Organisationsunterstützungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: P024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rhineruhr2025.com/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Organisationsunterstützungsdienstleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Interims-Beauftragung mit der Organisationsunterstützung für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games
Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH Nördlicher Zubringer 7-11 40470 Düsseldorf
Gegenstand der Ausschreibung ist die Interims-Beauftragung mit der Organisationsunterstützung für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Vergabe erfolgte interimsweise bis zum Abschluss eines parallel in Vorbereitung befindlichen EU-weiten Vergabeverfahrens im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage von § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV. Die Einhaltung der Mindestfristen ist nicht möglich, da andernfalls die Gefahr besteht, dass die weitere Organisation der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann und damit der Gesamterfolg der Veranstaltung in Gefahr gerät.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Interimsvergabe Organisationsunterstützungsdienstleistungen RhineRuhr 2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.sk-marketing.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YT86Z32
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt,
- der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat,
- mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).