Ersatz SAN (NETApp-System) inkl. Support 60 Monat für Rechenzentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0299
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58042
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatz SAN (NETApp-System) inkl. Support 60 Monat für Rechenzentrum
Ersatz SAN (NETApp-System) inkl. Support 60 Monat für Rechenzentrum
Stadt Hagen -FB 15- Eilper Str. 132-136, Trakt A 58091 Hagen
Der Wartungs- und Supportvertrag für das zentrale Speichersystem der Stadt Hagen läuft am 31.10.2023 aus, sodass eine Ersatzbeschaffung durchgeführt werden muss.
Der städtische Datenbestand umfasst derzeit rund 40 Terabyte (TB) und mehr als 200 virtuelle Server auf dem aktuellen System. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung ist mit der Ersatz-beschaffung auch eine Erweiterung der Speicherkapazitäten notwendig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. Vergabeunterlage
s. Vergabeunterlage
s. Vergabeunterlage
s. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Hagen für T-Aufträge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Projektraum werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXTJYYDY1DRL5YGX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommu-nalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
Postleitzahl: 58042
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]