Neubau Feuerwehr Rielasingen - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rielasingen-Worblingen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78239
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rielasingen-worblingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1cd5b0
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehr Rielasingen - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen beabsichtigt, ein neues Feuerwehrgebäude zu errichten. Das Gebäude soll zukunftsweisend mit 12 Stellplätzen und Waschhalle ausgelegt werden.
Das Gebäude wird in Hybridbauweise als Stahlbeton / Holzkonstruktion errichtet.
Die Planung der LPH 1-5 sowie wurden bereits von Seiten der Gemeinde erstellt.
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 8,3 Mio € brutto geschätzt.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: Mai 2023
- Fertigstellung: Dez 2024
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude u. Innenräume, Lph.6-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Der Auftragnehmer hat umgehend nach Auftragszuschlag mit seiner Leistung zu beginnen.
Das Projekt ist aufgrund öffentlicher Fördermittelvorschriften im Januar 2025 schlusszurechnen.
Rielasingen-Worblingen
Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen beabsichtigt, ein neues Feuerwehrgebäude zu errichten. Das Gebäude soll zukunftsweisend mit 12 Stellplätzen und Waschhalle ausgelegt werden. Im Erdgeschoss werden, neben Umkleiden für insgesamt 127 aktive Wehr-Angehörige und Jugendwehr, Sanitärbereich, Einsatzzentrale, Schlauchwaschanlage und Werkstattbereich - unter anderem auch für die noch zu errichtende Atemschutz-Übungsstrecke des Kreises untergebracht.
Im Obergeschoss werden Büroräume, ein Aufenthaltsbereich für die Jugend-Feuerwehr sowie Seminar-, Aufenthalts-, Lager- Räume und Küche eingerichtet.
Da sich das Baufeld auf einer mit Gießereisanden aufgefüllten ehemaligen Kiesgrube befindet, wird das Gebäude in Hybridbauweise errichtet. Hierbei wird das Erdgeschoss inklusive der sich darüber befindlichen Decke als aussteifender Betonbau ausgeführt. Das Obergeschoss soll in Holz-Ständerbauweise errichtet werden. Hierbei ist eine modulare Fertigteil-Bauweise denkbar.
Die beiden Fahrzeughallen werden als Stahlkonstruktion errichtet. Sowohl die Decken über den Hallen als auch diejenige des Obergeschosses werden als Holz - Brettstapel - Decken ausgeführt. Die Fläche über der kleinen Halle wird als Terrasse für die angrenzenden Schulungsräume ausgebildet. Das Dach über der großen Halle wird begrünt. Die Dachfläche über dem zweiten Geschoss wird für die Aufstellung der Heiztechnik und der PV-Anlage benötigt.
Der Übungsturm wird ebenfalls als Stahlkonstruktion ausgeführt. Für die Fassaden der Hallen sind Sandwich-Paneele vorgesehen. Die hinter lüftete Fassade des Hauptgebäudes erhält im Erdgeschoss eine Verkleidung aus Faserzement-Platten. Das Obergeschoss soll mit Holz verschalt werden. Die Ausführung der Wandverkleidung des Turmes wurde noch nicht final beschlossen.
Die Planung der LPH 1-5 wurden bereits von Seiten der Gemeinde erstellt.
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 8,3 Mio € brutto geschätzt.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: Mai 2023
- Fertigstellung: Dez 2024
Kosten ca. 8,3 Mio € brutto geschätzt und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG:
- KG 200 41.567 €
- KG 300 5.327.331 €
- KG 400 2.716.761 €
- KG 500 232.075 €
- KG 600 0 €
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6-9 gemäß §§ 34 ff. HOAI.
Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 6+7 gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 8+9 werden in der weiteren Beauftragungsstufen abgerufen.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Der Auftragnehmer hat umgehend nach Auftragszuschlag mit seiner Leistung zu beginnen.
Das Projekt ist aufgrund öffentlicher Fördermittelvorschriften im Januar 2025 schlusszurechnen.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 8+9 gemäß § 34 HOAI;
— Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI:
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung einzelner Beauftragungsstufen, besonderer Leistungen oder Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Eintragung „[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Feuerwehr Rielasingen - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78462
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB).