Schülerbeförderung von beeinträchtigten Kindern Referenznummer der Bekanntmachung: NPF-2023-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70193
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nikolauspflege.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung von beeinträchtigten Kindern
Beförderung von sehbehinderten und blinden Kinder und Schülern und Kinder und Schüler mit weiteren Beeinträchtigungen im freigestellten Schülerverkehr
Der Auftraggeber behält sich vor den Auftrag für alle Loskombinationen zu vergeben.
Standorte Albstadtweg (Betty-Hirsch-Schule 1) und Am Kräherwald
Die Stiftung Nikolauspflege ist eine kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts und registriert im Stiftungsverzeichnis des Oberkirchenrats der Evangelischen Landeskirche in Stuttgart. Die Nikolauspflege betreibt die Betty-Hirsch-Schule 1 Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat (Kindertagesstätte, Schule, Internat) für Kinder u.a. mit erhöhtem Förderbedarf an derzeit drei Standorten.
Es handelt sich dabei um die Standorte:
- Sonderschulkindergarten NIKOlino, Dornbuschweg 32-34, 70191 Stuttgart
- Schule, Albstadtweg 12, 70567 Stuttgart
- Schule, Am Kräherwald 271, 70193 Stuttgart.
Mit diesem Verfahren wird jeweils ein geeignetes Personenbeförderungsunternehmen gesucht, dass für den Zeitraum Schuljahr 2023/2024 bis Schuljahr 2024/2025 die Beförderung der Kinder und Schüler der jeweiligen Einrichtungen qualifiziert durchführt.
Der Auftrag ist in zwei Lose eingeteilt.
Los 1
Beförderung der Kinder und Schüler des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum Betty-Hirsch-Schule 1 einschließlich Internat (Standorte Albstadtweg und Am Kräherwald)
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Vertrag jeweils um ein Schuljahr, insgesamt maximal um zwei Schuljahre im Rahmen einer einseitigen Option an die beauftragten Auftragnehmer zu erteilen. Ein Anspruch auf Beauftragung der Option besteht nicht.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 4 Schuljahre. Bei Ausnutzung sämtlicher Optionen würde der Vertrag spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2026/2027 enden.
Sonderschulkindergarten NIKOLino
Die Stiftung Nikolauspflege ist eine kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts und registriert im Stiftungsverzeichnis des Oberkirchenrats der Evangelischen Landeskirche in Stuttgart. Die Nikolauspflege betreibt die Betty-Hirsch-Schule 1 Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat (Kindertagesstätte, Schule, Internat) für Kinder u.a. mit erhöhtem Förderbedarf an derzeit drei Standorten.
Es handelt sich dabei um die Standorte:
- Sonderschulkindergarten NIKOlino, Dornbuschweg 32-34, 70191 Stuttgart
- Schule, Albstadtweg 12, 70567 Stuttgart
- Schule, Am Kräherwald 271, 70193 Stuttgart.
Mit diesem Verfahren wird jeweils ein geeignetes Personenbeförderungsunternehmen gesucht, dass für den Zeitraum Schuljahr 2023/2024 bis Schuljahr 2024/2025 die Beförderung der Kinder und Schüler der jeweiligen Einrichtungen qualifiziert durchführt.
Der Auftrag ist in zwei Lose eingeteilt.
Los 2
Beförderung der Kinder und Schüler des Sonderschulkindergarten NIKOLino
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
- Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer)
- Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, IHK, HWK
- Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR)
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
>>Betriebshaftpflichtversicherung (ANLAGE 2)<<
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall:
> für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. je [Betrag gelöscht] EUR,
> für Personenschäden i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR
Die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt höchstens 10 Millionen EUR.
oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Im Falle der Betriebshaftpflichtversicherung kann der Nachweis auch für die Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
>>Referenzen (ANLAGE 3)<<
- Eigenerklärung über die Erbringung von mindestens eine in Bezug auf den Gegenstand vergleichbaren Leistungen (konkret: Beförderungsdienstleistungen im freigestellten Schülerverkehr) aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren. Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen.
In der Referenzliste sind zu benennen:
> Leistungsumfang,
> Auftragswert,
> Leistungszeit,
> Leistungsjahr,
> Auftraggeber,
> Ansprechpartner mit Kontaktdaten,
> Versicherung, dass die Leistung mangelfrei erbracht wurde
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
>>Technische Ausstattung (ANLAGE 4)<<
- Eigenerklärung zur Anzahl und Fahrzeugart der zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung benutzbaren Fahrzeuge.
> Anzahl Kleinbusse mit 7 Fahrgastplätzen zzgl. Fahrer und Begleitperson
> Anzahl Kleinbusse für Rollstuhltransport (mind. 4 Rollstuhlplätze) zzgl. Fahrer und Begleitperson
- Eigenerklärung, dass die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung den "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden" (Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr vom 14. Juli 2005; Az: S 33/S 37/S 02/36.38.02, VkBl. 2005 S. 604) genügen.
- Eigenerklärung, dass die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere denen der StVZO und der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (DGUV Vorschrift 70) genügen.
>>Mitarbeiter (ANLAGE 5)<<
- Eigenerklärung zur Anzahl und Alter der Mitarbeiter, die für die jeweilige auftragsgegenständliche Personenbeförderung eingesetzt werden, getrennt nach Fahrer und Begleitpersonen.
- Eigenerklärung über die Befähigung der Mitarbeiter gem. den einschlägigen Regelungen über die Personenbeförderung, der Fahrerlaubnisverordnung und des Straßenverkehrsgesetzes, die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung eingesetzt werden.
Die als Fahrer eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine gültige Fahrerlaubnis einschließlich der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (soweit erforderlich) verfügen, eine Fahrerlaubnis auf Probe ist unzureichend. Der Führerschein darf nicht eingezogen sein.
- Eigenerklärung über die Masernschutzimpfung bei einzusetzenden Mitarbeitern, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind.
- Eigenerklärung über erfolgreiche Teilnahme der Mitarbeiter, die für die Auftragsabwicklung eingesetzt werden, an einem Erste-Hilfe-Kurs. Der Kurs muss innerhalb der letzten zwei vollen Kalenderjahre vor Beginn der Tätigkeit mit den vertragsgegenständlichen Leistungen absolviert worden sein.
- Eigenerklärung über die Qualifikation der als Begleitperson einzusetzenden Mitarbeiter in Bezug auf die Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von einschlägigen Vorstrafen gem. § 72a Abs. 1 SGB VIII bei den Mitarbeitern, die zur auftragsgegenständlichen Personenbeförderung eingesetzt werden.
Im Fall der Auftragserteilung ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Vertragsschluss für jeden Mitarbeiter, der eingesetzt wird, ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Soweit im Laufe der Vertragsabwicklung neue Mitarbeiter eingesetzt werden, ist für diese Mitarbeiter ein erweitertes Führungszeugnis vor dem ersten Einsatz des Mitarbeiters dem jeweiligen Auftraggeber vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abhängig von Verlängerungsoption des angestrebten Vertrags.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.
3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: