Beschaffung von zwei Großkehrsaugmaschinen Referenznummer der Bekanntmachung: S230120GD01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei Großkehrsaugmaschinen
GELSENDIENSTE benötigt für die Straßen- und Flächenreinigung im Stadtgebiet von Gelsenkirchen zwei Großkehrsaugmaschinen als Festaufbau auf LKW-Fahrgestellen in der "12 t-Klasse".
GELSENDIENSTE Adenauerallee 115 45891 Gelsenkirchen Die Maschinen sind mängelfrei, sauber und vollgetankt (Diesel und ggf. AdBlue) beim Technischen Koordinator sowie einem der beiden Bereichsleiter der Straßenreinigung am GELSENDIENSTE Betriebshof an der Adenauerallee 115, 45891 Gelsenkirchen, zu übergeben.
GELSENDIENSTE benötigt für die Straßen- und Flächenreinigung im Stadtgebiet von Gelsenkirchen zwei Großkehrsaugmaschinen als Festaufbau auf LKW-Fahrgestellen in der "12 t-Klasse".
Der aufzunehmende Schmutz kann aus verschiedenen Materialien bestehen (z. B. Glasscherben, Papier, Plastiktüten, Verpackungen, Zigarettenkippen, Zement, Staub, Sand, Splitt, Laub, allgemeiner Straßenschmutz, sonstiger Unrat, usw.). Ein zusätzlich montiertes manuell geführtes Saugrohr soll das Aufsaugen von z. B. Laub ermöglichen.
Die Maschinen fahren hauptsächlich auf befestigten Oberflächen (Asphalt, Beton, Pflaster, etc.) mit entsprechenden Ausfugungen und üblichen Unebenheiten, im Ein- oder Zweischichtbetrieb (ca. 1.200 Betriebsstunden jährlich).
Die Entladung erfolgt auf Kehrichtumladeplätzen und in Container.
Die Maschinen müssen sich mit der Führerscheinklasse C gesetzeskonform und ohne Einschränkungen im öffentlichen Straßenverkehr fahren lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von zwei Großkehrsaugmaschinen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grimma
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04668
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anlagen die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
> Eigenerklärung zur Eignung
> Erklärung des Bieters
> Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521EU)
> Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU)
> ggf. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531EU)
> ggf. Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532EU)
> ggf. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (Formular 533 EU)
> Erklärung über den Gesamtumsatz
Alle Formulare sind in den Vergabeunterlagen unter " Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" hinterlegt.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1D96C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html