Lieferung von Dienst- und Schutzkleidung für die Feuerwehr der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/23/026
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Dienst- und Schutzkleidung für die Feuerwehr der Stadt Hamm
Die Feuerwehr der Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Lieferung der Dienst- und Schutzkleidung für den Brandschutz und Rettungsdienst der Feuerwehr Stadt Hamm europaweit aus.
Bei der Dienst- und Schutzkleidung handelt es sich um eine Interimsbeschaffung zur Deckung eines Mehrbedarfs zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes und Rettungsdienstes der Feuerwehr der Stadt Hamm.
Die Anforderungen ergeben sich aus dieser Leistungsvereinbarung und den Leistungsverzeichnissen zu Los 1 bis 2.
Die angebotenen Produkte müssen frei von schädlichen Chemikalien und in Gänze
gesundheitlich unbedenklich sein.
Als Nachweis dafür wird das Label "STANDARD 100 by OEKO-TEX(R)" für die Produktklasse 2" akzeptiert. Der Nachweis der gültigen Zertifizierung des angebotenen Produktes ist mit dem Angebot einzureichen. Vergleichbare Labels sind zulässig, die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter mit dem Angebot nachzuweisen.
Die Angebote können für ein Los oder für alle Lose eingereicht werden. Die Stadt Hamm behält sich vor, den Zuschlag je Los an unterschiedliche Bieter oder als Gesamtauftrag zu erteilen.
Zusätzliche Preisnachlässe bei Zusammenfassung von mehreren Losen werden nur in die preisliche Wertung einbezogen, insofern der Bieter in allen Einzellosen den jeweils niedrigsten Angebotsendpreis ausweist.
Dieser ggf. eingeräumte Sondernachlass ist in der Anlage "Zusammenstellung der Lose" anzugeben.
Rettungsdienst-Sweatjacke
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm
Lieferung von Rettungsdienst-Sweatjacken gemäß des Leistungsverzeichnisses zu Los 1.
Das Anbieten und Liefern von Auslaufmodellen ist unzulässig.
Der gesamte Leistungsumfang ist ausschließlich im fabrikneuen Zustand auszuliefern. Zulässige Abweichungen sind der Leistungsbeschreibung oder dem jeweiligen Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die angebotenen Artikel müssen frei von schädlichen Chemikalien und in Gänze gesundheitlich unbedenklich sein. Als Nachweis dafür wird das Label "STANDARD 100 by OEKO-TEX(R)" für die Produktklasse 2" akzeptiert. Der Nachweis der gültigen Zertifizierung des angebotenen Produktes ist mit dem Angebot einzureichen. Vergleichbare Labels sind zulässig, die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter mit dem Angebot nachzuweisen.
Rettungsdienst T-Shirt
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm
Lieferung von Rettungsdienst T-Shirts gemäß des Leistungsverzeichnisses zu Los 2.
Das Anbieten und Liefern von Auslaufmodellen ist unzulässig.
Der gesamte Leistungsumfang ist ausschließlich im fabrikneuen Zustand auszuliefern. Zulässige Abweichungen sind der Leistungsbeschreibung oder dem jeweiligen Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die angebotenen Artikel müssen frei von schädlichen Chemikalien und in Gänze gesundheitlich unbedenklich sein. Als Nachweis dafür wird das Label "STANDARD 100 by OEKO-TEX(R)" für die Produktklasse 2" akzeptiert. Der Nachweis der gültigen Zertifizierung des angebotenen Produktes ist mit dem Angebot einzureichen. Vergleichbare Labels sind zulässig, die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter mit dem Angebot nachzuweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.1.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gemäß Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.1.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gemäß Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Hamm
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Dienst- und Schutzkleidung handelt es sich um eine Interimsbeschaffung zur Deckung eines Mehrbedarfs zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes und Rettungsdienstes der Feuerwehr der Stadt Hamm.
Es ist geplant den Rahmenvertrag ca. in der KW34/2023 für den Zeitraum ab 01.01.2024 auszuschreiben.
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(1.4) Bei Eignungsleihe
(1.4.1) ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.5) Vordruck "Angebot"
(1.6) Leistungsverzeichnis (Vordruck) für die Lose 1 bis 2 inkl. der Zusammenfassung der Lose
(1.7) Nachweis über die Zertifizierung der angebotenen Produkte nach "STANDARD 100 by OEKO-TEX(R)" oder
gleichwertiger Art
(1.8) ggf. Nachweis zur Gleichwertigkeit der Zertifizierung
(2) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.1) Ausführliches Prospektmaterial/Abbildungen zu den angebotenen Produkten
(2.2) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(6.1) Leistungsbeschreibung
(6.2) Bewerbungsbedingungen
(6.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(6.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(6.5) Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD96Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html