Insolvenzbearbeitung Firmenkunden der BARMER und der Hanseatischen Krankenkasse Referenznummer der Bekanntmachung: 0031-FKInso-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beschaffungen.barmer.de/projekte
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hek.de
Abschnitt II: Gegenstand
Insolvenzbearbeitung Firmenkunden der BARMER und der Hanseatischen Krankenkasse
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Outsourcing-Lösung, um die Sachbearbeitung zum Forderungseinzug insolventer Firmenkunden vom Auftraggeber auf den Auftragnehmer zu verlagern. Dazu gehören die Hard- und Software, die alle im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung notwendigen Forderungsprozesse ab Eintritt eines Insolvenzereignisses abbildet, sowie ein Expertenteam das für den Auftraggeber die Sachbearbeitung im Bereich Forderungseinzug Firmenkunden ab Eintritt eines Insolvenzereignisses übernimmt.
Sitz des Auftragnehmers
Die Gesamtmenge ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Vergabeverfahren wird von der BARMER für sie selbst und die HEK gemeinsam durchgeführt. Förmliche Auftraggeber sind die BARMER und die HEK. Das gemeinsame Vergabeverfahren wird dabei federführend von der BARMER zugleich im Namen und in Vollmacht der HEK durchgeführt.
BARMER und HEK beabsichtigen trotz des gemeinsamen Vergabeverfahrens jeweils eigene Verträge mit dem Auftragnehmer abzuschließen. Eine gemeinsame Beauftragung im Rechtssinne (insbesondere mit gesamtschuldnerischer Verpflichtung der Auftraggeber gemäß § 427 BGB) erfolgt nicht. Der Zuschlag für den Vertrag der HEK erfolgt durch die BARMER ausschließlich als Vertreterin der HEK.
Hinweis zur Vertragslaufzeit: Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Inproduktionsnahme (IPN) des IT-technischnen Gesamtsystems. Dieser IPN-Termin steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Der unter Ziff. II.2.7 genannte Termin "Ende: 31.12.2033" ist insofern nicht verbindlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit nachfolgend nicht ausdrücklich neben den immer mit Angebotsabgabe einzureichenden Leistungsverzeichnis und Angebotsschreiben die Vorlage von Unterlagen mit Angebotsabgabe zwingend vorgeschrieben ist, gilt: Fehlen Unterlagen bei Angebotsabgabe behält sich der Auftraggeber das Recht vor, diese bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden geforderte Erklärungen nach Ablauf der Nachfrist nicht, nicht ausreichend oder verspätet vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
1. Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E1) über das Bestehen folgender Haftpflichtversicherungen oder die Zusicherung, solche bei Zuschlagserteilung abzuschließen:
a) Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Datenschutz 100.000 € bei Vermögensschäden je Versicherungsfall, 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr;
b) Vermögensschadenshaftpflicht Buchführungshelfer und Büroservice 1.000.000 € bei Vermögensschäden je Versicherungsfall, 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr;
c) Vermögensschadenshaftpflicht Inkassodienstleistung 500.000 € bei Vermögensschäden je Versicherungsfall, 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr
2. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmern und Bietergemeinschaftserklärung. Bietergemeinschaften müssen die Bietergemeinschaftserklärung mit Angebotsabgabe einreichen, ansonsten erfolgt zwingend der Ausschluss (Anlage E2)
3. Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E3), dass der Bieter über mindestens einen Referenzkunden verfügt, für den die Insolvenzsachbearbeitung Firmenkunden vollumfänglich (Ausnahme: hoheitliches Verwaltungshandeln) durchgeführt wurde. Art und Umfang der Referenzen sind vergleichbar, wenn der Auftrag mindestens folgende Leistungen enthalten hat:
Bereitstellung einer technischen Plattform zur Dokumentation und Überwachung der vorgenommenen Sachbearbeitung sowie die Erzeugung und den Versand von Korrespondenzen;
Maschinelle Annahme und technische Verarbeitung der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten;
Bereitstellung der Unterlagen für das vom Auftraggeber auszuführende hoheitliche Verwaltungshandeln;
Möglichst alle vom Auftraggeber benannten Prozessstrecken, mindestens aber alle Kernprozesse sowie mindestens sechs weitere der "sonstigen" ausgeschriebenen Aktivitäten, welche im Zusammenhang mit der Insolvenzsachbearbeitung stehen können.
4. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage E4)
5. Eigenerklärung (gemäß Anlage E5) darüber, dass bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bzw. Sozialdaten im Auftrag des Auftraggebers alle Maßnahmen zum Schutz des Datengeheimnisses (und soweit betroffen des Sozialgeheimnisses) unter Berücksichtigung des Art. 28, 29 und 32 DSGVO (und soweit betroffen der §§ 35 SGB I und 80 SGB X) eingehalten werden und dass die Auftragsverarbeitung ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz stattfindet, sowie dass eine der drei Optionen aus der Anlage "Allgemeine Rahmenbedingungen Informationssicherheit" erfüllt ist: Zertifizierung nach der aktuell gültigen Norm ISO/IEC 27001 oder IT-Grundschutz auf Basis der ISO/IEC 27001, bei der die vom Auftragnehmer angebotenen Dienste und Leistungen im definierten Geltungsbereich liegen; ein eingeführtes ISMS, bei dem die von AN angebotenen Dienste und Leistungen im definierten Geltungsbereich liegen, jedoch ohne Zertifizierung; Nachweis der Spezifischen Informationssicherheitsanforderungen unter Nr. 2.
6. Eigenerklärung (gemäß Anlage E6) darüber, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von
Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft ; die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören;
es bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
7. Eigenerklärung zur Tariftreue (Anlage E7) darüber, dass sich der Bieter verpflichtet, die im Rahmen der Leistungserbringung beschäftigten Arbeitnehmer jeweils mindestens entsprechend der zum Zeitpunkt der Leistungen gültigen Bestimmungen des Mindestlohntarifvertrags zu entlohnen und auf Anforderung zum Zwecke der Kontrolle Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen sowie sonstiger zum Nachweis geeigneter Aufzeichnungen zu gewähren und etwaige eingesetzte Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf Basis der hier geforderten Bedingungen kalkuliert sein können, sowie das Einverständnis damit, dass die mindestens grob fahrlässige, erhebliche Nichterfüllung der vor genannten Verpflichtungen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
8. Eigenerklärung über eine Zertifizierung (Anlage E8) dahingehend, dass der Bieter nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert (gültig zum Zeitpunkt des Ausschreibungsverfahrens) ist bzw. dass er nicht nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert ist, jedoch über einen von externer Stelle bescheinigten und zum Zeitpunkt des Ausschreibungsverfahrens gültigen vergleichbaren Nachweis für ein eingeführtes und angewandtes Qualitätsmanagementsystem verfügt.
9. Alle Nachweise, die in der Leistungsbeschreibung für die Bewertung der Zuschlagskriterien angeben werden, sind zwingend mit Angebotsabgabe einzureichen (Reporting / Statistiken; Qualifikationsmaßnahmen & Schulungskonzept; Realisierungskonzept inklusive grober Projektplan; Betriebs- und Servicekonzept; Sicherheitskonzept). Ihr Fehlen führt zum zwingenden Angebotsausschluss.
10. Die Bewerber werden gebeten, mit Angebotsabgabe eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §150a der Gewerbeordnung einzureichen, die bei Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate ist bzw. die vervollständigte Anlage "Gewerbezentralregister" (Anlage 12).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de/projekte) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.