurzeln sowie (weniger als 1 Volumen%) Störstoffe wie Erde, brennbare Abfälle ("Mülltüten") und auch Bauschutt als Fehlwürfe (Steinbrocken) vertreten.
- Es sind ganzjährig eingerichtete sowie temporäre Abholstellen vom Auftragnehmer zu bedienen. Die temporären Abholstellen werden während der Laubsaison (ca. Okt. - Dez.) eingerichtet.
- Die Zufahrt zu den einzelnen Abholstellen erfolgt i. d. R. über öffentliche Straßen, aufgrund technischer Zufahrtsbeschränkungen (s. Angaben zu den betreffenden Ladestellen in der Anlage) können nicht alle Fahrzeugtechniken eingesetzt werden.
-Abgesehen von den temporären Abholstellen handelt es sich um Betriebsgelände von GELSENDIENSTE, die umzäunt und nicht öffentlich zugängig sind. An einigen Standorten sind keine Beschäftigten von GELSENDIENSTE stationiert (nicht bewirtschaftete Standorte).
Bei der Aufnahme der Tätigkeit wird ein Zutritt während der üblichen Arbeitszeiten von GELSENDIENSTE (s. u.) gewährleistet. Der Auftragnehmer seinerseits hat sicherzustellen, dass der Zugang Dritter zu den nicht bewirtschafteten Betriebsgeländen während seiner Tätigkeit verhindert wird. Nach Abschluss der Tätigkeiten des Auftragnehmers ist arbeitstäglich der Zugang bei allen Betriebsgeländen mit den vorhandenen bzw. von GELSENDIENSTE zur Verfügung gestellten Mitteln sicher zu verhindern.
- Grünabfälle und Laub müssen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zeitnah, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 24 Std. bzw. am folgenden Werktag (Montag bis Samstag) verladen und abgeholt werden. Die Abholstellen sind nach Verladung mindestens grob gereinigt zu verlassen. Ausnahme: an den Betriebshöfen Wickingstr. und Adenauerallee werden die vom Auftragnehmer gestellten Abrollcontainer durch die GELSENDIENSTE-eigenen Radlader beladen.
- In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Rückständen (Schmutzanhaftungen auf Reifen/Chassis) auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen.
Die Satzung finden Sie hier:
- Die Verladung der Grünabfälle ist vom AN mit eigenen Mitteln durchzuführen. Die arbeitstägliche Koordination (Mo.-Fr.) der Verlade- und Transportdienstleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss zum Führen der Verladeeinrichtung berechtigt und in deren Bedienung unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzbestimmungen geschult sein. Fahrer und ggf. Bedienpersonal müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss sicherstellen, dass eine standsichere Beladung der Transportfahrzeuge oder anderer eingesetzter Geräte, z. B. Schreddereinrichtungen erfolgt und alle Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden. Der Einsatz von "Behelfsrampen" aus u.a. Schreddermaterial, Erde oder sonstigem Material ist nicht gestattet.
Eine Besichtigung genannten Abholstellen bzw. Lagerplätze findet im Beisein von Beschäftigten des Auftraggebers am 01.03.2023 ab 9:00 Uhr statt, zzt. ist geplant, dass dies durch die Herren Kohlhaas / Dieckmann durchgeführt wird. Treffpunkt: GELSENDIENSTE, Wickingstraße 25a, 45886 Gelsenkirchen. Als Ausweichtermin steht der 02.03.2023, ebenfalls ab 9:00 Uhr, gleicher Treffpunkt, zur Verfügung (nur nach vorheriger Anmeldung über die Vergabeplattform!).
Die Teilnahme an der Besichtigung geht in die Wertung mit ein. Hierzu wird auf die Verfahrensbedingungen verwiesen.
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Süd
Stadtgebiet Gelsenkirchen-Süd
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Süd (Stadtgebiet südlich des Rhein-Herne-Kanals) von den aufgeführten Lagerplätzen
Gesamtmenge 36 Monate: ca. 24.000 t
- Verladung der Grünabfälle und des Laubs, Abtransport und Verwertung in einer zugelassenen Verwertungsanlage (Kompostierung, Vergärung oder vergleichbar).
- Grünabfälle und Laub werden überwiegend über Container in loser Schüttung sowie über Abfallpressen gesammelt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere der Anfall von Laub ist witterungsabhängig. Transportbedarf für Laub besteht im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember eines Jahres, kann aber witterungsbedingt bis zum Ende der Winterperiode notwendig sein.
- Die Grünabfälle fallen in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Es handelt sich um Kronen-, Strauch- und Rasenschnitt aus Privathaushalten und der Garten- und Parkpflege. Jahreszeitabhängig fallen Laub (Herbst) und Nadelhölzer (Tannenbäume, Januar) in größerem Umfang an. In geringen Mengen sind Stammholz und Wurzeln sowie (weniger als 1 Volumen%) Störstoffe wie Erde, brennbare Abfälle ("Mülltüten") und auch Bauschutt als Fehlwürfe (Steinbrocken) vertreten.
- Es sind ganzjährig eingerichtete sowie temporäre Abholstellen vom Auftragnehmer zu bedienen. Die temporären Abholstellen werden während der Laubsaison (ca. Okt. - Dez.) eingerichtet.
- Die Zufahrt zu den einzelnen Abholstellen erfolgt i. d. R. über öffentliche Straßen, aufgrund technischer Zufahrtsbeschränkungen (s. Angaben zu den betreffenden Ladestellen in der Anlage) können nicht alle Fahrzeugtechniken eingesetzt werden.
-Abgesehen von den temporären Abholstellen handelt es sich um Betriebsgelände von GELSENDIENSTE, die umzäunt und nicht öffentlich zugängig sind. An einigen Standorten sind keine Beschäftigten von GELSENDIENSTE stationiert (nicht bewirtschaftete Standorte).
Bei der Aufnahme der Tätigkeit wird ein Zutritt während der üblichen Arbeitszeiten von GELSENDIENSTE (s. u.) gewährleistet. Der Auftragnehmer seinerseits hat sicherzustellen, dass der Zugang Dritter zu den nicht bewirtschafteten Betriebsgeländen während seiner Tätigkeit verhindert wird. Nach Abschluss der Tätigkeiten des Auftragnehmers ist arbeitstäglich der Zugang bei allen Betriebsgeländen mit den vorhandenen bzw. von GELSENDIENSTE zur Verfügung gestellten Mitteln sicher zu verhindern.
- Grünabfälle und Laub müssen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zeitnah, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 24 Std. bzw. am folgenden Werktag (Montag bis Samstag) verladen und abgeholt werden. Die Abholstellen sind nach Verladung mindestens grob gereinigt zu verlassen. Ausnahme: an den Betriebshöfen Wickingstr. und Adenauerallee werden die vom Auftragnehmer gestellten Abrollcontainer durch die GELSENDIENSTE-eigenen Radlader beladen.
- In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Rückständen (Schmutzanhaftungen auf Reifen/Chassis) auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen.
Die Satzung finden Sie hier:
- Die Verladung der Grünabfälle ist vom AN mit eigenen Mitteln durchzuführen. Die arbeitstägliche Koordination (Mo.-Fr.) der Verlade- und Transportdienstleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss zum Führen der Verladeeinrichtung berechtigt und in deren Bedienung unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzbestimmungen geschult sein. Fahrer und ggf. Bedienpersonal müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss sicherstellen, dass eine standsichere Beladung der Transportfahrzeuge oder anderer eingesetzter Geräte, z. B. Schreddereinrichtungen erfolgt und alle Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden. Der Einsatz von "Behelfsrampen" aus u.a. Schreddermaterial, Erde oder sonstigem Material ist nicht gestattet.
Eine Besichtigung genannten Abholstellen bzw. Lagerplätze findet im Beisein von Beschäftigten des Auftraggebers am 01.03.2023 ab 9:00 Uhr statt, zzt. ist geplant, dass dies durch die Herren Kohlhaas / Dieckmann durchgeführt wird. Treffpunkt: GELSENDIENSTE, Wickingstraße 25a, 45886 Gelsenkirchen. Als Ausweichtermin steht der 02.03.2023, ebenfalls ab 9:00 Uhr, gleicher Treffpunkt, zur Verfügung (nur nach vorheriger Anmeldung über die Vergabeplattform!).
Die Teilnahme an der Besichtigung geht in die Wertung mit ein. Hierzu wird auf die Verfahrensbedingungen verwiesen.
Bioabfälle (Erfassung im Holsystem und Abgabe an den Wertstoffhöfen)
Stadtgebiet Gelsenkirchen
Bioabfälle (Erfassung im Holsystem und Abgabe an den Wertstoffhöfen)
Gesamtmenge 36 Monate: ca. 10.000 t
- Bioabfälle werden über Abfallsammelfahrzeuge mit Verdichtungseinrichtung sowie Abfallpressen eingesammelt, zu einer Umladestelle transportiert und dort gekippt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere in den Monaten Dezember bis Februar fallen nur geringe Bioabfallmengen an.
- Vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit ist die "Vergärung" (Produktion von Biogas) als Bedingung für die Übernahme und Verwertung der Bioabfälle zwingende Voraussetzung. Erfüllt der Bieter diese Voraussetzung für Los 3 nicht, führt dies zum Ausschluss.
- Die Anlieferung der Bio-Abfälle an der Verwertungssanlage erfolgt mittels Containerfahrzeug mit Anhänger, Schubboden oder Großraumkipper. Die Ermittlung der tatsächlichen Streckenlänge in Kilometer ausgehend von der Umladestelle ist vom Bieter über google maps durchzuführen, und ist mittels eines Kartenausdrucks mit der Angebotsabgabe vorzulegen und im Angebotsvorblatt anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entsorgung Grün- und Bioabfall aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coesfeld
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anlagen die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
- Formular 324 EU - Angebotsschreiben
- Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Vordruck Referenzen
- Eigenerklärung zur Eignung
- Erklärung des Bieters
- ggf. Formular 531 EU - Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
- ggf. Formular 532 EU - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
- ggf. Formular 533 EU - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
- Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
- Umsatz des Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten
sowie
- ausgefülltes Angebotsvorblatt inklusive Angebot
- Anzeige nach § 53 KrWG, sofern keine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorliegt
- Entsorgungsfachbetriebzertifikat gemäß § 56 KrWG oder ein gleichartiger Nachweis der ordentlichen Betriebsführung im Sinne der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung
- Beschreibung des Verwertungsweges
- Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage nach BImSchG
- Los 3: Kartenausdruck google maps
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1D960
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html