Hohenstaufengymnasium BA 1 Neubau Cube (HSG) - PR-Fassade (Holz-Alu)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Wimpfen
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74206
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.badwimpfen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hohenstaufengymnasium BA 1 Neubau Cube (HSG) - PR-Fassade (Holz-Alu)
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um einen dreigeschossigen Neubau, bei dem die tragenden Elemente größtenteils aus Stahlbeton hergestellt werden. Die Gründung erfolgt aufgrund der schlechten Untergrundverhältnisse über Bohrpfähle. Das umlaufende Gelände verspringt zwischen Ost- u. Westseite um ein Geschoss, das Untergeschoss ist auf der Westseite vollständig im Erdreich eingebunden.
Wasserlastpfahl W1.2-E (> Drainage).
Das Obergeschoss reduziert sich auf ca. 2/3 der Gesamtfläche. Das Flachdach über OG erhält eine PV-Anlage, das Flachdach über EG wird als Gründach ausgeführt.
Die nahezu vollständig umlaufende Fensterfassade wird als Pfosten-Riegel-Fassade aus Aluminium hergestellt. Davor kommt umlaufend über alle Geschosse eine vorgesetzte Betonfertigteilfassade - im Wechsel aus senkr. Stützen und waagr. Riegel, jeweils in einer Tiefe von 70 cm - zur Ausführung.
Bad Wimpfen
Grobmassen:
- 710 m2 Pfosten-Riegel Fassade, Holz-Alu
- 450 m2 Raffstoreanlage
- 10 m2 Aluminiumfenster
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) 6 a EU Nr. 1 VOB/A: Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs oder Handelsregister.
B) § 6 a EU Nr. 2 c) VOB/A: Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
C) § 6 a EU Nr. 3 a) VOB/A: Eigenerklärung zu den Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen) der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre.
D) § 6 a EU Nr. 3 g) VOB/A: Eigenerklärung zu der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Anzahl der Arbeitskräfte.
E) § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen,
F) § 6e Abs. 4 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
G) § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A: Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
H) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
I) § 9c EU VOB/A: Sicherheit für Vertragserfüllung: 5 % der Summe der Auftragssumme (ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto),
J) § 9c EU VOB/A: Sicherheit für Mängelansprüche 3 % der Summe der Abrechnungssumme (ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto),
K) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
L) Eigenerklärungen Russland - 5. EU-Sanktionspaket
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.