externe Unterstützung Netzwerk-Management durch einen Monitoring-Experten Referenznummer der Bekanntmachung: Z42-2023-0063
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itzbund.de
Abschnitt II: Gegenstand
externe Unterstützung Netzwerk-Management durch einen Monitoring-Experten
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines fünfmonatigen Interimsvertrags über die Erbringung von Unterstützungsleistungen im Bereich Netzwerkmanagement/ Monitoring. Einzelheiten sind dem EVB-IT Dienstvertrag nebst seiner Anlagen zu entnehmen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die interimsweise Beauftragung erfolgt befristet auf fünf Monate im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 VGV, da das für diesen Bedarf durchgeführte Vergabeverfahren (AZ: Z42-2022-0053, Los 1) mangels wertbarer Angebote aufgehoben werden musste. Ein neues Vergabeverfahren ist bereits in der Vorbereitung.
Bis zum Abschluss des neuen Vergabeverfahrens kann auf die Leistungen nicht verzichtet werden, da die Gewährleistung einer unterbrechungsfrei und sicher betriebenen Netzwerkstruktur für Behörden der Bundesverwaltung unabdingbar ist. Bei den vergebenen Leistungen handelt es sich daher um Leistungen im Allgemeininteresse, auf welche nicht verzichtet werden kann. Für die Interimsbeauftragung können die Mindestfristen der Vergabeverfahren (offene und das nicht offene Verfahren sowie die Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb) nicht eingehalten werden.
Aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten zur Leistungserbringung (die eingesetzten Unterstützungskräfte müssen insb. SÜ2 sicherheitsüberprüft sein) kommt für den beauftragten Zeitraum von fünf Monaten lediglich der aktuelle Auftragnehmer in Betracht, dessen eingesetztes Personal bereits SÜ2 überprüft ist und interimistisch die unmittelbare Auftragsausführung bis zum Abschluss des neuen Vertrages sicherstellen kann.
Die von der Rechtsprechung ausgehend vom Grundsatz der Leistungskontinuität entwickelten Voraussetzungen für eine Interimsvergabe sind erfüllt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
externe Unterstützung Netzwerk-Management durch einen Monitoring-Experten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ort: Müschenbach
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.