Systemlieferung einer Hyper-Converged-Infrastructure (HCI) Referenznummer der Bekanntmachung: EVB-IT 01/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rwi-essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Systemlieferung einer Hyper-Converged-Infrastructure (HCI)
Systemlieferung einer Hyper-Converged-Infrastructure (HCI) mit Hardware, Software, Lizenzen, Support, Schulung und Migration vom Alt-System (SAN) auf neue HCI -Lösung gem. Leistungsbeschreibung.
RWI - Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung Hohenzollernstraße 1-3 45128 Essen
Das RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) setzt eine virtuelle Umgebung auf Grundlage von VMware vSphere ein. Hierfür wird im Storage-Bereich aktuell ein klassisches SAN verwendet. Das vorhandene SAN, sowie die darüber verbundenen ESX Hosts sollen durch ein neues HCI System abgelöst werden. Das Volumen der zu migrierenden Daten beläuft sich auf ca. 30 TB.
Auftragsgegenstand sind die Systemlieferung einer Hyper-Converged-Infrastructure (HCI) mit Hardware, Software, Lizenzen, Support, Schulung und Migration vom Alt-System (SAN) auf neue HCI -Lösung gem. Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber hat sich noch nicht entschieden, ob geleast oder gekauft werden soll. Die Bieter werden daher gebeten, möglichst sowohl ein Kaufangebot als auch ein Leasingangebot (ggf. in Kooperation mit einem externen Leasinggeber) abzugeben, wobei der Leasingvertrag über eine Laufzeit von 60 Monaten geschlossen werden soll. Für den Fall, dass sich der Auftraggeber für die Leasingoption entscheiden sollte, ist die Summe aller Leasingraten über die Laufzeit von 60 Monaten für die Angebotswertung im Preiskriterium entscheidend. Mit den Leasingraten müssen alle vertragsgegenständlichen Leistungen abgegolten sein. Die Bieter, die ein Leasingangebot unterbreiten, haben auf Verlangen des Auftraggebers die Kalkulation der Leasingrate im Verhältnis zum angebotenen Kaufpreis unter offenem Ausweis etwaiger interner Leasingrabatte und des verwendeten Zinssatzes darzustellen.
Die Abrechnung der Leasingrate, sofern ein Leasingvertrag geschlossen wird, soll für die feste Laufzeit von 60 Monaten zur Mitte des Quartals erfolgen und 14 Tage nach Rechnungseingang fällig werden.
Für die Leasing-Variante gilt der beigefügte EVB-IT Systemlieferungsvertrag ergänzend zu dieser Leistungsbeschreibung entsprechend mit der Maßgabe, dass anstelle des Auftraggebers ggf. der Leasinggeber auf Käuferseite in den Vertrag eintritt. Im Leasingvertrag ist durch Abtretung und Einziehungsermächtigung sicherzustellen, dass dem Auftraggeber gegenüber dem Leasinggeber sämtliche sich aus dieser Leistungsbeschreibung und dem EVB-IT Systemlieferungsvertrag ergebenden Rechte zustehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (siehe Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen)
Es ist zu belegen, dass dem Bewerber spätestens im Auftragsfall mindestens die folgenden Deckungssummen (je Versicherungsfall, jährlich mind. 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen:
Für Personenschäden: 5,0 Mio. EUR
Für Sach- und Vermögensschäden
inklusive Betriebsunterbrechungsschäden: 5,0 Mio. EUR
Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Produkthaftpflichtversicherung mit mindestens den o.g. Deckungssummen im Auftragsfall.
Es sind mindestens drei Referenzen über mit dem Beschaffungsgegenstand vergleichbare Lieferungen und Leistungen aus den vergangenen drei Jahren, jeweils mit Angabe eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer, gefordert.
Als mit dem Beschaffungsgegenstand vergleichbare Leistungen werden die Lieferung und Implementierung von IT-System angesehen.
Mindestens drei Referenzen über mit dem Beschaffungsgegenstand vergleichbare Lieferungen und Leistungen aus den vergangenen drei Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5B6JDW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.