Insolvenzbearbeitung Firmenkunden der BARMER und der Hanseatischen Krankenkasse Referenznummer der Bekanntmachung: 0031-FKInso-2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beschaffungen.barmer.de/projekte
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hek.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187b36aedc0-5349c34cffc628c8
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://beschaffungen.barmer.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Insolvenzbearbeitung Firmenkunden der BARMER und der Hanseatischen Krankenkasse

Referenznummer der Bekanntmachung: 0031-FKInso-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75300000 Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Outsourcing-Lösung, um die Sachbearbeitung zum Forderungseinzug insolventer Firmenkunden vom Auftraggeber auf den Auftragnehmer zu verlagern. Dazu gehören die Hard- und Software, die alle im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung notwendigen Forderungsprozesse ab Eintritt eines Insolvenzereignisses abbildet, sowie ein Expertenteam das für den Auftraggeber die Sachbearbeitung im Bereich Forderungseinzug Firmenkunden ab Eintritt eines Insolvenzereignisses übernimmt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Sitz des Auftragnehmers

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gesamtmenge ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 23/08/2023
Ende: 31/12/2033
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Vergabeverfahren wird von der BARMER für sie selbst und die HEK gemeinsam durchgeführt. Förmliche Auftraggeber sind die BARMER und die HEK. Das gemeinsame Vergabeverfahren wird dabei federführend von der BARMER zugleich im Namen und in Vollmacht der HEK durchgeführt.

BARMER und HEK beabsichtigen trotz des gemeinsamen Vergabeverfahrens jeweils eigene Verträge mit dem Auftragnehmer abzuschließen. Eine gemeinsame Beauftragung im Rechtssinne (insbesondere mit gesamtschuldnerischer Verpflichtung der Auftraggeber gemäß § 427 BGB) erfolgt nicht. Der Zuschlag für den Vertrag der HEK erfolgt durch die BARMER ausschließlich als Vertreterin der HEK.

Hinweis zur Vertragslaufzeit: Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Inproduktionsnahme (IPN) des IT-technischnen Gesamtsystems. Dieser IPN-Termin steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Der unter Ziff. II.2.7 genannte Termin "Ende: 31.12.2033" ist insofern nicht verbindlich.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Soweit nachfolgend nicht ausdrücklich neben den immer mit Angebotsabgabe einzureichenden Leistungsverzeichnis und Angebotsschreiben die Vorlage von Unterlagen mit Angebotsabgabe zwingend vorgeschrieben ist, gilt: Fehlen Unterlagen bei Angebotsabgabe behält sich der Auftraggeber das Recht vor, diese bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden geforderte Erklärungen nach Ablauf der Nachfrist nicht, nicht ausreichend oder verspätet vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E1) über das Bestehen folgender Haftpflichtversicherungen oder die Zusicherung, solche bei Zuschlagserteilung abzuschließen:

a) Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Datenschutz 100.000 € bei Vermögensschäden je Versicherungsfall, 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr;

b) Vermögensschadenshaftpflicht Buchführungshelfer und Büroservice 1.000.000 € bei Vermögensschäden je Versicherungsfall, 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr;

c) Vermögensschadenshaftpflicht Inkassodienstleistung 500.000 € bei Vermögensschäden je Versicherungsfall, 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr

2. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmern und Bietergemeinschaftserklärung. Bietergemeinschaften müssen die Bietergemeinschaftserklärung mit Angebotsabgabe einreichen, ansonsten erfolgt zwingend der Ausschluss (Anlage E2)

3. Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E3), dass der Bieter über mindestens einen Referenzkunden verfügt, für den die Insolvenzsachbearbeitung Firmenkunden vollumfänglich (Ausnahme: hoheitliches Verwaltungshandeln) durchgeführt wurde. Art und Umfang der Referenzen sind vergleichbar, wenn der Auftrag mindestens folgende Leistungen enthalten hat:

