DLR Hydrogenium Nord Lampoldshausen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Hardthausen-Lampoldshausen
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74239
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
DLR Hydrogenium Nord Lampoldshausen
Generalplanerleistungen für die Planung der Infrastruktur für Versuche mit Wasserstoff, Objektplanung Verkehrsanlagen HOAI § 47, LPH 2-3 und 5-9 samt vermessungstechnischer Leistungen für die Hauptpunkte der Straßen und Leitungen, Objektplanung Gebäude HOAI § 34, LPH 2-9, Objektplanung Freianlagen (Umwehrung) HOAI § 39, LPH 2-9, Tragwerksplanung Gebäude und Ingenieurbauwerke HOAI § 51, LPH 2-6, technische Gebäudeanlagen HOAI § 53 Anlagengruppen 1, 2, 4, 5 und 8, LPH 2-3 und 5-9, LPH 4 für die Anlagengruppe 1, Nutzungsspezifische Anlagen Anlagengruppe 7.1 HOAI § 53 (Behälter, Leitungen, Prozessleittechnik für flüssigen und gasförmigen Wasserstoff), LPH 2-3 und 5-8 sowie besondere Leistungen.
Die Planung eines Gebäudeabbruchs ist Teil der Leistung.
Hardthausen-Lampoldshausen
Im Langen Grund
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. beabsichtigt, am Standort Lampoldshausen (Lkr. Heilbronn), die Infrastruktur für Versuche mit Wasserstoff zu erweitern und diese zum Teil von der bestehenden Anlage (u.a. Elektrolyseur) aus zu versorgen.
Außer einem Leitwartengebäude und einem Pufferspeicher für flüssigen und gasförmigen Wasserstoff, sollen auf der fertiggestellten Geländefläche Drittfirmen für ihre Entwicklungsvorhaben und Versuche Aggregate und Einrichtungen aufbauen. Für die Wasserstoffversorgung sind 180m Leitungen der Klasse LH2 (Kryotechnik), 240m Leitungen der Klasse GH2 (gasförmig) sowie Tankanlagen und eine Prozessleittechnik (SPS) im Bereich von 500 Datenpunkten erforderlich.
Die Geländefläche misst ca. 7000 m² und befindet sich in leichter Hanglage. Die Fläche ist derzeit noch bewaldet, jedoch liegen alle naturschutzfachlichen Stellungnahmen und Genehmigungen vor, die Waldumwandlung ist bereits genehmigt. Die Umzäunung des Standortes muss um die Geländefläche erweitert werden. Die Zufahrt im Betrieb soll ausschließlich vom Gelände des DLR aus erfolgen. Der Abbruch einer Halle in Stahlbauweise und Asbestzementplatten-Bekleidung ist mit zu planen.
Zusätzlich zur Herstellung der Geländefläche müssen LH2- und Stickstoffleitungen, in der Regel oberirdisch von Übergabepunkten zum Schnittstellenpanel und Versorgungspanel und dann den Übergabepanels im neuen „Hydrogenium Nord“ geführt werden. Sechs Testplatzpanels zur Übergabe sind Teil des Projektes. Straßenquerungen in Schächten werden erforderlich sein.
Eine 20 kV-Leitung ist von einem Übergabepunkt bis zum erforderlichen Trafo, ausgelegt auf 800 kVA zu planen.
Folgende Planungsleistungen sind voraussichtlich erforderlich:
Objektplanung Verkehrsanlagen einschl. vermessungstechnischer Leistungen für die Hauptpunkte der Straßen und Leitungen
- Objektplanung Gebäude
- Objektplanung Ingenieurbauwerke, auch Planung eines Abbruchs
- Objektplanung Freianlagen (Umwehrung)
- Tragwerksplanung Gebäude und Ingenieurbauwerke
- Elektro- und HKL- Anlagenplanung HOAI § 53 Anlagengruppen 1, 2, 4, 5 und 8
- Nutzungsspezifische Anlagen (Behälter, Leitungen, Prozessleittechnik für flüssigen und gasförmigen Wasserstoff) Anlagengruppe 7.1
Eine mögliche, in der Vorstudie vorgesehene Erweiterungsfläche ist nicht Gegenstand des Auftrages. Das Baugrundgutachten wird von Dritten erstellt werden.
Eine Vorstudie liegt vor, die LPH 1 muss nicht geleistet werden. Das Vorhaben unterliegt der Baugenehmigung gem. Landesbauordnung Baden-Württemberg. Ein ggf. erforderlicher BIMSCH-Antrag ist nicht Gegenstand der Leistung.
Es sollen VOB-Leistungen in Leistungsverzeichnissen, in den nutzungsspezifischen Anlagen evtl. als Leistungsbeschreibung ausgeschrieben werden.
