Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ersatzteilen + Protect Advanced MPG Servicevertrag des Herstellers Zeiss

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin
Postanschrift: Röntgenstr.20
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 25170365900
Fax: +49 25170365998
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpi-muenster.mpg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung des privaten Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Grundlagenforschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ersatzteilen + Protect Advanced MPG Servicevertrag des Herstellers Zeiss

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38510000 Mikroskope
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ersatzteilen + Protect Advanced MPG Servicevertrag des Herstellers Zeiss.

Abnehmer sind die unter Ziffer II 2.4 genannte Institute der Max-Planck-Gesellschaft. Das Lieferspektrum wird

im Elektronischen Katalog des eProcurement-Systems der MPG für Einzelabrufe zur Verfügung gestellt, der Serviceaufwand wird anhand der speziellen Gerätekonfiguration

individuell ermittelt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 7 000 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Der Sitz aller Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft in Deutschland: http://mpg.de

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ersatzteilen und eines Protect Advanced MPG Servicevertrag des Herstellers Zeiss.

Das Lieferspektrum wird im Elektronischen Katalog des eProcurement-Systems der MPG für Einzelabrufe zur Verfügung gestellt, der Serviceaufwand wird

anhand der speziellen Gerätekonfiguration individuell ermittelt.

Auftragsberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind die Max-Planck-Gesellschaft einschließlich aller von ihr unterhaltenen Institute, Arbeitsgruppen und Forschungsstellen,

sowie alle Einrichtungen in Deutschland, an denen die MPG beteiligt ist (nachfolgend insgesamt: MPG). Weiterhin sind

zusätzlich noch die folgenden Einrichtigungen des Auftrags berechtigt, welche mit der MPG

wissenschaftlich assoziiert sind:

- Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH

- Max-Planck-Institut für Kohlenforschung (independent foundation)

- Caesar Foundation

- Ernst Strüngmann Institut gGmbH (ESI)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Vergabe /Zuschlag an den wirtschaftlichsten und einzigsten Anbieter in Bezug auf die umfangreiche Zuschlags- und Vergabeentscheidung gemäß Vergabevermerk. / Gewichtung: 100
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Diese Abrufrahmenvereinbarung umfasst folgende Schätz- und Höchstwerte für die gesamte Vertragslaufzeit

(gemäß EuGH):

- Schätzwert = 6.200.000,00 EUR netto

- Höchstwert = 7.000.000,00 EUR netto

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Erläuterung:

Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der

Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)

• Die Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten

Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:

• nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen

Erläuterung:

Produkte unterschiedlicher Hersteller können trotz gleichen Namens nicht als Ersatzteil verwendet werden da

sie weder verbaut noch die Funktion erfüllen. Den technisch/ produktspezifischen Besonderheiten

von Produkten des Herstellers Zeiss gerecht werdend, dürfen solche Bedarfe auch nur mit

entsprechenden Produkten gedeckt werden.Da die Komplettsysteme auch Bestandteile von Drittanbietern (Third Party) enthalten können. Werden diese

Komplettsysteme unter diesem Vertrag vom Auftragnehmer in Wartung genommen und

können auch nur vom Auftragnehmer mit Blick auf die volle Funktionalität des jeweiligen Gesamtsystems

gewartet werden. Sämtliche Originalersatzteile seiner Eigenmarken bzw. geeignete Ersatzteile

solcher integrierter Drittsysteme bietet der Auftragnehmer ausschließlich selbst an und

vertreibt sie ausschließlich selbst. in. Das heißt, es gibt somit keinen anderen Wartungsservice

integrierenden Lieferanten weltweit, der berechtigt Ist, diese Originalersatzteile seiner Eigenmarken

beziehungsweise von sonstigen Herstellern in Deutschland zu Im Rahmen von garantierten

Reparaturleistungen an den Wartungsgegenständen zu vertreiben. (Allein- / Direktvertrieb).

Damit ist die Vergabe des Auftrages im Wege eines Verhandlungsverfahren ohne vorherige

Vergabebekanntmachung nach § 14 Abs.(4) Nr.2b) VgV im vorliegenden Fall

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 209
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung für Zeiss Protect Advanced MPG Serviceverträge und zur Ersatzteilbeschaffung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH
Postanschrift: Calr-Zeiss-Str. 22
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.zeiss.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 7 000 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 7 000 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbyern
Postanschrift: Maximilianstr.39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung

des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). Ein

Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt

wird (§ 134 Abs.2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf

elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs.2 GWB). Die Zulässigkeit eines

Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach

Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar

sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-21762411
Fax: +49 89-21762847
Internet-Adresse: www.mpi-muenster.mpg.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/05/2023

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