IT-Dienstleistungen im Bereich Green-IT und Blauer Engel (hier: Analyst nachhaltiges ITK-Produktportfolio) Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.06 - 9918/21/VV : 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen im Bereich Green-IT und Blauer Engel (hier: Analyst nachhaltiges ITK-Produktportfolio)
Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen im Bereich Green-IT und Blauer Engel (hier: Analyst nachhaltiges ITK-Produktportfolio)
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge von 3.316 Personentagen abgerufen werden. Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren abgebildet werden: 9918/21/VV : 1 "IT-Dienstleistungen im Bereich Green-IT und Blauer Engel (hier: Analyst nachhaltiges Rechenzentrum)" 9918/21/VV : 2 "IT-Dienstleistungen im Bereich Green-IT und Blauer Engel (hier: Analyst nachhaltiges ITK-Produktportfolio)" (dieses Verfahren) Der Zuschlag wird bei jedem Los jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird für jedes Los nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt. Es besteht die Möglichkeit, auf alle Lose zu bieten und den Zuschlag zu erhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.