KPB Heinsberg - Neuanmietung Polizeiwache Hückelhoven Referenznummer der Bekanntmachung: 23.03.49
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 060-177267)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heinsberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52525
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://heinsberg.polizei.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
KPB Heinsberg - Neuanmietung Polizeiwache Hückelhoven
Die Kreispolizeibehörde Heinsberg (im Folgenden: Auftraggeber) beabsichtigt die Anmietung einer neuen Liegenschaft für das Dienstgebäude der Polizeiwache Hückelhoven.
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Zu diesem Zweck sollen Flächen von einem Investor nach Vorgaben und Anforderungen des Auftraggebers geplant und errichtet, saniert und/oder umgebaut und auf Grundlage eines langfristigen Mietvertrages dem Auftraggeber zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 23.03.2027, zur Nutzung überlassen werden. Der Mietvertrag soll eine Laufzeit von 15 Jahren und eine optionale Verlängerung von 5 Jahren durch den Auftraggeber vorsehen.
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Die neue Immobilie muss dem Raum- und Flächenbedarf sowie den funktionalen, qualitativen und wirtschaftlichen Anforderungen des Auftraggebers genügen. Das Projekt kann entweder durch Umbau, Sanierung und Modernisierung einer Bestandsimmobilie, die Anpassung eines bereits im Bau befindlichen Objekts oder durch Planung und Neubau einer Immobilie realisiert werden, die jeweils speziell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten werden müssen.
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Das Dienstgebäude soll, wenn möglich, allein vom Auftraggeber für die Polizeiwache Hückelhoven genutzt werden.
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
8. Mit dem vorliegendem Verfahren möchte das Land NRW für die Polizei Hückelhoven eine neue Polizeiwache nach ihren Bedürfnissen errichten lassen und anmieten. Das Verfahren ist vollkommen unabhängig von dem von der Stadt Hückelhoven durchgeführten Ideenwettbewerb ("Ideenwerkstatt Rathausquartier"), der auf die Neugestaltung eines Teils des Stadtgebiets ausgerichtet war. Die im Rahmen dieses Wettbewerbs auf Wunsch der Stadt Hückelhoven entwickelten städtischen und städtebaulichen Ideen sind ebenso wie das Ergebnis des Wettbewerbs für die Beschaffung des Landes nicht verbindlich. Sie berücksichtigen auch nicht die konkreten Bedürfnisse der Kreispolizeibehörde Heinsberg.
Soweit zu den Aufgaben des Investors gehört, dass er ein Grundstück für die Errichtung des neuen Dienstgebäudes bereitstellen muss, wird darauf hingewiesen, dass das angebotene Grundstück sowohl ein städtisches als auch ein in Privateigentum stehendes Grundstück sein darf. Im Übrigen gelten die Vorgaben aus der Bekanntmachung, aus Vordruck 2 - Grundstückserklärung sowie aus der Anlage 1 - Auswahlgebiet, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.