DNA-Profile (-Analysen) an Mundhöhlenabstrichen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-11V-20-LKA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
DNA-Profile (-Analysen) an Mundhöhlenabstrichen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf von molekulargenetisch-analytische Leistungen - Erstellung von DNA-Profilen (-Analysen) an Mundhöhlenabstrichen.
Landeskriminalamt Baden-Württemberg Taubenheimstraße 85 70372 Stuttgart
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf von molekulargenetisch-analytische Leistungen - Erstellung von DNA-Profilen (-Analysen) an Mundhöhlenabstrichen.
Hierbei sind von Mundhöhlenabstrichen nach neuestem wissenschaftlichen Kenntnisstand, unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) aus 17 DAD-Merkmalsystemen der bundesdeutschen DNA-Analyse-Datei zu erstellen.
Ausgehend vom Probenaufkommen der vergangenen Jahre wird mit einem jährlichen Auftragsvolumen von ca. 7.000 Mundhöhlenabstrichen gerechnet, die von allen Polizeidienststellen des Landes Baden-Württemberg oder in deren Auftrag von anderen Stellen nach § 81 g oder § 81 h StPO erhoben werden. Hinzu kommen etwa 700 Mundhöhlenabstriche pro Jahr im Rahmen der Mitarbeiterdatenbank-DNA Polizei (MADB-Pol).
Aufgrund von nicht vorhersehbarer Kriminalitätsentwicklungen und Rechtsänderungen könnte das Probenaufkommen und damit der Umfang der zu vergebenden Analysenaufträge größeren, nicht beeinflussbaren, Schwankungen unterliegen. Daher kann kein bestimmtes Probenaufkommen als Mindestabnahmemenge garantiert werden. Als Höchstabnahmemenge wird ein Probenaufkommen pro Jahr von 10.000 Mundhöhlenabstrichen festgelegt.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht unter Einhaltung einer Frist von jeweils 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes kündigt. Eine automatische Verlängerung ist jedoch nur 3 Mal möglich. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens nach Ablauf von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 4 - Eigenerklärungen E l - E p).
- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung
vorzulegen): aktueller, nicht älter als 6 Monate, Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind ODER Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden ((Anlage 4 - Eigenerklärung E h).
- Eigenerklärung zu gewerberechtlichen Voraussetzung: Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Erbringung der angebotenen Leistungen erfüllt werden (Anlage 4 - Eigenerklärungen E i).
- Eigenerklärung, dass ein deutschsprachiger Ansprechpartner in Wort und Schrift während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung steht (Anlage 4 - Eigenerklärung E g).
- Sofern zutreffend: Abgabe der Eigenerklärung zur Nebentätigkeit (Anlage 4 - Eigenerklärungen E d und E e).
- Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung (mit einer Deckungssumme von 2 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für daraus resultierende
Vermögensschäden) oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist und dieser Versicherungsschutz mindestens bis zum Ende sämtlicher Vertragsbeziehungen aus dem Vertrag aufrechterhalten wird (Anlage 4 - Eigenerklärung E f).
- Eigenerklärung, dass die verantwortlich zeichnenden Wissenschaftler über eine abgeschlossene Hochschulausbildung in den Fachbereichen Naturwissenschaften oder Medizin verfügen (Anlage 4 - Eigenerklärung E a).
- Eigenerklärung, dass das mit den Analysen betrauten Laborpersonal über eine adäquate Assistenausbildung in den oben genannten Fachgebieten oder einer nahe verwandten Fachrichtung verfügt. (Anlage 4 - Eigenerklärung E b).
- Eigenerklärung darüber, dass organisatorische und technische Sicherungsmaßnahmen zum Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit, sowie die betriebsinterne Qualitätskontrolle (z.B. Einweisung und fortlaufende Weiterbildung des Laborpersonals) zur Fehlervermeidung und zur Vermeidung von Probenvertauschungen durchgeführt werden. Die Anlage 15 - "Spezielle Regel zur Umsetzung der DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische DNA-Laboratorien" wird beachtet (Anlage 4 - Eigenerklärung E c).
- Nachweise (Vorlage der Zertifikate) über die erfolgreiche Teilnahme an den GEDNAP-Ringversuchern lückenlos seit 2018 (inklusive), bei denen die DAD-Systeme SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA/FGA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391, D22S1045 und Amelogenin sowie die zusätzlichen drei DNA-Merkmalsysteme D16S539, D2S1338 und D19S433 für Vergleichsproben geprüft wurden (Kopien) (Anlage 4 - Eigenerklärung E 2).
- Nachweis, dass eine Akkreditierung nach dem internationalen Standard DIN EN ISO/IEC 17025 für die zu beauftragende Tätigkeit vorliegt: Akkreditierungsurkunde der DAkkS oder einer gleichwertigen Institution in der EU bzw. eine Bescheinigung über eine erfolgreiche Begutachtung zum Ende der Angebotsfrist einer der vorgenannten Organisationen. Die Gültigkeit dieser Akkreditierung muss während der gesamten Vertragsdauer gewährleistet sein (Anlage 4 - Eigenerklärung E 3).
- Ausführliche Darlegung des Organisationsablaufes der gesamten Probenbearbeitung sowie die detaillierte schriftliche Darlegung der technischen Ausstattung einschließlich aller Analyseparameter und verwendeter Analysekits. Es muss dargelegt werden, wie eine Probenvertauschung im Auftragslabor ausgeschlossen wird. Die entsprechenden aussagekräftigen und gültigen QM-Dokumente sind beizufügen (Anlage 4 - Eigenerklärung E 4).
- Darlegung aller organisatorischen und technischen Sicherungsmaßnahmen zum Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit, sowie der betriebsinternen Qualitätskontrolle (z.B. Einweisung und fortlaufende Weiterbildung des Laborpersonals), der Fehlervermeidung und der Vermeidung von Probenvertauschungen. Die entsprechenden aussagekräftigen und gültigen QM-Dokumente sind beizufügen (Anlage 4 - Eigenerklärung E 5).
- Darstellung der routinemäßigen Validierung von Sondertypen sowie das entsprechende Auswerteverfahren. Eine Verifizierung mit einem zweiten Kit mit unterschiedlichen (!) Primern wird in diesem Zusammenhang empfohlen. Die entsprechenden aussagekräftigen und gültigen QM-Dokumente sind beizufügen (Anlage 4 - Eigenerklärung E 6).
- Darstellung der routinemäßigen Validierung von Homozygotien sowie das entsprechende Auswerteverfahren. Die entsprechenden aussagekräftigen und gültigen QM-Dokumente sind beigefügt (Anlage 4 - Eigenerklärung E 7).
- Darstellung des routinemäßigen Verfahrens bei Imbalancen. Eine Verifizierung mit einer zweiten Mengenkonzentration und/oder einem zweiten Kit wird in diesem Zusammenhang empfohlen. Die entsprechenden aussagekräftigen und gültigen QM-Dokumente sind beizufügen (Anlage 4 - Eigenerklärung E 5).
- Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen).
- Eigenerklärung, dass wir die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen unserer Leistungserbringung berücksichtigen werden:
- Standards und Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere der Standards 200-2 und 200-3 im Rahmen der Erstellung eines Informationssicherheitskonzepts
- Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) in der neuen Fassung und DSGVO (Anlage 4 - Eigenerklärung E j).
- Eigenerklärung, dass der seitens der Auftraggeberin übermittelte "Auftragsverarbeitungsvertrag" (vgl. Anlage 7) zur Kenntnis genommen worden ist; mit Zuschlag auf Anforderung die oben genannte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird und mit Abschluss der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Anlage 2 zur Auftragsverarbeitung, unter Berücksichtigung des zur Verfügung gestellten Aufbaus; der Auftraggeberin zur Verfügung zu stellen (Anlage 4 - Eigenerklärung E k).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu Beginn des Jahres 2027
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDY6G7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html