Erbringung von Abschlepp- und nicht-eigenständigen Inkassoleistungen für die Abschleppvorgänge für das Gelände des Flughafens Düsseldorf sowie die Airport City
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dus.com
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Abschlepp- und nicht-eigenständigen Inkassoleistungen für die Abschleppvorgänge für das Gelände des Flughafens Düsseldorf sowie die Airport City
Erbringung von Abschleppleistungen auf Anforderung des Auftraggebers mit Abtransport, Verwahrung der Fahrzeuge und Herausgabe an die Halter/Besitzer (24h/7 Tage die Woche/365 Tage pro Jahr) gegen Inkasso der angefallenen Kosten einschließlich angemessener Aufwandsentschädigung für AG für das Gelände des Flughafens Düsseldorf sowie der Düsseldorf Airport City. Gesamtmenge ca. 3 000 Vorgänge p.a. in den vergangenen Jahren einschließlich Versetzungen. Inkassorisiko liegt bei AN.
Gelegentlich Einsätze in Parkhäusern (<1,90 m Höhe) und selten für LKW.
Vor-Ort-Einsatzzeit 20 Minuten (06:00h - 24:00h) bzw. 1 Std. (24:00 h - 06:00 h) ab fernmündlicher Auftragserteilung.
Im Auftragsfall: Vorhalten eines gesicherten Bereithaltungsgeländes für abgeschleppte Fahrzeuge bis max. 4 km Entfernung vom Flughafen-Terminal durch AN auf eigene Kosten.
Einsatz nur von deutschsprachigem gem. LuftSiG sicherheitsüberprüftem Personal.
Flughafen Düsseldorf
Erbringung von Abschleppleistungen mit eigenen geeigneten Abschleppfahrzeugen auf Anforderung des Auftraggebers mit Abtransport, Verwahrung der Fahrzeuge und Herausgabe an die Halter/Besitzer (24h/7 Tage die Woche/365 Tage pro Jahr) gegen Inkasso der angefallenen Kosten einschließlich angemessener Aufwandsentschädigung für AG für das Gelände des Flughafens Düsseldorf sowie der Düsseldorf Airport City. Gesamtmenge ca. 3 000 Vorgänge p.a. in den vergangenen Jahren einschließlich Versetzungen. Inkassorisiko liegt bei AN.
Gelegentlich Einsätze in Parkhäusern (<1,90 m Höhe) und selten für LKW.
Vor-Ort-Einsatzzeit 20 Minuten (06:00h - 24:00h) bzw. 1 Std. (24:00 h - 06:00 h) ab fernmündlicher Auftragserteilung.
Im Auftragsfall: Vorhalten eines gesicherten Bereithaltungsgeländes für abgeschleppte Fahrzeuge bis max. 4 km Entfernung vom Flughafen-Terminal durch AN auf eigene Kosten.
Einsatz nur von deutschsprachigem gem. LuftSiG sicherheitsüberprüftem Personal.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundene Unternehmen zurückgreifen will, ist die Eignung der entsprechenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmens genauso nachzuweisen, wie die Eignung des eigentlichen Bieter/der Bietergemeinschaft. Zusätzlich sind entsprechende Verpflichtungserklärungen nach § 20 Abs. 3 S.3 SektVO vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen zu verlangen (wie z. B. Gewerbezentralregisterauszug).
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien im Sinne von §§ 123, 124 GWB.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Auftrags- oder Erfüllungsverbot nach dem aktuellen EU-Sanktionspaket
- Vorlage einer positiv gehaltenen Bankauskunft (z.B. nach Art einer Bank-an-Bank-Auskunft), Kopie ausreichend, nicht älter als 6 Monate
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Die vorstehenden Nachweise sind von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft jeweils separat zu führen.
- Unternehmensdarstellung, möglichst mit Angaben von Gründungsjahr, Rechtsform, Standorte, den Fahrzeugpark, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter,.
- Nachweis des aktuellen Einsatzes von Abschleppfahrzeugen für Parkhäuser und mittelschwere Kfz; Abschleppleistungen für LKW können ggf. durch einen spezialisierten Nachunternehmer mit etwas längeren Einsatzzeiten als für die Standardvorgänge abgebildet werden, da sie äußerst selten vorkommen;
- Nachweis der Qualifikation der Mitarbeiter entweder über längere Praxiserfahrung im Abschleppen oder Ausbildung zum Kfz-Mechaniker o. ä.;
- Nachweis von Erfahrungen mit Fahrzeugherausgabe rund um die Uhr (24/7/365)
Nachweis mindestens eines Referenzauftrages mit einem Abschleppvolumen > 1 500 Fahrzeuge p. a. aus den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung
Die Darstellung der Referenzen sollte in Tabellenform mit folgendem Inhalt erfolgen: Name und Adresse des Auftragsgebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer; Volumen der Gesamtmaßnahme zum Nachweis von Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen und konkret auf den Bewerber entfallendes Abschleppvolumen; Zeitraum der Leistungserbringung (z. B. ,,März 2020 – April 2023"); Beschreibung der Leistungsinhalte in technischer Hinsicht sowie des Umfangs der erbrachten Leistung; Angabe der im benannten Referenzauftrag geschuldeten vor-Ort-Einsatzzeiten ab Anforderung (z. B. ,,30 Minuten während der Bürozeiten und 60 Minuten außerhalb der Bürozeiten"); Angabe der im benannten Referenzauftrag geschuldeten Einsatzzeiten am Tag bzw. in der Woche (z. B.,,24/7/365").
Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser/dieses bereit ist, die Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für das hier ausgeschriebene Projekt zu erbringen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform, bei dem alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter bestellen.
Siehe Vergabeunterlagen - Die Angebotspreise sind ein Pauschalfestpreis für den Vertragszeitraum auf der Basis des Leistungsverzeichnisses ohne Preisgleitklauseln für Stoffe und Lohn.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Antrag ist gem. Ziff.IV.2.2) zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagen durch den Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport (www.subreport/E67995788) zu dieser Ausschreibung hochzuladen. Zu verwenden sind als elektronische Formate nur PDF (.pdf) und Excel(.xls oder .xlsx). Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach § 13 SektVO durchgeführt, bei welchem die Bewerbungsunterlagen und das Angebot zeitgleich elektronisch einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) erfolgen in elektronischer Form ausschließlich über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche werden weiterhin ggf. persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt. Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern in Textform oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihr Angebot abgegeben haben und nach einer Zwischenwertung in die engere Wahl kommen, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 15 Abs. 4 SektVO vor, auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen. Die Bieter werden im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der jeweiligen Angebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen der jeweiligen Angebote – auch bereits bei dem ersten Angebot! – berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind grundsätzlich eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen
Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist. Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren durch die Flughafen Düsseldorf GmbH vertreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.