Die Verlängerung ist für den Fall vorbereitet, dass:
- Eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führt,
- Die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1) bis III.1.3), zusammengefasst im Teilnahmeantrag, dienen zur Auswahl der Teilnehmer für die Auftragsverhandlungen.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen: Gewichtung 10 von 100 Punkten
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
b) Durchschnittliche Anzahl der Ingenieure in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: Gewichtung 10 von 100 Punkten
c) Referenzen, Darstellung von vergleichbaren Referenzprojekten mit Angaben zu: Auftraggeber, öffentlich oder privat, Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer, Beauftragte und erbrachte Leistungen/ Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Einsatz mit Umfang von Subunternehmen oder freien Mitarbeitern, Benennung der Auftragnehmer für die Leistungen im Umfang des Auftrages dieser Veröffentlichung, die nicht vom Bewerber erbracht wurden.
c1: Erfahrung in der Planung nutzungsspezifischer Anlagen, Mindestanforderung: für Medien unter -200°C, mind. LPH 2-3 und 5 gem. HOAI,
1 Referenzprojekt, Gewichtung 50 von 100 Punkten, in der Punktevergabe gewertet werden:
- LPH 6-8 § 43 selbst erbracht und abgeschlossen
- Herstellkosten KG 400
- Anlage für den Umgang mit explosiven Stoffen und Gemischen der Gefahrgutklasse 1 in großen Mengen
- Anlage mit Mess- und regeltechnischen Komponenten
- Anlage mit Drücken über 100 bar
c2: Erfahrung in der Objektplanung Verkehrsanlagen, Mindestanforderung: mind. LPH 3 und 5-8 gem. § 47 HOAI, mit Baubeginn nach 01.01.2017, baulich fertiggestellte Neuanlagen,
1 Referenzprojekt, Gewichtung 10 von 100 Punkten, in der Punktevergabe gewertet werden:
- Straßen für den Schwerlastverkehr d.h. Belastungsklasse E 600 oder höher nach DIN EN 124 und DIN EN 1229
- Detailnachweise zu den Schleppkurven
c3: Erfahrung in der Elektroanlagenplanung. Mindestanforderung: HOAI Anlagengruppen 4 und 5, mind. LPH 2-3 und 5-8 gem. § 55 HOAI, mit Baubeginn nach 01.01.2017, baulich fertiggestellte Neuanlagen,
1 Referenzprojekt, Gewichtung 15 von 100 Punkten, in der Punktevergabe gewertet werden:
- LPH 6-8 § 55 selbst erbracht und abgeschlossen
- Planung eines Trafos im Projekt
- Herstellkosten KG 440 und 450
- Planung einer Brandmeldeanlage
c4: Erfahrung in der Objektplanung, Mindestanforderung: Planung Gebäude oder Raumzellenanlagen, mind. LPH 3-4 gem. § 34 HOAI, mit Baubeginn nach 01.01.2017, baulich fertiggestellte Neubauten,
1 Referenzprojekt, Gewichtung 5 von 100 Punkten, in der Punktevergabe gewertet werden:
- LPH 6-8 § 34 selbst erbracht und abgeschlossen, bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB B und C
Die Anzahl der Referenzobjekte, die in die Gewichtung aufgenommen werden, ist begrenzt. Die Angaben sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen.
Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE gleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden.
Referenzprojekte können ohne Punkteabzug bei mehreren Kriterien herangezogen werden. Es werden nur Referenzen gewertet, die die Mindestbedingungen erfüllen.
Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
Beauftragungsstufe 1b: Leistungsphase 4 gemäß HOAI,
Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 5 gemäß HOAI,
Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 6+7 gemäß HOAI,
Beauftragungsstufe 4: Leistungsphase 8 gemäß HOAI,
Beauftragungsstufe 5: Leistungsphase 9 gemäß HOAI;
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung einzelner Beauftragungsstufen, besonderer Leistungen oder Gesamtbeauftragung besteht nicht.
EFRE-Förderung: RegioInn_2458148
In der Laufzeit des Vertrages gem. II.2.7 ist auch die Gewährleistungsphase der ausführenden Firmen soweit beauftragt enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen bzw. in den Teilnahmeantrag einzutragen.
Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Gefordert werden:
1. Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten Berufsbezeichnung,
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 § 36 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG,
4. Erklärung über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV,
5. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben,
7. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben,
8. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften; Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachtbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften,
9. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
10. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG,
11. Erklärung in der "Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022".
12. Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
- Natürlichen Personen, die nach dem geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt" bzw. „Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt.
- Zudem ist folgende Befähigung nachzuweisen: Natürlichen Personen, die nach geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu tragen. Die Qualifikation ist erforderlich in einer der Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Verfahrenstechnik.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 u. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. § 46 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR).
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein und muss der Bewerbung beiliegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein.
Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglieder Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden vorgelegt werden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Siehe Punnkt II.2.9 und Teilnahmeantrag (Punkt 5.0 Auswahlkriterien c1) bis c4) Nachweise gemäß § 46 Abs. 3 VgV; die Matrix zur Auswahl ist im Bewerbungsbogen enthalten.
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten, es sind beide der folgenden Mindeststandards einzuhalten:
- Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt" bzw. „Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder dessen Anerkennung nach Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt.
- Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu tragen. Die Qualifikation ist erforderlich in einer der Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Verfahrenstechnik.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 u. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
siehe Punkt III.1.1
Siehe Teilnahmeantrag Punkt 1.1 und Punkt 2.1.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch in Textform abzugeben. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber/ Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
2) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
3) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte;
4) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/ Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
6) Falls seitens des Bewerbers / Bieters Änderungen an seinen noch vor dem Bewerbungs- / Angebotsschluss eingereichten Unterlagen erforderlich werden, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters/ Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber/ Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass:
- der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird,
- oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
- oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll. Auf die im Einzelfall vorliegende Variante wird im betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
7) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekanntgemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs.1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland