Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ersatzteilen + Protect Advanced MPG Servicevertrag des Herstellers Zeiss
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpi-muenster.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ersatzteilen + Protect Advanced MPG Servicevertrag des Herstellers Zeiss
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ersatzteilen + Protect Advanced MPG Servicevertrag des Herstellers Zeiss.
Abnehmer sind die unter Ziffer II 2.4 genannte Institute der Max-Planck-Gesellschaft. Das Lieferspektrum wird
im Elektronischen Katalog des eProcurement-Systems der MPG für Einzelabrufe zur Verfügung gestellt, der Serviceaufwand wird anhand der speziellen Gerätekonfiguration
individuell ermittelt.
Der Sitz aller Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft in Deutschland: http://mpg.de
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ersatzteilen und eines Protect Advanced MPG Servicevertrag des Herstellers Zeiss.
Das Lieferspektrum wird im Elektronischen Katalog des eProcurement-Systems der MPG für Einzelabrufe zur Verfügung gestellt, der Serviceaufwand wird
anhand der speziellen Gerätekonfiguration individuell ermittelt.
Auftragsberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind die Max-Planck-Gesellschaft einschließlich aller von ihr unterhaltenen Institute, Arbeitsgruppen und Forschungsstellen,
sowie alle Einrichtungen in Deutschland, an denen die MPG beteiligt ist (nachfolgend insgesamt: MPG). Weiterhin sind
zusätzlich noch die folgenden Einrichtigungen des Auftrags berechtigt, welche mit der MPG
wissenschaftlich assoziiert sind:
- Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH
- Max-Planck-Institut für Kohlenforschung (independent foundation)
- Caesar Foundation
- Ernst Strüngmann Institut gGmbH (ESI)
Diese Abrufrahmenvereinbarung umfasst folgende Schätz- und Höchstwerte für die gesamte Vertragslaufzeit
(gemäß EuGH):
- Schätzwert = 6.200.000,00 EUR netto
- Höchstwert = 7.000.000,00 EUR netto
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der
Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
• Die Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten
Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
• nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Produkte unterschiedlicher Hersteller können trotz gleichen Namens nicht als Ersatzteil verwendet werden da
sie weder verbaut noch die Funktion erfüllen. Den technisch/ produktspezifischen Besonderheiten
von Produkten des Herstellers Zeiss gerecht werdend, dürfen solche Bedarfe auch nur mit
entsprechenden Produkten gedeckt werden.Da die Komplettsysteme auch Bestandteile von Drittanbietern (Third Party) enthalten können. Werden diese
Komplettsysteme unter diesem Vertrag vom Auftragnehmer in Wartung genommen und
können auch nur vom Auftragnehmer mit Blick auf die volle Funktionalität des jeweiligen Gesamtsystems
gewartet werden. Sämtliche Originalersatzteile seiner Eigenmarken bzw. geeignete Ersatzteile
solcher integrierter Drittsysteme bietet der Auftragnehmer ausschließlich selbst an und
vertreibt sie ausschließlich selbst. in. Das heißt, es gibt somit keinen anderen Wartungsservice
integrierenden Lieferanten weltweit, der berechtigt Ist, diese Originalersatzteile seiner Eigenmarken
beziehungsweise von sonstigen Herstellern in Deutschland zu Im Rahmen von garantierten
Reparaturleistungen an den Wartungsgegenständen zu vertreiben. (Allein- / Direktvertrieb).
Damit ist die Vergabe des Auftrages im Wege eines Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Vergabebekanntmachung nach § 14 Abs.(4) Nr.2b) VgV im vorliegenden Fall
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für Zeiss Protect Advanced MPG Serviceverträge und zur Ersatzteilbeschaffung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.zeiss.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt
wird (§ 134 Abs.2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf
elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs.2 GWB). Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach
Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar
sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mpi-muenster.mpg.de