EU-weite Ausschreibung von Leistungen des Winterdienstes für Straßen und Bürgersteige in der Stadt Hagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58089
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heb-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Leistungen des Winterdienstes für Straßen und Bürgersteige in der Stadt Hagen
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen des Winterdienstes auf Brücken und Bürgersteigen im
Stadtgebiet Hagen. Die Leistung wird in 1 Los ausgeschrieben. Dieses ist:
– Los 1: Bürgersteigrevier Brücken (Streuplan B 8/3)
Kreisfreie Stadt
Die HEB stellt die erforderlichen Streumittel zur Verfügung. Die Streumittel sind so frühzeitig abzuholen, dass
erforderliche Einsätze unverzüglich erfolgen können.
Reaktionszeit:
Das Räumfahrzeug muss spätestens 60 Minuten nach telefonischer Benachrichtigung im jeweiligen Einsatzgebiet
eintreffen.
Verlängerungsmöglichkeit: 15.11.2025 – 31.03.2026.
Zu Ziffer II.2.7): Die Leistungen sind in folgenden Zeiträumen zu erbringen:
– 15.11.2023 – 31.03.2024;
– 15.11.2024 – 31.03.2025;
– Verlängerungsmöglichkeit: 15.11.2025 – 31.03.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und
Personenschäden.
– Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und
Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR.
– Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein.
– Referenz (als Eigenerklärung) über die Durchführung von Leistungen des Winterdienstes auf Bürgersteigen.
– Der Betriebshof für das Fahrzeug muss sich max. in 20 km Umkreis um das Rathaus Hagen (Rathausstraße
11) befinden.
– Referenz (als Eigenerklärung) über die Durchführung von Leistungen des Winterdienstes auf Bürgersteigen in
den Jahren 2019 – 2021. Die Leistungen müssen in mindestens einem Jahr im Zeitraum 2019 – 2021 erbracht
worden sein.
– Der Betriebshof für das Fahrzeug muss sich max. in 20 km Umkreis um das Rathaus Hagen (Rathausstraße
11) befinden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS
der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den
entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der
Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform
sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische
Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten.
Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten
Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ von der Vergabestelle erteilt. Auskünfte per Telefon, Post, Fax
oder E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert
haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der
vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die
Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt
worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter
über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.