Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Neugestaltung Ortsmitte, Gemeinde Schutterwald
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schutterwald
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 77746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Neugestaltung Ortsmitte, Gemeinde Schutterwald
Die städtebauliche Situation und die Entwicklung der Gemeinde Schutterwald wird seit 2012 intensiv
diskutiert und erörtert. Ausgangspunkt des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs ist der Ausbau der
Ganztagesbetreuung und die damit notwendige bauliche Erweiterung der Mörburgschule. Da die potenziellen
Baufelder der Erweiterung verschiedene städtische Teilflächen der Ortsmitte tangieren, sollen die baulichen
Maßnahmen zur Erweiterung der Schule in einen städtebaulichen Gesamtkontext gestellt werden.
Weiters steht mit der Verortung eines Gemeindesaals / Multifunktionsraums eine städtebauliche Entscheidung
der Gemeinde an, für die ebenfalls im Rahmen des Wettbewerbs Lösungen gefunden werden sollen.
Abschnitt IV: Verfahren
-Qualität städtebauliches Konzept
-Qualität architektonisches Konzept
-Qualität Freiraumkonzept
-Nutzungskonzept und Funktionalität
-Wirtschaftlichkeit
-Nachhaltigkeit
-Ressourcen und Energie (Umgang mit Bestand, Baustoffe)
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.