Abschluss einer Rahmenvereinbarung über IT-Hardware und IT-Dienstleistungen zur IuK-Ermittlung und -Ermittlungsunterstützung für die Polizei Nordrhein-Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: LZPD; IuK-Ermittlung und -Ermittlungsunterstützung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über IT-Hardware und IT-Dienstleistungen zur IuK-Ermittlung und -Ermittlungsunterstützung für die Polizei Nordrhein-Westfalen
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über IT-Hardware und IT-Dienstleistungen zur IuK-Ermittlung und -Ermittlungsunterstützung für die Polizei Nordrhein-Westfalen (Los 1: Intel PC, Workstations und Dienstleistungen; Los 2: Apple-Produkte und Dienstleistungen).
Intel PC, Workstations und Dienstleistungen
Duisburg
Auftraggeber ist das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen. In Nordrhein-Westfalen nimmt die Polizei ihre Aufgaben in 47 Kreispolizeibehörden und drei Landesoberbehörden (LOB) mit circa 50.000 Beschäftigten wahr.
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Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW ("LZPD NRW") unterstützt innerhalb der Polizei NRW die Polizeiarbeit vor Ort durch die Entwicklung und Beschaffung modernster Technik und Ausstattung. Das LZPD NRW ist insbesondere der zentrale Servicepartner für alle betrieblichen Belange der IT-Infrastruktur der Polizei NRW. Die Fachanwendungen stehen landesweit allen Polizeibeschäftigten in einer der weltweit größten Domänenstruktur zur Verfügung. Das LZPD NRW bietet mehr als 100 zentrale polizeispezifische IT-Lösungen für alle Polizeibehörden an. Die Weiterentwicklung dieser komplexen Anwendungslandschaft findet regelmäßig über sogenannte Landesprojekte mit Budgetgrößen in mehrstelliger Millionenhöhe statt.
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Durch das Ministerium des Inneren des Landes NRW wurde das LZPD NRW mit der Festlegung von Standards für Hardware der "IuK-E" (Informations- und Kommunikationstechnik- Ermittlung) und "IuK-EU" (Informations- und Kommunikationstechnik-Ermittlungs-Unterstützung) für die Dienststellen beauftragt.
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Zur Beschreibung dieser Standards werden durch das LZPD NRW in enger Zusammenarbeit mit dem LKA NRW jährlich die tatsächlichen Bedarfe verbindlich ermittelt bzw. aktualisiert.
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Bei dem zu diesem Zweck in der Regel im Dezember jährlich stattfindenden Workshop werden die Erfahrungen der IuK-E/EU-Dienststellen mit der bisher eingesetzten Hardware (Hersteller, Modelle, Typen, Kompatibilitäten) abgefragt und als zukünftige Grundlagen bei der landeseinheitlichen Festsetzung der IuK-E/EU-Ausstattung verwendet. Wenn neue Entwicklungen und technische Möglichkeiten relevant sind, wird die Wirtschaftlichkeit der Aufnahme in die Standards der IuK-E/EU-Ausstattung geprüft. Die Ergebnisse des Workshops werden rechtsverbindlich in einer Aufstellung festgeschrieben.
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Wegen technischer Neuerungen benötigt das LZPD daher IT-Hardware (Clients und Laptops) und verschiedene dazugehörige IT-Dienstleistungen (u.a. "Sofort"-Reparatur in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, Hotline für Störungsmeldungen, Abholung und Entsorgung von Elektro-Schrott und Verpackungen, WebShop / E-Portal / elektronischer Warenkorb zur Abwicklung von Bestellungen der einzelnen Dienststellen) zur IuK-Ermittlung und -Ermittlungsunterstützung.
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Es soll daher eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von leistungsstarken PCs sowie die hierzu gehörenden Service-, Garantie- und Gewährleistungen geschlossen werden. Es handelt sich insb. um die folgenden Produkte: IuK-/EU-PC INTEL, Workstation IT-EU (Komplett- PC), Mobile Workstation IT-EU und Notebook Ausbildungsrechner Cyberkriminalität, sowie verschiedene optionale Komponenten (z.B. SSD 2 TB SATAIII 6 - 6 Gb/s 2,5 Zoll, EXSYS IDE 2HDD PCIe Controller, Sharkoon HDD Station SATA Quickport DUO USB 3.0 und Tableau Forensic Universal Bridge T356789iu).
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Der Gesamthöchstwert des Auftrages, der als Rahmenvereinbarung mit Einzelabrufen ausgebildet ist, beläuft sich auf 10.080.000,00 EUR (netto). Diese Festlegung eines Höchstwerts erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert in Abweichung vom Schätzwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung des Auftragswerts basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Leistungen betreffend im Rahmen der Laufzeit abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Preisbildung.
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Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Apple-Produkte und Dienstleistungen
Duisburg
Für Los 2 gilt das unter Ziffer II.2.4) angemerkte entsprechend.
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Wegen technischer Neuerungen benötigt das LZPD daher IT-Hardware (Clients und Laptops) und verschiedene dazugehörige IT-Dienstleistungen (u.a. "Sofort"-Reparatur in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, Hotline für Störungsmeldungen, Abholung und Entsorgung von Elektro-Schrott und Verpackungen, WebShop / E-Portal / elektronischer Warenkorb zur Abwicklung von Bestellungen der einzelnen Dienststellen) zur IuK-Ermittlung und -Ermittlungsunterstützung.
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Es soll eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von leistungsstarken PCs für die Polizei Nordrhein-Westfalen sowie die hierzu gehörenden Service-, Garantie- und Gewährleistungen geschlossen werden. Hierzu wird der Auftragnehmer neben dem Verkauf von Hardware und der entsprechenden Serviceerbringung das LZPD hinsichtlich der technischen Ausgestaltung und Umsetzung der Anforderungen der Polizei Nordrhein-Westfalen umfassend beraten und unterstützen.
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Es handelt sich insb. um die folgenden Produkte: Apple Mac mini, 16" MacBook Pro, Studio Display (27" 5k Retina Display (68,29 cm Bildschirmdiagonale)) sowie zusätzliche optionale Komponenten (insb. Apple Magic Keyboard, Apple Magic Mouse, Apple Magic Trackpad, Apple Keyboard mit num. Tastatur Deutsch USB, Apple USB SuperDrive Laufwerk).
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Der Gesamthöchstwert des Auftrages, der als Rahmenvertrag mit Einzelabrufen ausgebildet ist, beläuft sich auf 870.000,00 EUR (netto). Diese Festlegung eines Höchstwerts erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021, Rs. C-23/20, wonach öffentliche Auftraggeber zur Angabe des Höchstwertes der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen verpflichtet sind. In diesem Sinne ist der hier angegebene Höchstwert in Abweichung vom Schätzwert zu verstehen, um den Auftraggeber mengenmäßig auch im Falle aktuell noch nicht absehbarer Leistungsspitzen abzusichern, ohne dass eine Abnahmeverpflichtung aus den hier angegebenen Höchstwerten resultiert. Die Schätzung des Auftragswerts basiert - eben dieses Absicherungsziel verfolgend, auch unvorhersehbar großen Bedarf des Auftraggebers die vergabegegenständlichen Leistungen betreffend im Rahmen der Laufzeit abzudecken - zudem auf der oberen Bandbreite der nach Erfahrung des Auftraggebers marktgängigen Preisbildung.
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Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Intel PC, Workstations und Dienstleistungen
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40472
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Apple-Produkte und Dienstleistungen
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40472
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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2. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.1) können über den unter I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden.
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3. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
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4. Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:
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Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen mit Ausnahme der Formulare I und IV, also Formular II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit", Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister und Formblatt III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG".
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Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen (Formular VII, Formular VIII.1 und/oder Formular VIII.2. sowie Nachweis Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015) für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt, mit Ausnahme der Formulare I und IV, auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X.
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Hinweis zu Fall 2: Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
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Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2) der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt, mit Ausnahme der Formulare I und IV, von dem Eignungsverleiher, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DSS8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/