Bereitstellung einer technischen Plattform zur Dokumentation und Überwachung der vorgenommenen Sachbearbeitung sowie die Erzeugung und den Versand von Korrespondenzen;

Maschinelle Annahme und technische Verarbeitung der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten;

Bereitstellung der Unterlagen für das vom Auftraggeber auszuführende hoheitliche Verwaltungshandeln;

Möglichst alle vom Auftraggeber benannten Prozessstrecken, mindestens aber alle Kernprozesse sowie mindestens sechs weitere der "sonstigen" ausgeschriebenen Aktivitäten, welche im Zusammenhang mit der Insolvenzsachbearbeitung stehen können.

4. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage E4)

5. Eigenerklärung (gemäß Anlage E5) darüber, dass bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bzw. Sozialdaten im Auftrag des Auftraggebers alle Maßnahmen zum Schutz des Datengeheimnisses (und soweit betroffen des Sozialgeheimnisses) unter Berücksichtigung des Art. 28, 29 und 32 DSGVO (und soweit betroffen der §§ 35 SGB I und 80 SGB X) eingehalten werden und dass die Auftragsverarbeitung ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz stattfindet, sowie dass eine der drei Optionen aus der Anlage "Allgemeine Rahmenbedingungen Informationssicherheit" erfüllt ist: Zertifizierung nach der aktuell gültigen Norm ISO/IEC 27001 oder IT-Grundschutz auf Basis der ISO/IEC 27001, bei der die vom Auftragnehmer angebotenen Dienste und Leistungen im definierten Geltungsbereich liegen; ein eingeführtes ISMS, bei dem die von AN angebotenen Dienste und Leistungen im definierten Geltungsbereich liegen, jedoch ohne Zertifizierung; Nachweis der Spezifischen Informationssicherheitsanforderungen unter Nr. 2.

6. Eigenerklärung (gemäß Anlage E6) darüber, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von

Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft ; die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören;

es bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als

Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

7. Eigenerklärung zur Tariftreue (Anlage E7) darüber, dass sich der Bieter verpflichtet, die im Rahmen der Leistungserbringung beschäftigten Arbeitnehmer jeweils mindestens entsprechend der zum Zeitpunkt der Leistungen gültigen Bestimmungen des Mindestlohntarifvertrags zu entlohnen und auf Anforderung zum Zwecke der Kontrolle Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen sowie sonstiger zum Nachweis geeigneter Aufzeichnungen zu gewähren und etwaige eingesetzte Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf Basis der hier geforderten Bedingungen kalkuliert sein können, sowie das Einverständnis damit, dass die mindestens grob fahrlässige, erhebliche Nichterfüllung der vor genannten Verpflichtungen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

8. Eigenerklärung über eine Zertifizierung (Anlage E8) dahingehend, dass der Bieter nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert (gültig zum Zeitpunkt des Ausschreibungsverfahrens) ist bzw. dass er nicht nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert ist, jedoch über einen von externer Stelle bescheinigten und zum Zeitpunkt des Ausschreibungsverfahrens gültigen vergleichbaren Nachweis für ein eingeführtes und angewandtes Qualitätsmanagementsystem verfügt.

9. Alle Nachweise, die in der Leistungsbeschreibung für die Bewertung der Zuschlagskriterien angeben werden, sind zwingend mit Angebotsabgabe einzureichen (Reporting / Statistiken; Qualifikationsmaßnahmen & Schulungskonzept; Realisierungskonzept inklusive grober Projektplan; Betriebs- und Servicekonzept; Sicherheitskonzept). Ihr Fehlen führt zum zwingenden Angebotsausschluss.

10. Die Bewerber werden gebeten, mit Angebotsabgabe eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §150a der Gewerbeordnung einzureichen, die bei Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate ist bzw. die vervollständigte Anlage "Gewerbezentralregister" (Anlage 12).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/06/2023
Ortszeit: 10:05
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de/projekte) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/05/2023

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