Ausschr. 3. Fußverkehrskonferenz BW 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/4110
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschr. 3. Fußverkehrskonferenz BW 2023
Der Fußverkehr ist ein zentraler Baustein nachhaltiger Mobilität. Das Land Baden-Württemberg ist deshalb als erstes Flächenland 2014 in die systematische Fußverkehrsförderung eingestiegen. Neben etlichen anderen Aktivitäten haben im Rahmen der Fußverkehrsförderung des Landes bereits 2015 und 2017 zwei Fachkonferenzen mit je 200 Teilnehmern auf Landesebene stattgefunden. 2020 hat zudem der 3. Deutsche Fußverkehrskongress (FUKO) in hybrider Form in Stuttgart stattgefunden.
Im Rahmen der systematischen Fußverkehrsförderung möchte das Land im Zeitraum 4. Quartal 2023/ 1. Quartal 2024 eine dritte ganztägige Konferenz zum Fußverkehr auf Landesebene veranstalten. Dabei soll der steigenden Bedeutung des Fußverkehrs Rechnung getragen werden. Die NVBW schreibt das Projekt "Organisation der 3. Fußverkehrskonferenz des Landes Baden-Württemberg" im Auftrag des Ministeriums für Verkehr (VM) aus. Angesiedelt ist das Projekt im künftigen Team Fußverkehr, Ortsmitten im Bereich Neue Mobilität der NVBW.
Mit vorliegender Ausschreibung wird ein externer Dienstleister für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Fußverkehrskonferenz in Baden-Württemberg gesucht.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Kap. 6 ff. / Teil B.
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart Ort der Leistungserbringung ist Baden-Württemberg. Gerichtsstand ist Stuttgart.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Auftragserteilung.
Die Fußverkehrskonferenz soll im 4. Quartal 2023 oder 1. Quartal 2024/ Frühjahr 2024 stattfinden. Der Auftraggeber behält sich eine zeitliche Verschiebung aufgrund übergeordneter Rahmenbedingungen vor. Der Austragungsort soll soweit organisatorisch realisierbar Stuttgart/die Region Stuttgart sein.
siehe oben
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44139
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt
Ein digitaler Termin zur Aufklärung der Angebote wird vorbehalten.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten Akteure (z.B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.
Ebenso verpflichten sich die NVBW und das Verkehrsministerium, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Regelungen zum Datenschutz sind auf der Webseite der NVBW veröffentlicht.
3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote sind nicht zulässig.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Angebotsinhalt (Liste der vorzulegenden Unterlagen)
Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung im Angebot einzuhalten:
Teil 1:
- Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebo
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB6JHP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]