GGS Styrum – Erweiterung und Sanierung hier: Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 021-051051
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muelheim-ruhr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.muelheim-ruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
GGS Styrum – Erweiterung und Sanierung hier: Trockenbauarbeiten
Gegenstand der Ausschreibung sind die Trockenbauarbeiten von Wänden, Vorsatzschalen und Unterdecken im
Rahmen der Erweiterung und Sanierung der Grundschule Augustastraße.
Es handelt sich um ein zusammenhängendes Gebäudeensemble aus unterschiedlichen Baujahren - der erste
Teil ist 1899 errichtet worden, daran anschließend der Gebäudeteil aus dem Jahr 1914 und der dritte
Gebäudeteil aus dem Jahr 1958. Die Gebäude werden mit einer Schadstoffsanierung und einem Teilabbruch für
die anschließenden Arbeiten vorbereitet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
GGS Augustastraße Styrum - Trockenbauarbeiten hier: NT 3
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nachtrag 1 = 38.365,06 brutto = 32239,55 € netto (Preisanpassung)
NT 2 = 0,00 € (Nicht beauftragt)
Neu: NT 3 = 4.184,41 € brutto = 3.516,31€ = netto
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Land: Deutschland
Nachtrag 1 = 38.365,06 brutto = 32239,55 € netto (Preisanpassung)
NT 2 = 0,00 € (Nicht beauftragt)
Neu: NT 3 = 4.184,41 € brutto = 3.516,31€ = netto
Brandschutzarbeiten (NT 3) = Aus wirtschaftlicher Sicht ist ein Wechsel des Auftragnehmers nicht zu vertreten, da der AN bereits an der Baustelle tätig ist und die nachträglichen Leistungen nur mit einer neuen Baustelleneinrichtung etc. umzusetzen wären.Auch aus technischer Sicht wäre es aus Gewährleistungsgründen nicht sinnvoll, einen anderen Auftragnehmer mit den Leistungen zu beauftragen.